Menu
menu

Kontakt

Landgericht Halle
Pressesprecherin:
Ri`inLG Dr. Adina Kessler-Jensch
Telefon: +49 345 2203326
Fax: +49 345 2203379 
E-Mail: presse.lg-hal(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
Adresse des Landgerichts Halle

Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Verurteilung wegen Misshandlung eines Kleinkindes rechtskräftig

06.06.2017, Halle (Saale) – 22

  • Landgericht Halle

 

 

Die Verurteilung eines Mannes

wegen Misshandlung des Kindes  seiner

Lebensgefährtin ist rechtskräftig.

 

 

 

Die Schwurgerichtskammer des

Landgerichts Halle hatte mit Urteil vom 23.09.2016 den im Oktober 1978

geborenen Mann wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit Misshandlung

eines Schutzbefohlenen zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 9 Monaten

verurteilt.

 

Die Kammer hatte es als erwiesen

angesehen, dass der Angeklagte im März 2015 in Halle den im April 2013

geborenen Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin massiv geschüttelt hatte, wobei

der Kopf des Kindes an einem festen Gegenstand angeschlagen sei. Dadurch sei

bei dem Kind ein Herzstillstand eingetreten, es habe von dem durch die Kindesmutter

herbeigerufenen Notarzt reanimiert werden müssen. Ferner seien Schädelinnenraumblutungen

und eine Hirnschwellung diagnostiziert worden, im weiteren Verlauf sei es zu

einem Hirninfarkt gekommen, was zu bleibenden schwersten psychischen und

geistigen Schäden geführt habe bzw. führen werde.

 

 

 

Zunächst war nur die Mutter des

Kindes angeklagt worden, die angegeben hatte, mit dem Kind allein gewesen zu

sein. Im weiteren Verlauf des Verfahrens hatte diese dann aber ihren damaligen

Lebensgefährten belastet, woraufhin auch dieser angeklagt wurde. Im Ergebnis

der Beweisaufnahme war die Kammer dann von der Täterschaft des Angeklagten

überzeugt.

 

Gegen diese Verurteilung hatte

der Angeklagte Revision eingelegt, die der Bundesgerichtshof nunmehr mit

Beschluss vom 24.05.2017 ohne weitere Begründung verworfen hat. Das Urteil ist

damit rechtskräftig.

 

 

 

Die Kindesmutter war mit Urteil

vom 23.09.2016 wegen Misshandlung eines Schutzbefohlenen durch Unterlassung zu

einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten verurteilt worden, deren

Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Sie hatte kein Rechtsmittel

eingelegt, so dass das Urteil noch im Oktober 2016 ohne weiteres rechtskräftig

wurde.

 

Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de

Weiterführende Links