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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Termine in Strafsachen in Juli und August
30.06.2017, Halle (Saale) – 26
- Landgericht Halle
1 Ks 5/17
Tag, Uhrzeit
27.06.17, 08:30
; 29.06.17, 08:30 ; 05.07.17,
08:30 ; 06.07.17,
08:30
Raum 141
Dem
im November 1976 geborenen Angeklagten wird Totschlag zur Last gelegt.
Er
soll am 16.03.2017 in Großkugel einen anderen Mann durch 64 Messerstiche
getötet haben.
Bei
dem Getöteten soll es sich um den neuen Lebensgefährten der Ehefrau des
Angeklagten handeln, von der er seit Mai 2016 getrennt lebt. Der Angeklagte
soll ihn am Tattag gegen 21.00 Uhr auf der Straße Am Markt getroffen und ihm
nach einem Wortgefecht zunächst drei Messerstiche in den linken Oberarm
zugefügt haben. Als der Geschädigte dann die Flucht ergriff, soll der
Angeklagte ihn verfolgt und eingeholt und dann weitere einundsechzigmal auf ihn
eingestochen haben. Der Geschädigte habe unter anderem Stichverletzungen in der
Brust mit Verletzung des Herzens davongetragen sei noch am Tatort einen
Verletzungen erlegen.
Der
Angeklagte bestreitet die Vorwürfe nicht.
Im
Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.
4 KLs 5/17
Tag, Uhrzeit
03.07.17, 09:00
; 13.07.17, 14:00 ; 01.08.17,
09:00 ; 02.08.17,
09:00 ;
03.08.17, 09:00
; 04.08.17, 09:00 ; 09.08.17,
09:00 ; 17.08.17,
09:00 ;
01.09.17, 09:00
; 06.09.17, 09:00 ; 08.09.17,
09:00 ; 11.08.17,
09:00 ;
15.09.17, 09:00
; 16.10.17, 09:00
Raum 187
Dem
im Dezember 1983 geborenen Angeklagten werden - teils schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, Förderung
sexueller Handlungen Minderjähriger, Verbreitung pornographischer Schriften und
Nötigung in insgesamt 45 Fällen zur Last gelegt.
Der
Angeklagte soll zwischen Februar und Dezember 2016 drei Brüder im Alter von 12,
13 und 17 Jahren, die er auf einem Bolzplatz in Halle kennen gelernt hatte,
wiederholt in seiner Wohnung in Halle sexuell missbraucht und sie dafür mit
Geld entlohnt haben. Darüber hinaus soll er die Jungen auch andern Männern
zugeführt haben, die sich dann gegen Bezahlung an den Jungen vergangen haben
sollen.
Der
Angeklagte hat die Vorwürfe im Wesentlichen eingeräumt.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.
13 KLs 7/17
Tag, Uhrzeit
06.07.17, 09:00
; 10.07.17, 08:30 ; 12.07.17,
09:00
Raum 96
Dem
im Februar 1984 geborenen Angeklagten
wird schwere Brandstiftung zur Last gelegt.
Er
soll im Januar 2017 in seiner Wohnung im 5. Stock eines Mehrfamilienhauses in
Halle unter Alkoholeinfluss einen Schrank angezündet haben, von wo aus das
Feuer auf den Rest der Wohnung übergegriffen habe, so dass die Wohnung
vollständig ausgebrannt sei. Auch eine Nachbarwohnung sei durch das Feuer
unbewohnbar geworden, der Sachschaden belaufe sich auf rund 30.000,00 Euro.
Darüber hinaus hätten zwei Hausbewohner wegen des Verdachts einer
Rauchgasvergiftung ärztlich behandelt werden müssen.
Der
Angeklagte soll infolge des Alkoholkonsums sowie aufgrund einer deutlichen
Intelligenzminderung im Zustande der verminderter Steuerungsfähigkeit gehandelt
haben, so dass neben einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten auch die
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt.
4 KLs 4/17
Tag, Uhrzeit
06.07.17, 09:00
; 07.07.17, 09:00 ; 13.07.17,
09:00 ; 14.07.17,
09:00
Raum 187
Dem
im Februar 1983 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes in
insgesamt 10 Fällen zur Last gelegt.
Er
soll sich zwischen September 2014 und Januar 2017 in Halle wiederholt an der im
Mai 2007 geborenen Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin vergangen haben.
Nachdem sich das Mädchen dann seiner Mutter anvertraut hatte, kam es zur
Strafanzeige.
Der
Angeklagte hat die Vorwürfe im Wesentlichen eingeräumt.
Im
Falle einer Verurteilung droht eines Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.
3 KLs 6/17
Tag, Uhrzeit
11.07.17, 09:00
; 12.07.17, 09:00 ; 14.07.17,
09:00 ; 07.08.17,
09:00 ;
08.08.17, 09:00
Raum 187
Dem
im Januar 1985 geborenen Beschuldigten wird gefährliche Körperverletzung in
zwei Fällen sowie Bedrohung zur Last gelegt.
Er
soll im Februar 2017 in Eisleben in einem Bistro zunächst randaliert und Waren
zu Boden geworfen haben und dann zwei Mitarbeiter des Bistros mit einem Messer
verletzt und mit einem Dönermesser bedroht haben.
Am
Folgetage soll einen Mitbewohner der Asylbewerberunterkunft, in der er selbst
wohnte, mit dem Dönermesser bedroht haben.
Der
Beschuldigte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.
Wegen
einer psychischen Erkrankung soll der Beschuldigte im Zustande der
Schuldunfähigkeit gehandelt haben, so dass statt einer Bestrafung die
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt.
3 KLs 7/17
Tag, Uhrzeit
22.08.17, 09:00
; 23.08.17, 09:00 ; 31.08.17,
09:00 ; 01.09.17,
09:00
Raum 187
Dem
im Mai 1993 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung in Tateinheit mit
Körperverletzung zur Last gelegt.
Er
soll sich im November 2016 in seiner Wohnung in Halle an einer Frau vergangen
haben, zu der er bis dahin über WhatsApp Kontakt gehabt habe.
Der
Angeklagte hat die Vorwürfe zurückgewiesen und sich dahingehend eingelassen,
dass es zu einvernehmlichem sexuellen Kontakt gekommen sei.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
14 KLs 11/16
Tag, Uhrzeit
23.08.17, 09:00
; 24.08.17, 09:00 ; 28.08.17,
09:00 ; 29.08.17,
09:00
Raum 123
Die
Angeklagte M.D. ist im September 1979 geboren, der Angeklagte T.D. im April
1972. Die beiden Angeklagten sind miteinander verheiratet. Ihnen wird - teils
schwerer - sexueller Missbrauch eines Kindes in insgesamt 9 Fällen zur Last
gelegt. Sie sollen sich zwischen Ende 2007 und September 2015 wiederholt an dem
im Oktober 1996 geborenen, geistig behinderten Sohn der M.D. aus einer früheren
Beziehung vergangen haben.
Der
Angeklagte T.D. wird darüber hinaus Körperverletzung in zwei Fällen zur Last
gelegt. Er soll das Kind im Jahre 2002 einmal geschlagen und einmal so auf die
Kante eines Sofas geworfen haben, dass das Kind eine Schienbeinfraktur
davongetragen habe.
Die
Angeklagten haben die Vorwürfe teilweise eingeräumt, die Körperverletzungen
indes hat der Angeklagte in Abrede gestellt. .
Im
Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen nicht unter zwei Jahren.
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