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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Weitere Termine in Strafsachen im Juli und August

20.07.2017, Halle (Saale) – 27

  • Landgericht Halle

 

 

Räuberische Erpressung in Halle

 

Tag, Uhrzeit

25.07.17, 09:00

; 27.07.17, 09:00

 

Raum 187

 

3 KLs 12/17

 

Dem

im August 1984 geborenen Angeklagten wird schwere räuberische Erpressung in

Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.

 

Er

soll am Nachmittag des 18.03.2015 in gemeinsam mit dem J.G. an einer

Straßenbahnhaltestelle in Halle einen anderen Mann, den Peter S., getroffen

haben. Durch Drohungen mit einer Schusswaffe sollen die beiden Täter den S.

aufgefordert haben, ihnen sein Bargeld zu übergeben. Um ihrer Forderung

Nachdruck zu verleihen, sollen die beiden 

dem S. dann ins Gesicht geschlagen haben, so dass dieser eine Jochbeinprellung,

ein Hämatom und eine kleine Risswunde am Ohr davongetragen habe.

 

Unter

dem Eindruck der Schläge und Drohungen soll der S. den Tätern seine EC-Karte

ausgehändigt haben, ihnen aber die falsche PIN genannt haben, so dass der

Versuch der Täter, mit der Karte Geld abzuheben, erfolglos geblieben sei.

 

Der

J.G. ist vom Landgericht Halle im Verfahren 10a KLs 14/16 am 20.07.2016 zu

einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden. Das Urteil

ist rechtskräftig.

 

Der Angeklagte hat sich zu den

Tatvorwürfen nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine

Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, wenn nicht die Kammer von einem minder

schweren Fall ausgeht - dann droht eine Mindeststrafe von einem Jahr.

 

Körperverletzung mit Todesfolge in

Weißenfels

 

Tag, Uhrzeit

28.07.17, 08:30

; 31.07.17, 08:30 ; 01.08.17,

08:30

 

Raum 141

 

1 Ks 6/17

 

Dem

im Mai 1956 geborenen Angeklagten wird Körperverletzung mit Todesfolge zur Last

gelegt.

 

Er

soll am 20.11.2016 in der gemeinsamen Wohnung in Weißenfels seine damals

71-jährige Ehefrau derart heftig gegen den Oberkörper gestoßen haben, dass

diese das Gleichgewicht verloren und gegen einer hölzerne Bank gefallen sein

soll.

 

Dabei

habe sie sich eine Beckenringfraktur sowie einen Schambeinbruch zugezogen. Im

Zug der intensivmedizinischen Behandlugn im Krankenhaus sei es zur Ausbildung

eines Dekubitalgeschwüres (Druckgeschwür, Wundliegegeschwür) und dann zu einem

septischen Multiorganversagen (durch Krankheitserreger verursachter Ausfall

mehrerer lebenswichtiger Organe) gekommen, woran die Geschädigte am 23.12.2016

in einem Klinikum in Naumburg verstorben sei.

 

Der

Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren von seinem Aussageverweigerungsrecht

Gebrauch gemacht.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahen.

 

Zur

Erläuterung:

 

Körperverletzung mit Todesfolge

setzt in Abgrenzung zur fahrlässigen Tötung einerseits und zum Totschlag

andererseits voraus, dass zwar die Körperverletzung vorsätzlich, also mit

Wissen und Wollen erfolgte, die Todesfolge aber nicht vom Vorsatz umfasst war,

aber in pflichtwidriger und zurechenbarer Weise - fahrlässig - herbeigeführt

wurde.

 

Sexueller Missbrauch der Tochter in

Weißenfels

 

Tag, Uhrzeit

31.07.17, 10:00

; 16.08.17, 09:00 ; 24.08.17,

09:00 ; 30.08.17,

09:00 ; 12.09.17,

09:00 ; 13.09.17,

09:00 ; 04.10.17,

09:00

 

Raum 187

 

4 KLs 6/17

 

Dem

im August 1978 geborenen Angeklagten wird schwerer sexueller Missbrauch eines

Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch einer Schutzbefohlenen in 23

Fällen zur Last gelegt, darüber hinaus Besitz und Herstellung pornographischer

Schriften.

 

Der

Angeklagte soll sich zwischen Mai 2015 und Dezember 2016 in Weißenfels an

seiner im Oktober 2006 geborenen Tochter vergangen haben, wobei er von dem

Tatgeschehen teilweise Videoaufnahmen gemacht haben soll.

 

Die

Ermittlungen wurden ausgelöst durch die Telefonüberwachung eines anderen

Tatverdächtigen, gegen den wegen des Austauschs von pornographischen

Bilddateien ermittelt wurde. Im Zuge dieser Ermittlungen wurde man auf die

Telefonnummer des Angeklagten aufmerksam, bei Durchsuchungen fanden sich

weitere Anhaltspunkte.

 

Der

Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen.

 

Im Falle einer Verurteilung

droht eine Freiheitsstrafe zwischen zwei und fünfzehn Jahren.

 

Serie von Einbruchsdiebstählen in

Halle

 

Tag, Uhrzeit

16.08.17, 09:00

; 18.08.17, 09:00 ; 31.08.17,

09:00 ; 21.09.17,

09:00

 

Raum 123

 

10 Ns 3/17

 

Dem

im  Februar 1982 geborenen Angeklagten

werden 14 Einbruchsdiebstähle zur Last gelegt, wobei es in zwei Fällen beim

Versuch geblieben sein soll.

 

Er

soll zwischen September 2015 und Oktober 2016 in Halle jeweils nachts in

Büroräume, Apotheken und Kellerräume von Mehrfamilienhäusern eingebrochen sein,

um dort aufgefundene Gegenstände wie Laptops, Werkzeug und Bekleidung,

teilweise auch Bargeld zu entwenden. Bei der letzten Tat am 08.10.2016 soll er

in unmittelbarer Nähe des Tatortes festgenommen worden sein.

 

Der

Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen drei Monaten

und 15 Jahren.

 

Tankstellenraub in Hettstedt

 

Tag, Uhrzeit

21.08.17, 10:00;

24.08.17; 30.08.17;

06.09.17

 

Raum 96

 

13 KLs 8/17

 

Dem

am 17.08.1981 geborenen Angeklagten wird schwere räuberische Erpressung in drei

Fällen zur Last gelegt, davon in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher

Körperverletzung.

 

Er

soll zwischen Februar und April 2017 dreimal dieselbe Tankstelle in Hettstedt

überfallen haben. Am 23.02.2017 soll er durch Drohungen mit einer Schreckschusspistole

365,00 Euro erbeutet haben, am 17.03.2017 Bargeld in Höhe von 979,82 Euro und

Zigaretten im Werte von 142,12 Euro. Am 24.04.2017  soll er einen erneuten Überfall vorgenommen

haben, wobei es zu einer Auseinandersetzung mit einem in der Tankstelle

anwesenden Sicherheitsbediensteten gekommen sei, in deren Verlauf der

Angeklagte mit seiner Schreckschusswaffe aus einer Entfernung von 20 cm auf den

Sicherheitsbediensteten geschossen habe. Dieser soll eine blutende Platzwunde

über dem rechten Auge davon getragen haben. Danach soll der Angeklagte noch

mindestens dreimal auf den Kopf des Sicherheitsbediensteten geschlagen haben.

Am Ende soll er aber von dem Sicherheitsbedienstete überwältigt worden und dann

festgenommen worden sein.

 

Der

Angeklagte hat sich nicht zur Sache eingelassen.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

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