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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Weitere Termine in Strafsachen im Juli und August
20.07.2017, Halle (Saale) – 27
- Landgericht Halle
Räuberische Erpressung in Halle
Tag, Uhrzeit
25.07.17, 09:00
; 27.07.17, 09:00
Raum 187
3 KLs 12/17
Dem
im August 1984 geborenen Angeklagten wird schwere räuberische Erpressung in
Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.
Er
soll am Nachmittag des 18.03.2015 in gemeinsam mit dem J.G. an einer
Straßenbahnhaltestelle in Halle einen anderen Mann, den Peter S., getroffen
haben. Durch Drohungen mit einer Schusswaffe sollen die beiden Täter den S.
aufgefordert haben, ihnen sein Bargeld zu übergeben. Um ihrer Forderung
Nachdruck zu verleihen, sollen die beiden
dem S. dann ins Gesicht geschlagen haben, so dass dieser eine Jochbeinprellung,
ein Hämatom und eine kleine Risswunde am Ohr davongetragen habe.
Unter
dem Eindruck der Schläge und Drohungen soll der S. den Tätern seine EC-Karte
ausgehändigt haben, ihnen aber die falsche PIN genannt haben, so dass der
Versuch der Täter, mit der Karte Geld abzuheben, erfolglos geblieben sei.
Der
J.G. ist vom Landgericht Halle im Verfahren 10a KLs 14/16 am 20.07.2016 zu
einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden. Das Urteil
ist rechtskräftig.
Der Angeklagte hat sich zu den
Tatvorwürfen nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine
Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, wenn nicht die Kammer von einem minder
schweren Fall ausgeht - dann droht eine Mindeststrafe von einem Jahr.
Körperverletzung mit Todesfolge in
Weißenfels
Tag, Uhrzeit
28.07.17, 08:30
; 31.07.17, 08:30 ; 01.08.17,
08:30
Raum 141
1 Ks 6/17
Dem
im Mai 1956 geborenen Angeklagten wird Körperverletzung mit Todesfolge zur Last
gelegt.
Er
soll am 20.11.2016 in der gemeinsamen Wohnung in Weißenfels seine damals
71-jährige Ehefrau derart heftig gegen den Oberkörper gestoßen haben, dass
diese das Gleichgewicht verloren und gegen einer hölzerne Bank gefallen sein
soll.
Dabei
habe sie sich eine Beckenringfraktur sowie einen Schambeinbruch zugezogen. Im
Zug der intensivmedizinischen Behandlugn im Krankenhaus sei es zur Ausbildung
eines Dekubitalgeschwüres (Druckgeschwür, Wundliegegeschwür) und dann zu einem
septischen Multiorganversagen (durch Krankheitserreger verursachter Ausfall
mehrerer lebenswichtiger Organe) gekommen, woran die Geschädigte am 23.12.2016
in einem Klinikum in Naumburg verstorben sei.
Der
Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren von seinem Aussageverweigerungsrecht
Gebrauch gemacht.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahen.
Zur
Erläuterung:
Körperverletzung mit Todesfolge
setzt in Abgrenzung zur fahrlässigen Tötung einerseits und zum Totschlag
andererseits voraus, dass zwar die Körperverletzung vorsätzlich, also mit
Wissen und Wollen erfolgte, die Todesfolge aber nicht vom Vorsatz umfasst war,
aber in pflichtwidriger und zurechenbarer Weise - fahrlässig - herbeigeführt
wurde.
Sexueller Missbrauch der Tochter in
Weißenfels
Tag, Uhrzeit
31.07.17, 10:00
; 16.08.17, 09:00 ; 24.08.17,
09:00 ; 30.08.17,
09:00 ; 12.09.17,
09:00 ; 13.09.17,
09:00 ; 04.10.17,
09:00
Raum 187
4 KLs 6/17
Dem
im August 1978 geborenen Angeklagten wird schwerer sexueller Missbrauch eines
Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch einer Schutzbefohlenen in 23
Fällen zur Last gelegt, darüber hinaus Besitz und Herstellung pornographischer
Schriften.
Der
Angeklagte soll sich zwischen Mai 2015 und Dezember 2016 in Weißenfels an
seiner im Oktober 2006 geborenen Tochter vergangen haben, wobei er von dem
Tatgeschehen teilweise Videoaufnahmen gemacht haben soll.
Die
Ermittlungen wurden ausgelöst durch die Telefonüberwachung eines anderen
Tatverdächtigen, gegen den wegen des Austauschs von pornographischen
Bilddateien ermittelt wurde. Im Zuge dieser Ermittlungen wurde man auf die
Telefonnummer des Angeklagten aufmerksam, bei Durchsuchungen fanden sich
weitere Anhaltspunkte.
Der
Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen.
Im Falle einer Verurteilung
droht eine Freiheitsstrafe zwischen zwei und fünfzehn Jahren.
Serie von Einbruchsdiebstählen in
Halle
Tag, Uhrzeit
16.08.17, 09:00
; 18.08.17, 09:00 ; 31.08.17,
09:00 ; 21.09.17,
09:00
Raum 123
10 Ns 3/17
Dem
im Februar 1982 geborenen Angeklagten
werden 14 Einbruchsdiebstähle zur Last gelegt, wobei es in zwei Fällen beim
Versuch geblieben sein soll.
Er
soll zwischen September 2015 und Oktober 2016 in Halle jeweils nachts in
Büroräume, Apotheken und Kellerräume von Mehrfamilienhäusern eingebrochen sein,
um dort aufgefundene Gegenstände wie Laptops, Werkzeug und Bekleidung,
teilweise auch Bargeld zu entwenden. Bei der letzten Tat am 08.10.2016 soll er
in unmittelbarer Nähe des Tatortes festgenommen worden sein.
Der
Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen drei Monaten
und 15 Jahren.
Tankstellenraub in Hettstedt
Tag, Uhrzeit
21.08.17, 10:00;
24.08.17; 30.08.17;
06.09.17
Raum 96
13 KLs 8/17
Dem
am 17.08.1981 geborenen Angeklagten wird schwere räuberische Erpressung in drei
Fällen zur Last gelegt, davon in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher
Körperverletzung.
Er
soll zwischen Februar und April 2017 dreimal dieselbe Tankstelle in Hettstedt
überfallen haben. Am 23.02.2017 soll er durch Drohungen mit einer Schreckschusspistole
365,00 Euro erbeutet haben, am 17.03.2017 Bargeld in Höhe von 979,82 Euro und
Zigaretten im Werte von 142,12 Euro. Am 24.04.2017 soll er einen erneuten Überfall vorgenommen
haben, wobei es zu einer Auseinandersetzung mit einem in der Tankstelle
anwesenden Sicherheitsbediensteten gekommen sei, in deren Verlauf der
Angeklagte mit seiner Schreckschusswaffe aus einer Entfernung von 20 cm auf den
Sicherheitsbediensteten geschossen habe. Dieser soll eine blutende Platzwunde
über dem rechten Auge davon getragen haben. Danach soll der Angeklagte noch
mindestens dreimal auf den Kopf des Sicherheitsbediensteten geschlagen haben.
Am Ende soll er aber von dem Sicherheitsbedienstete überwältigt worden und dann
festgenommen worden sein.
Der
Angeklagte hat sich nicht zur Sache eingelassen.
Im
Falle einer Verurteilung droht einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
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