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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Weitere Prozessauftakte im August

14.08.2017, Halle (Saale) – 31

  • Landgericht Halle

 

 

Betäubungsmittelhandel in Halle

 

Tag, Uhrzeit

15.08.17, 09:30

; 16.08.17, 09:30

 

Raum 169

 

2b KLs 5/17

 

Dem

im Januar 1986 geborenen Angeklagten wird 

unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln unter Mitführung gefährlicher

Gegenstände in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last

gelegt.

 

Er

soll im März 2017 in seiner Wohnung in Halle ca. 250 Gramm Marihuana aufbewahrt

haben, um diese gewinnbringend weiter zu verkaufen. Am  31.03.2017 soll er ein Gramm zu einem Preis

von 10,00 Euro an einen Kunden verkauft haben.

 

In

unmittelbarer Nähe zu dem Rauschgift soll der Angeklagte zwei Messer sowie

Pfefferspray aufbewahrt haben.

 

Der

Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen.

 

Im Falle einer Verurteilung

droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren.

 

Tankstellenraub in Hettstedt

 

Tag, Uhrzeit

21.08.17, 10:00

; 24.08.17, 09:00 ; 30.08.17,

09:00

 

Raum 96

 

13 KLs 8/17

 

Dem

am 17.08.1981 geborenen Angeklagten wird schwere räuberische Erpressung in drei

Fällen zur Last gelegt, davon in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher

Körperverletzung.

 

Er

soll zwischen Februar und April 2017 dreimal dieselbe Tankstelle in Hettstedt

überfallen haben. Am 23.02.2017 soll er durch Drohungen mit einer

Schreckschusspistole 365,00 Euro erbeutet haben, am 17.03.2017 Bargeld in Höhe

von 979,82 Euro und Zigaretten im Werte von 142,12 Euro. Am 24.04.2017  soll er einen erneuten Überfall vorgenommen

haben, wobei es zu einer Auseinandersetzung mit einem in der Tankstelle

anwesenden Sicherheitsbediensteten gekommen sei, in deren Verlauf der

Angeklagte mit seiner Schreckschusswaffe aus einer Entfernung von 20 cm auf den

Sicherheitsbediensteten geschossen habe. Dieser soll eine blutende Platzwunde

über dem rechten Auge davon getragen haben. Danach soll der Angeklagte noch

mindestens dreimal auf den Kopf des Sicherheitsbediensteten geschlagen haben.

Am Ende soll er aber von dem Sicherheitsbedienstete überwältigt worden und dann

festgenommen worden sein.

 

Der

Angeklagte hat sich nicht zur Sache eingelassen.

 

Im Falle einer Verurteilung

droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

Vorbereitung einer schweren

staatsgefährdenden Gewalttat

 

Tag, Uhrzeit

22.08.17, 09:00

; 25.08.17, 09:00 ; 01.09.17,

09:00 ; 04.09.17,

09:00

 

Raum 96

 

13 KLs 10/17

 

Dem

nach eigenen Angaben am 24.07.2001 geborenen Angeklagten wird Vorbereitung

einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zur Last gelegt (§ 89a Abs. 1, Abs.

2 Nr. 1 StGB)

 

Der

Angeklagte ist syrischer Staatsangehöriger und ist im Herbst 2015 als

unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland eingereist.

 

Er

soll mit der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) sympathisieren.

Zwischen November 2015 und Januar 2017 in Bobbe (Osternienburger Land,

Landkreis Bitterfeld) soll er über das Internet Kontakt zu Gleichgesinnten

aufgenommen haben, weil er geplant habe, einen gegen das Leben vieler in

Deutschland lebender Menschen zu verüben. Dazu habe er sich eine Bauanleitung

zur Herstellung eines Sturmgewehres AK 47 (Kalaschnikow) zusenden lassen und

soll in einem Chat erfragt haben, wo man Waffen kaufen könne, wie man sie

benutze und instand halte. Ferner soll er sich in Chats danach erkundigt haben,

wie man einen Sprenggürtel herstellen könne, ohne in Verdacht zu geraten.

 

Gegenüber

einem verdeckt als Chatpartner arbeitenden Mitarbeiter des Bundesamtes für

Verfassungsschutz soll er offenbart haben, er sei nicht nach Deutschland eingereist,

um hier zu leben, und auch nicht, um mit einem Messer ein oder zwei Menschen zu

töten, er plane vielmehr etwas Größeres.

 

Der

Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Im Falle einer

Verurteilung droht eine Sanktion nach Jugendstrafrecht bis hin zu einer

Jugendstrafe von 10 Jahren.

 

Das

Landgericht Halle ist zuständig, weil die Anklage zur hiesigen

Staatsschutzkammer erfolgt ist, die auch für den Bezirk des Landgerichts

Dessau-Roßlau zuständig ist.

 

Da der Angeklagte zur Tatzeit

Jugendlicher war, findet das gesamte Verfahren einschließlich Anklageverlesung

und einer etwaigen Urteilsverkündung in nicht-öffentlicher Sitzung statt.

Weitere Angaben zu Person und Tatvorwurf sind daher nicht möglich.

 

schwere räuberische Erpressung in

Tröglitz

 

Tag, Uhrzeit

28.08.17, 11:00 (Achtung, Anfangszeit geändert); 29.08.17, 09:30

 

Raum 169

 

2b KLs 7/17

 

Dem

im Juni 1989 geborenen Angeklagten wird schwere räuberische Erpressung zur Last

gelegt.

 

Er

soll im April 2017 mit einer Sturmhaube maskiert einen Penny-Einkaufsmarkt in

Tröglitz überfallen und die Kassiererin durch Drohung mit einer

Schreckschusspistole gezwungen haben, ihm 890,00 Euro zu übergeben.

 

Der

Angeklagte hat sich geständig eingelassen und zur Erklärung angeführt, er habe

das Geld zur Finanzierung seiner Alkohol- und Drogensucht gebraucht.

 

Ihm droht eine Freiheitsstrafe

nicht unter fünf Jahren.

 

Versuchter Totschlag in Naumburg

 

Tag, Uhrzeit

29.08.17, 08:30

; 31.08.17, 08:30 ; 11.09.17,

08:30

 

Raum 141

 

1 Ks 7/17

 

Dem

im Juli 1984 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit mit

gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.

 

Er

soll im April 2017 in Naumburg im Zuge eines Streites seiner Lebensgefährtin

mit einem Klappmesser zwei Stiche in die rechte Halsseite zugefügt haben. Die

Geschädigte soll lebensgefährliche Verletzungen der rechten Halsblutader sowie

eines Schlagaderastes davongetragen haben und nur durch eine unverzügliche

medizinische Versorgung gerettet werden können.

 

Der

Angeklagte hat die Tat in groben Zügen eingeräumt.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren und

neun Monaten.

 

 

 

 

 

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