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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
Adresse des Landgerichts Halle
Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Terminvorschau September
31.08.2017, Halle (Saale) – 33
- Landgericht Halle
Besonders schwere Brandstiftung in
Halle
Tag, Uhrzeit
01.09.17, 09:00
; 14.09.17, 09:00 ; 19.09.17,
09:00 ; 25.09.17,
09:00
Raum 123
10a KLs 11/17
Dem
am 24.03.1995 geborenen und unter Betreuung stehenden Angeklagten wird
besonders schwere Brandstiftung zur Last gelegt.
Er
soll am 28.06.2016 seine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Halle in Brand
gesetzt haben, um im Anschluss einen Versicherungsfall gegenüber seiner
Hausratversicherung abrechnen zu können.
Der
Anklage zufolge soll die Wohnung bis zur Unbewohnbarkeit ausgebrannt sein,
wobei durch das rechtzeitige Eintreffen der Feuerwehr kein Mieter verletzt
wurde und diese auch keinen weiteren Schaden erlitten haben.
Der
Sachschaden zum Nachteil des Vermieters beläuft sich auf fast 11.000 ?. Auf den
Schadensantrag des Angeklagten, den die ahnungslose Betreuerin stellvertretend
einreichte, hat die Hausratversicherung bislang keine Zahlungen geleistet.
Der
Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren die Tatvorwürfe von sich gewiesen.
Die
Anklage geht nicht von einer Minderung der Schuldfähigkeit aus. Im Falle einer
Verurteilung droht daher eine Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren.
Schwere räuberische Erpressung und
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Halle
Tag, Uhrzeit
05.09.17, 10:00
; 14.09.17, 08:30 ; 18.09.17,
08:30 ; 19.09.17,
08:30
Raum 141
5 KLs 10/17
Dem
im Februar 1982 geborenen Angeklagten
werden schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher
Körperverletzung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung zur Last gelegt.
Er
soll am 08.12.2016 zwei Männer, die ihn
in einer in einer Gartenanlage in Halle besuchten, unvermittelt mit einem
Messer angegriffen und sie aufgefordert haben, ihre Taschen zu leeren. Dabei
soll er geschrien haben, er werde sie abstechen und umbringen. Aus Angst sollen
die Geschädigten u.a. eine Geldbörse mit Führerschein, Personalausweis,
Bankkarte und Bargeld in Höhe von 45 ? sowie zwei Handys an den Angeklagten
herausgegeben haben. Der Angeklagte soll sodann mit vorgehaltenem Messer auf
einen der Geschädigten losgegangen sein und ihm mit dem Messer 7-8 cm tief in
die linke Rückenseite gestochen haben. Trotz fortwährender Schläge durch den
Angeklagten sei den beiden Geschädigten die Flucht gelungen. Der eine
Geschädigte habe anschließend wegen der lebensgefährlichen Stichverletzung
notoperiert werden müssen.
Am
25.12.2016 soll der Angeklagte als Untersuchungsgefangener in der Justizvollzugsanstalt
Halle eine Verletzung am rechten Fuß vorgetäuscht haben. Als er von
JVA-Bediensteten, im Krankenhaus in Richtung Aufzug gefahren wurde, soll der
Angeklagte unvermittelt aus dem Rollstuhl gesprungen und in Fluchtabsicht
weggerannt sei. Den Bediensteten sei es gelungen, den Angeklagten zu verfolgen
und zu fixieren, wobei der Angeklagte heftige Gegenwehr geleistet und dabei
zwei Bedienstete verletzt habe.
Der
Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen.
Im
Falle der Verurteilung droht dem Angeklagten eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht
unter 5 Jahren.
Versuchter Totschlag u.a. in
Hettstedt
Tag, Uhrzeit
06.09.17, 09:00
; 13.09.17, 09:00 ; 20.09.17,
09:00
Raum 123
10a KLs 1/16
Die
im Januar 1981 geborene Angeklagte war vom Landgericht Halle am 08.12.2015
wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu
einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt worden.
Die
Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass die Angeklagte im August 2015 in
Hettstedt ihren Lebensgefährten im Zuge einer Auseinandersetzung mit einem
Messer verletzt habe. Dazu habe sie sich nachts gegen 1.30 Uhr zu einer Geburtstagsfeier
begeben, zu der ihr Lebensgefährte als Gast eingeladen war, und habe ihn vor
dem Haus des Gastgebers zunächst zur Rede gestellt. Alsdann habe sie ihm mit
einem Küchenmesser einen Stich in den Oberkörper versetzt. Der herbeigeeilte
Gastgeber habe sie von weiteren Verletzungshandlungen abgehalten.
Auf
die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom
23.05.2016 das Urteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und
Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen.
Zur Begründung hat er ausgeführt, es sei nicht hinreichend aufgeklärt, ob die
Angeklagte wirklich den Tod des Geschädigten billigend in Kauf genommen habe.
Außerdem sei aufzuklären, ob die Angeklagte in strafbefreiender Weise vom
Versuch eines Tötungsdeliktes zurückgetreten sei, als sie von weiteren
Tathandlungen absah. Ferner sei zu prüfen, ob nicht im Einzelfall ein milderer
Strafrahmen Anwendung finde (BGH, Beschluss v. 23.05.2016, 4 StR 140/16)
Die
nunmehr zuständige Kammer wird also die gesamte Beweisaufnahme zu wiederholen
haben.
Räuberischer Diebstahl und versuchter
schwerer Raub in Naumburg (Sicherungsverfahren)
Tag, Uhrzeit
11.09.17, 09:00
; 02.10.17, 09:00 ; 20.10.17,
09:00 ; 02.11.17,
09:00 ; 08.11.17,
09:00 ; 09.11.17,
09:00 ; 16.11.17,
09:00
Raum 187
3 KLs 15/17
Dem
am 20.03.1980 geborenen und unter Betreuung stehenden Beschuldigten werden 5
Straftaten, unter anderem räuberischer Diebstahl und versuchter schwerer Raub,
zur Last gelegt.
Der
Beschuldigte, der an einer paranoiden Schizophrenie leidet, soll am frühen
Morgen des 16.03.2017 in Naumburg zunächst in einem Verkaufsraum im Hauptgebäude
des Naumburger Bahnhofs eine Schachtel Zigaretten entnommen haben, um das
Geschäft ohne zu bezahlen, zu verlassen. Einer Verkäuferin, die sich in den Weg
stellte, soll er gedroht haben, sie solle ihn nicht anfassen. Am Nachmittag
soll der Beschuldigte in einem Aldi-Verkaufsmarkt in Naumburg Waren im Wert von
23,65 ? eingesteckt und ohne diese zu bezahlen den Markt verlassen haben. Eine
hinterher eilende Verkäuferin soll ihm den Einkaufskorb entrissen haben, so
dass der Beschuldigte sich ohne das Diebesgut entfernt habe. Später soll er
nochmals in den Verkaufsraum am Bahnhof gegangen sein und dort ohne Grund zwei
Monitore umzgetoßen und dadurch beschädigt haben. Anschließend soll er an einem Imbissstand ein Dönermesser
entwendet haben. Mit diesem Messer soll er dann wieder in den Verkaufsmarkt
zurückgekehrt sein, dort eine Verkäuferin und einen Verkäufer bedroht haben und
dann einen Einkaufskorb mit Lebensmitteln befüllt haben, um diese zu entwenden.
Bei Eintreffen der Polizeibeamten habe er das Messer fallen gelassen und sich
festnehmen lassen.
Die
Staatsanwaltschaft hat wegen der krankheitsbedingten Schuldunfähigkeit des
Beschuldigten das sog. Sicherungsverfahren eingeleitet. Das Sicherungsverfahren
ist von vornherein nicht auf eine strafrechtliche Sanktion gerichtet, sondern
nur auf die Anordnung einer sog. Maßregel, etwa der Unterbringung in einem
psychiatrischen Krankenhaus. Das Verfahren bezweckt die Sicherung der
Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern.
Steuerhinterziehung in Bitterfeld und
andernorts (Heizöl als Diesel verkauft)
Tag, Uhrzeit
12.09.17, 09:30
; 13.09.17, 09:30 ; 26.09.17,
09:30 ; 17.10.17,
09:30 ; 01.11.17,
09:30 ; 16.11.17,
09:30 ; 23.11.17,
09:30 ; 30.11.17,
09:30 ; 12.12.17,
09:30 ; 18.12.17,
09:30 ; 18.01.18,
09:30 ; 29.01.18,
09:30 ; 15.02.18,
09:30 ; 05.03.18,
09:30 ; 13.03.18,
09:30 ; 20.03.18,
09:30 ; 28.03.18,
09:30 ; 09.04.18,
09:30 ; 16.04.18,
09:30
Raum 53
2 KLs 8/15
Angeklagt
sind acht Männer und eine Frau, die zwischen 1942 und 1972 geboren sind.
Ihnen
wird Steuerhinterziehung in 74 Fällen durch Veräußerung von Heizöl als Diesel
zur Last gelegt.
Dazu
soll der am 08.09.1947 geborene Angeklagte R.M. als Inhaber eines in Bitterfeld
ansässigen Unternehmens der Mineralölbranche von einem litauischen Unternehmen
Schmieröl gekauft haben. Zur Erfüllung seiner Lieferverpflichtung soll sich das
litauische Unternehmen eines Unternehmens mit Geschäftssitz in Burg bedient und
zwischen Juli 2010 und Juni 2011 etwa 41,5 Mio. Liter Schmieröl und
Dieselkraftstoff hergestellt haben, wovon es ca. 13,3 Mio. Liter zur
Weiterverwendung als Kraftstoff veräußert und ausgeliefert habe, ohne die
Auslieferung der Ware dem zuständigen Hauptzollamt anzuzeigen und die fällig
werdende Energiesteuer zu entrichten. Das Unternehmen in Burg soll dann
insgesamt rund 2 Mio. Liter nicht zur Energiebesteuerung angemeldetes Schmieröl
und Dieselkraftstoff direkt zu dem Tanklager des Angeklagten U. in Weismain
geliefert haben, von wo aus U. die Mineralölprodukte gewinnbringend an freie
Tankstellen und Baufirmen zur Verwendung als Dieselkraftstoff verkauft und
ausgeliefert habe. Auf diese Weise seien Energiesteuern in Höhe von rund
970.000,00 Euro hinterzogen worden. Um diese Steuerhinterziehung zu
verschleiern, sollen die Angeklagten eine Kette von Rechnungen konstruiert
haben, die es ermöglich habe, die auf die Ware nicht abgeführte Energiesteuer
den einzelnen Angeklagten bzw. ihren Unternehmen als Gewinne und Provisionen
zuzuführen.
Dabei
soll es der Angeklagte R.M. gewesen sein, der das Geschäft mit Hilfe der
Angeklagten K. und Sch., die bei dem Unternehmen in Bitterfeld tätig waren,
gesteuert und gelenkt habe. Er bzw. die von ihm gelenkten Unternehmen hätten
mit rund 300.000,00 Euro von den Steuerersparnissen profitiert. Die übrigen
Angeklagten sollen an verschiedenen Stellen mit der Abwicklung der Geschäfte
befasst gewesen und ebenfalls am Gewinn beteiligt worden sein.
Der
Angeklagte R.M. sowie zwei weitere Angeklagten haben sich zu den Vorwürfen
nicht eingelassen, die übrigen haben die Vorwürfe im wesentlichen in Abrede
gestellt. Im Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren.
BTM-Handel in Merseburg
Tag, Uhrzeit
20.09.17, 09:30
; 22.09.17, 09:00 ; 29.09.17,
09:00 ; 12.10.17,
09:30 ;
24.10.17, 09:30
Raum 169
2b KLs 6/17
Dem
im April 1990 geborenen Angeklagten werden unerlaubter Handel und Besitz von
Betäubungsmitteln zur Last gelegt.
Er
soll im März 2017 in Merseburg in einem Rucksack knapp 100 Gramm Methamphetamin
sowie Cannabis-Pflanzenteile mit sich geführt haben, um diese gewinnbringend zu
verkaufen. Dabei soll er zur Absicherung seiner Drogengeschäfte Pfefferspray
und ein Klappmesser mitgeführt haben.
Der
Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.
Es
droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Tankstellenüberfall in Halle
Tag, Uhrzeit
21.09.17, 09:00
; 26.09.17, 09:00 ; 28.09.17,
09:00 ; 17.10.17,
09:00 ; 19.10.17,
09:00
Raum 187
3 KLs 10/17
Dem
im Januar 1993 geborenen Angeklagten wird schwerer Raub zur Last gelegt.
Er
soll am 27.03.2016 eine Tankstelle in der Delitzscher Straße in Halle
überfallen und eine Angestellte durch Drohungen mit einem Messer gezwungen
haben, ihm aus der Kasse 290,00 Euro Bargeld auszuhändigen.
Der
Angeklagte hat sich zu dem Vorwurf nicht eingelassen.
Es
droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Schwerer räuberischer Diebstahl in
Halle
Tag, Uhrzeit
22.09.17, 08:30
; 25.09.17, 08:30
Raum 141
5 KLs 11/17
Dem
im Oktober 1984 geborenen Angeklagten wird schwerer räuberischer Diebstahl in
Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.
Er
soll am Abend des 06.03.2017 einen Bekannten in dessen Wohnung in Halle
aufgesucht und die in der Wohnung liegende Geldbörse an sich genommen haben.
Als der Wohnungsinhaber Rückgabe verlangt habe, soll der Angeklagte ihm zwei-
bis dreimal Pfefferspray ins Gesicht gesprüht und ihn dann umgestoßen haben.
Auf diese Weise soll er neben Papieren auch Bargeld in Höhe von 40,00 Euro
erbeutet haben. Der Geschädigte soll Hämatome an Arm und Wade und einen Kratzer
am Daumen davon getragen haben.
Der
Angeklagte hat sich nicht zu den Vorwürfen eingelassen.
Es
droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahern, wenn nicht die Kammer einen
minder schweren Fall annimmt.
Bewaffneter Überfall auf Spielhallen
in Halle und Teutschenthal
Tag, Uhrzeit
27.09.17, 09:00
; 17.10.17, 09:00 ; 24.10.17,
09:00 ; 01.11.17,
09:00
Raum 123
14 KLs 7/17
Den
drei im Mai und Juni 1997 geborenen
Angeklagten und dem 1993 geborenen Angeklagten wird besonders schwerer Raub
vorgeworfen.
Sie
sollen im Mai 2017 in 2 Fällen mit Sturmhauben bzw. Skimasken vermummt Spielhallen in Halle und Teutschenthal
überfallen haben.
So
sollen am 06.05.2017 drei der Angeklagten unter Vorhalt von zwei Pistolen und
einem Messer die Angestellten einer Spielothek in Halle zur Herausgabe der
Tageseinnahmen in Höhe von 3.200 Euro gezwungen haben.
Am
11.05.2017 sollen sie mittels einer Softairpistole, Gasdruckpistole und eines
Messers die Angestellten einer Spielothek in Teutschenthal zur Herausgabe von
698,00 Euro gezwungen haben.
Hinsichtlich
der ersten Tat bestreite einer der Angeklagten eine Tatbeteiligung, die beiden
anderen haben sich nicht eingelassen. Hinsichtlich der zweiten Tat sind alle
vier Angeklagten weitestgehend geständig.
Im
Falle der Verurteilung droht dem erwachsenen Angeklagten eine
Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als 5 Jahren. Die im Jahre 1997 geborenen
Angeklagten waren zur Tatzeit Heranwachsende, für sie kommt die Anwendung des
Jugendstrafrechts mit Sanktionen bis hin zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren in
Betracht.
Schwere Brandstiftung in Halle
Tag, Uhrzeit
28.09.17, 13:30
; 04.10.17, 09:00 ; 18.10.17,
09:00
Raum 96
13 KLs 9/17
Dem
im Juli 1977 geborenen Angeklagten wird schwere Brandstiftung zur Last gelegt.
Er
soll im Januar 2017 seine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Halle dadurch
angezündet haben, dass er im Wohnzimmer einen Campingkocher explodieren ließ.
Die Feuerwehr habe verhindern können, dass Menschen zu Schaden kommen. Die
Wohnung sei allerdings komplett ausgebrannt, was einen Schaden in Höhe von
20.000,00 Euro verursacht habe.
Der
Angeklagte, der sich nicht zu den Vorwürfen geäußert hat, leide unter einer
psychiatrischen Krankheit und habe möglicherweise im Zustande verminderter oder
gar aufgehobener Schuldfähigkeit gehandelt. Statt oder neben einer Strafe kommt
daher auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.
Tag, Uhrzeit
29.09.17, 09:00
Raum 96
13 KLs 11/17
Der
im Dezember 1950 geborene Angeklagte war am 26.04.2016 wegen Bestechlichkeit im
geschäftlichen Verkehr, wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen und wegen
Beihilfe zur Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe
von drei Jahren verurteilt worden.
Die
Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte als angestellter
Vertriebsleiter eines in Westsachsen ansässigen Unternehmens für Entsorgung und
Verwertung sowie als Inhaber von zwei Unternehmen für Umweltdienstleistungen im
Zuge des in Italien ab 2006 herrschenden sogenannten Müllnotstandes daran
mitgewirkt habe, italienische Siedlungsabfälle illegal als abgelagerte
Mineralien in einer Deponie in Freyburg zu entsorgen.
Ferner
war die Kammer überzeugt, dass der Angeklagte in den Jahren 2005 bis 2008 durch
Nicht- oder Falschangaben, teils unter Berufung auf Scheinrechnungen, gegenüber
den Finanzämtern (Einkommens-, Gewerbe- und Umsatz-) Steuern in Höhe von rund
498.000,00 Euro entzogen habe.
Auf
die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom
11.05.2017 die Verurteilung wegen eines Falles der Steuerhinterziehung
aufgehoben und die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine
andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen. Die
weitergehende Revision des Angeklagten hat er als unbegründet verworfen. Die
Teil-Aufhebung hat der Bundesgerichtshof damit begründet, dass die Kammer in
diesem einen Falle den Umfang der Steuerverkürzung falsch berechnet habe.
Im
Umfange der Aufhebung wird das Verfahren nunmehr zu wiederholen sein. Die
Kammer hat bislang nur einen Verhandlungstag angesetzt und keine Zeugen
geladen.
Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de