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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Terminvorschau September

31.08.2017, Halle (Saale) – 33

  • Landgericht Halle

 

 

Besonders schwere Brandstiftung in

Halle

 

Tag, Uhrzeit

01.09.17, 09:00

; 14.09.17, 09:00 ; 19.09.17,

09:00 ; 25.09.17,

09:00

 

Raum 123

 

10a KLs 11/17

 

Dem

am 24.03.1995 geborenen und unter Betreuung stehenden Angeklagten wird

besonders schwere Brandstiftung zur Last gelegt.

 

Er

soll am 28.06.2016 seine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Halle in Brand

gesetzt haben, um im Anschluss einen Versicherungsfall gegenüber seiner

Hausratversicherung abrechnen zu können.

 

Der

Anklage zufolge soll die Wohnung bis zur Unbewohnbarkeit ausgebrannt sein,

wobei durch das rechtzeitige Eintreffen der Feuerwehr kein Mieter verletzt

wurde und diese auch keinen weiteren Schaden erlitten haben.

 

Der

Sachschaden zum Nachteil des Vermieters beläuft sich auf fast 11.000 ?. Auf den

Schadensantrag des Angeklagten, den die ahnungslose Betreuerin stellvertretend

einreichte, hat die Hausratversicherung bislang keine Zahlungen geleistet.

 

Der

Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren die Tatvorwürfe von sich gewiesen.

 

Die

Anklage geht nicht von einer Minderung der Schuldfähigkeit aus. Im Falle einer

Verurteilung droht daher eine Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren.

 

Schwere räuberische Erpressung und

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Halle

 

Tag, Uhrzeit

05.09.17, 10:00

; 14.09.17, 08:30 ; 18.09.17,

08:30 ; 19.09.17,

08:30

 

Raum 141

 

5 KLs 10/17

 

Dem

im Februar  1982 geborenen Angeklagten

werden schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher

Körperverletzung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit  mit Körperverletzung zur Last gelegt.

 

Er

soll am 08.12.2016  zwei Männer, die ihn

in einer in einer Gartenanlage in Halle besuchten, unvermittelt mit einem

Messer angegriffen und sie aufgefordert haben, ihre Taschen zu leeren. Dabei

soll er geschrien haben, er werde sie abstechen und umbringen. Aus Angst sollen

die Geschädigten u.a. eine Geldbörse mit Führerschein, Personalausweis,

Bankkarte und Bargeld in Höhe von 45 ? sowie zwei Handys an den Angeklagten

herausgegeben haben. Der Angeklagte soll sodann mit vorgehaltenem Messer auf

einen der Geschädigten losgegangen sein und ihm mit dem Messer 7-8 cm tief in

die linke Rückenseite gestochen haben. Trotz fortwährender Schläge durch den

Angeklagten sei den beiden Geschädigten die Flucht gelungen. Der eine

Geschädigte habe anschließend wegen der lebensgefährlichen Stichverletzung

notoperiert werden müssen.

 

Am

25.12.2016 soll der Angeklagte als Untersuchungsgefangener in der Justizvollzugsanstalt

Halle eine Verletzung am rechten Fuß vorgetäuscht haben. Als er von

JVA-Bediensteten, im Krankenhaus in Richtung Aufzug gefahren wurde, soll der

Angeklagte unvermittelt aus dem Rollstuhl gesprungen und in Fluchtabsicht

weggerannt sei. Den Bediensteten sei es gelungen, den Angeklagten zu verfolgen

und zu fixieren, wobei der Angeklagte heftige Gegenwehr geleistet und dabei

zwei Bedienstete verletzt habe.

 

Der

Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen.

 

Im

Falle der Verurteilung droht dem Angeklagten eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht

unter 5 Jahren.

 

Versuchter Totschlag u.a. in

Hettstedt

 

Tag, Uhrzeit

06.09.17, 09:00

; 13.09.17, 09:00 ; 20.09.17,

09:00

 

Raum 123

 

10a KLs 1/16

 

Die

im Januar 1981 geborene Angeklagte war vom Landgericht Halle am 08.12.2015

wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu

einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt worden.

 

Die

Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass die Angeklagte im August 2015 in

Hettstedt ihren Lebensgefährten im Zuge einer Auseinandersetzung mit einem

Messer verletzt habe. Dazu habe sie sich nachts gegen 1.30 Uhr zu einer Geburtstagsfeier

begeben, zu der ihr Lebensgefährte als Gast eingeladen war, und habe ihn vor

dem Haus des Gastgebers zunächst zur Rede gestellt. Alsdann habe sie ihm mit

einem Küchenmesser einen Stich in den Oberkörper versetzt. Der herbeigeeilte

Gastgeber habe sie von weiteren Verletzungshandlungen abgehalten.

 

Auf

die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom

23.05.2016 das Urteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und

Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen.

Zur Begründung hat er ausgeführt, es sei nicht hinreichend aufgeklärt, ob die

Angeklagte wirklich den Tod des Geschädigten billigend in Kauf genommen habe.

Außerdem sei aufzuklären, ob die Angeklagte in strafbefreiender Weise vom

Versuch eines Tötungsdeliktes zurückgetreten sei, als sie von weiteren

Tathandlungen absah. Ferner sei zu prüfen, ob nicht im Einzelfall ein milderer

Strafrahmen Anwendung finde (BGH, Beschluss v. 23.05.2016, 4 StR 140/16)

 

Die

nunmehr zuständige Kammer wird also die gesamte Beweisaufnahme zu wiederholen

haben.

 

Räuberischer Diebstahl und versuchter

schwerer Raub in Naumburg (Sicherungsverfahren)

 

Tag, Uhrzeit

11.09.17, 09:00

; 02.10.17, 09:00 ; 20.10.17,

09:00 ; 02.11.17,

09:00 ; 08.11.17,

09:00 ; 09.11.17,

09:00 ; 16.11.17,

09:00

 

Raum 187

 

3 KLs 15/17

 

Dem

am 20.03.1980 geborenen und unter Betreuung stehenden Beschuldigten werden 5

Straftaten, unter anderem räuberischer Diebstahl und versuchter schwerer Raub,

zur Last gelegt.

 

Der

Beschuldigte, der an einer paranoiden Schizophrenie leidet, soll am frühen

Morgen des 16.03.2017 in Naumburg zunächst in einem Verkaufsraum im Hauptgebäude

des Naumburger Bahnhofs eine Schachtel Zigaretten entnommen haben, um das

Geschäft ohne zu bezahlen, zu verlassen. Einer Verkäuferin, die sich in den Weg

stellte, soll er gedroht haben, sie solle ihn nicht anfassen. Am Nachmittag

soll der Beschuldigte in einem Aldi-Verkaufsmarkt in Naumburg Waren im Wert von

23,65 ? eingesteckt und ohne diese zu bezahlen den Markt verlassen haben. Eine

hinterher eilende Verkäuferin soll ihm den Einkaufskorb entrissen haben, so

dass der Beschuldigte sich ohne das Diebesgut entfernt habe. Später soll er

nochmals in den Verkaufsraum am Bahnhof gegangen sein und dort ohne Grund zwei

Monitore umzgetoßen und dadurch beschädigt haben. Anschließend soll  er an einem Imbissstand ein Dönermesser

entwendet haben. Mit diesem Messer soll er dann wieder in den Verkaufsmarkt

zurückgekehrt sein, dort eine Verkäuferin und einen Verkäufer bedroht haben und

dann einen Einkaufskorb mit Lebensmitteln befüllt haben, um diese zu entwenden.

Bei Eintreffen der Polizeibeamten habe er das Messer fallen gelassen und sich

festnehmen lassen.

 

Die

Staatsanwaltschaft hat wegen der krankheitsbedingten Schuldunfähigkeit des

Beschuldigten das sog. Sicherungsverfahren eingeleitet. Das Sicherungsverfahren

ist von vornherein nicht auf eine strafrechtliche Sanktion gerichtet, sondern

nur auf die Anordnung einer sog. Maßregel, etwa der Unterbringung in einem

psychiatrischen Krankenhaus. Das Verfahren bezweckt die Sicherung der

Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern.

 

Steuerhinterziehung in Bitterfeld und

andernorts (Heizöl als Diesel verkauft)

 

Tag, Uhrzeit

12.09.17, 09:30

; 13.09.17, 09:30 ; 26.09.17,

09:30 ; 17.10.17,

09:30 ; 01.11.17,

09:30 ; 16.11.17,

09:30 ; 23.11.17,

09:30 ; 30.11.17,

09:30 ; 12.12.17,

09:30 ; 18.12.17,

09:30 ; 18.01.18,

09:30 ; 29.01.18,

09:30 ; 15.02.18,

09:30 ; 05.03.18,

09:30 ; 13.03.18,

09:30 ; 20.03.18,

09:30 ; 28.03.18,

09:30 ; 09.04.18,

09:30 ; 16.04.18,

09:30

 

Raum 53

 

2 KLs 8/15

 

Angeklagt

sind acht Männer und eine Frau, die zwischen 1942 und 1972 geboren sind.

 

Ihnen

wird Steuerhinterziehung in 74 Fällen durch Veräußerung von Heizöl als Diesel

zur Last gelegt.

 

Dazu

soll der am 08.09.1947 geborene Angeklagte R.M. als Inhaber eines in Bitterfeld

ansässigen Unternehmens der Mineralölbranche von einem litauischen Unternehmen

Schmieröl gekauft haben. Zur Erfüllung seiner Lieferverpflichtung soll sich das

litauische Unternehmen eines Unternehmens mit Geschäftssitz in Burg bedient und

zwischen Juli 2010 und Juni 2011 etwa 41,5 Mio. Liter Schmieröl und

Dieselkraftstoff hergestellt haben, wovon es ca. 13,3 Mio. Liter zur

Weiterverwendung als Kraftstoff veräußert und ausgeliefert habe, ohne die

Auslieferung der Ware dem zuständigen Hauptzollamt anzuzeigen und die fällig

werdende Energiesteuer zu entrichten. Das Unternehmen in Burg soll dann

insgesamt rund 2 Mio. Liter nicht zur Energiebesteuerung angemeldetes Schmieröl

und Dieselkraftstoff direkt zu dem Tanklager des Angeklagten U. in Weismain

geliefert haben, von wo aus U. die Mineralölprodukte gewinnbringend an freie

Tankstellen und Baufirmen zur Verwendung als Dieselkraftstoff verkauft und

ausgeliefert habe. Auf diese Weise seien Energiesteuern in Höhe von rund

970.000,00 Euro hinterzogen worden. Um diese Steuerhinterziehung zu

verschleiern, sollen die Angeklagten eine Kette von Rechnungen konstruiert

haben, die es ermöglich habe, die auf die Ware nicht abgeführte Energiesteuer

den einzelnen Angeklagten bzw. ihren Unternehmen als Gewinne und Provisionen

zuzuführen.

 

Dabei

soll es der Angeklagte R.M. gewesen sein, der das Geschäft mit Hilfe der

Angeklagten K. und Sch., die bei dem Unternehmen in Bitterfeld tätig waren,

gesteuert und gelenkt habe. Er bzw. die von ihm gelenkten Unternehmen hätten

mit rund 300.000,00 Euro von den Steuerersparnissen profitiert. Die übrigen

Angeklagten sollen an verschiedenen Stellen mit der Abwicklung der Geschäfte

befasst gewesen und ebenfalls am Gewinn beteiligt worden sein.

 

Der

Angeklagte R.M. sowie zwei weitere Angeklagten haben sich zu den Vorwürfen

nicht eingelassen, die übrigen haben die Vorwürfe im wesentlichen in Abrede

gestellt. Im Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren.

 

BTM-Handel in Merseburg

 

Tag, Uhrzeit

20.09.17, 09:30

; 22.09.17, 09:00 ; 29.09.17,

09:00 ; 12.10.17,

09:30 ;

24.10.17, 09:30

 

Raum 169

 

2b KLs 6/17

 

Dem

im April 1990 geborenen Angeklagten werden unerlaubter Handel und Besitz von

Betäubungsmitteln zur Last gelegt.

 

Er

soll im März 2017 in Merseburg in einem Rucksack knapp 100 Gramm Methamphetamin

sowie Cannabis-Pflanzenteile mit sich geführt haben, um diese gewinnbringend zu

verkaufen. Dabei soll er zur Absicherung seiner Drogengeschäfte Pfefferspray

und ein Klappmesser mitgeführt haben.

 

Der

Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.

 

Es

droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

Tankstellenüberfall in Halle

 

Tag, Uhrzeit

21.09.17, 09:00

; 26.09.17, 09:00 ; 28.09.17,

09:00 ; 17.10.17,

09:00 ; 19.10.17,

09:00

 

Raum 187

 

3 KLs 10/17

 

Dem

im Januar 1993 geborenen Angeklagten wird schwerer Raub zur Last gelegt.

 

Er

soll am 27.03.2016 eine Tankstelle in der Delitzscher Straße in Halle

überfallen und eine Angestellte durch Drohungen mit einem Messer gezwungen

haben, ihm aus der Kasse 290,00 Euro Bargeld auszuhändigen.

 

Der

Angeklagte hat sich zu dem Vorwurf nicht eingelassen.

 

Es

droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

Schwerer räuberischer Diebstahl in

Halle

 

Tag, Uhrzeit

22.09.17, 08:30

; 25.09.17, 08:30

 

Raum 141

 

5 KLs 11/17

 

Dem

im Oktober 1984 geborenen Angeklagten wird schwerer räuberischer Diebstahl in

Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.

 

Er

soll am Abend des 06.03.2017 einen Bekannten in dessen Wohnung in Halle

aufgesucht und die in der Wohnung liegende Geldbörse an sich genommen haben.

Als der Wohnungsinhaber Rückgabe verlangt habe, soll der Angeklagte ihm zwei-

bis dreimal Pfefferspray ins Gesicht gesprüht und ihn dann umgestoßen haben.

Auf diese Weise soll er neben Papieren auch Bargeld in Höhe von 40,00 Euro

erbeutet haben. Der Geschädigte soll Hämatome an Arm und Wade und einen Kratzer

am Daumen davon getragen haben.

 

Der

Angeklagte hat sich nicht zu den Vorwürfen eingelassen. 

 

Es

droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahern, wenn nicht die Kammer einen

minder schweren Fall annimmt.

 

Bewaffneter Überfall auf Spielhallen

in Halle und Teutschenthal

 

Tag, Uhrzeit

27.09.17, 09:00

; 17.10.17, 09:00 ; 24.10.17,

09:00 ; 01.11.17,

09:00

 

Raum 123

 

14 KLs 7/17

 

Den

drei im Mai und Juni  1997 geborenen

Angeklagten und dem 1993 geborenen Angeklagten wird besonders schwerer Raub

vorgeworfen.

 

Sie

sollen im Mai 2017 in 2 Fällen mit Sturmhauben bzw. Skimasken vermummt  Spielhallen in Halle und Teutschenthal

überfallen haben.

 

So

sollen am 06.05.2017 drei der Angeklagten unter Vorhalt von zwei Pistolen und

einem Messer die Angestellten einer Spielothek in Halle zur Herausgabe der

Tageseinnahmen in Höhe von 3.200 Euro gezwungen haben.

 

Am

11.05.2017 sollen sie mittels einer Softairpistole, Gasdruckpistole und eines

Messers die Angestellten einer Spielothek in Teutschenthal zur Herausgabe von

698,00 Euro gezwungen haben.

 

Hinsichtlich

der ersten Tat bestreite einer der Angeklagten eine Tatbeteiligung, die beiden

anderen haben sich nicht eingelassen. Hinsichtlich der zweiten Tat sind alle

vier Angeklagten weitestgehend geständig.

 

Im

Falle der Verurteilung droht dem erwachsenen Angeklagten eine

Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als 5 Jahren. Die im Jahre 1997 geborenen

Angeklagten waren zur Tatzeit Heranwachsende, für sie kommt die Anwendung des

Jugendstrafrechts mit Sanktionen bis hin zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren in

Betracht.

 

Schwere Brandstiftung in Halle

 

Tag, Uhrzeit

28.09.17, 13:30

; 04.10.17, 09:00 ; 18.10.17,

09:00

 

Raum 96

 

13 KLs 9/17

 

Dem

im Juli 1977 geborenen Angeklagten wird schwere Brandstiftung zur Last gelegt.

 

Er

soll im Januar 2017 seine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Halle dadurch

angezündet haben, dass er im Wohnzimmer einen Campingkocher explodieren ließ.

Die Feuerwehr habe verhindern können, dass Menschen zu Schaden kommen. Die

Wohnung sei allerdings komplett ausgebrannt, was einen Schaden in Höhe von

20.000,00 Euro verursacht habe.

 

Der

Angeklagte, der sich nicht zu den Vorwürfen geäußert hat, leide unter einer

psychiatrischen Krankheit und habe möglicherweise im Zustande verminderter oder

gar aufgehobener Schuldfähigkeit gehandelt. Statt oder neben einer Strafe kommt

daher auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

 

Tag, Uhrzeit

29.09.17, 09:00

 

Raum 96

 

13 KLs 11/17

 

Der

im Dezember 1950 geborene Angeklagte war am 26.04.2016 wegen Bestechlichkeit im

geschäftlichen Verkehr, wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen und wegen

Beihilfe zur Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe

von drei Jahren verurteilt worden.

 

Die

Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte als angestellter

Vertriebsleiter eines in Westsachsen ansässigen Unternehmens für Entsorgung und

Verwertung sowie als Inhaber von zwei Unternehmen für Umweltdienstleistungen im

Zuge des in Italien ab 2006 herrschenden sogenannten Müllnotstandes daran

mitgewirkt habe, italienische Siedlungsabfälle illegal als abgelagerte

Mineralien in einer Deponie in Freyburg zu entsorgen.

 

Ferner

war die Kammer überzeugt, dass der Angeklagte in den Jahren 2005 bis 2008 durch

Nicht- oder Falschangaben, teils unter Berufung auf Scheinrechnungen, gegenüber

den Finanzämtern (Einkommens-, Gewerbe- und Umsatz-) Steuern in Höhe von rund

498.000,00 Euro entzogen habe.

 

Auf

die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom

11.05.2017 die Verurteilung wegen eines Falles der Steuerhinterziehung

aufgehoben und die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine

andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen. Die

weitergehende Revision des Angeklagten hat er als unbegründet verworfen. Die

Teil-Aufhebung hat der Bundesgerichtshof damit begründet, dass die Kammer in

diesem einen Falle den Umfang der Steuerverkürzung falsch berechnet habe.

 

Im

Umfange der Aufhebung wird das Verfahren nunmehr zu wiederholen sein. Die

Kammer hat bislang nur einen Verhandlungstag angesetzt und keine Zeugen

geladen.

 

Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de

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