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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Haftbefehl und Verweisungsbeschluss im Verfahren gegen jugendlichen Syrer

20.09.2017, Halle (Saale) – 35

  • Landgericht Halle

 

 

einer schweren staatsgefährdenden

Gewalttat hat die Kammer heute einen Haftbefehl gegen den Angeklagten erlassen

und das Verfahren an den Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin verwiesen.

 

 

 

 

Die Kammer ist der Auffassung, es

bestehe ein dringender Tatverdacht, dass sich der Angeklagte der Unterstützung

einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 5, 129b Abs. 1

StGB) in Tateinheit mit dem Sich-Verschaffen einer Anleitung zur Begehung einer

schweren staatsgefährdenden Gewalttat strafbar gemacht habe.

 

 

 

Der Angeklagte habe sich seit

seiner Einreise in die Bundesrepublik im Herbst 2010 der ausländischen

Terrororganisation ?Islamischer Staat? (IS) als sogenannter ?Schläfer? zur

Verfügung gestellt, indem er sich ernsthaft bereit gezeigt habe, entweder auf

Befehl von Seiten des sogenannten Kalifats oder in dessen Sinn auf eigene Faust

in Berlin einen Terroranschlag zu begehen. Ferner habe er Propagandamaterial

des IS gesammelt und an andere weitergeleitet. Darüber hinaus habe er sich eine

94-seitige, im Internet veröffentlichte Anleitung zum Bau einer sog. "Kalaschnikow"

auf sein Handy heruntergeladen, und zwar mit der Absicht, unter Einsatz einer

derartigen Waffe in Berlin einen Terroranschlag zu begehen.

 

 

 

Die damit verbundene

Straferwartung begründe die Annahme, dass sich der Angeklagten dem Strafverfahren

durch Flucht entziehen wird, so dass der Haftgrund der Fluchtgefahr vorliege. Ferner

ergebe sich die Fluchtgefahr daraus, dass davon auszugehen sei, dass der

Angeklagte seine Anschlagspläne nicht aufgegeben hat und diese nur durch eine

Flucht umsetzen könne.

 

 

 

Für Verfahren mit dem

vorgenannten Tatvorwurf sind nach § 120 Abs. 1 Nr. 6 des Gerichtsverfassungsgesetzes

(GVG) die Staatsschutzsenate der Oberlandesgerichte ausschließlich zuständig.

Für die Länder Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt ist dies der

Staatsschutzsenat beim Oberlandesgericht des Landes Berlin, dem Kammergericht.

 

 

 

Die mit Pressemitteilung vom

heutigen Tage mitgeteilten weiteren Termine vor der hiesigen Jugendkammer sind

damit hinfällig.

 

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