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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Urteil im Verfahren wegen Messerstecherei auf der Ziegelwiese

20.09.2017, Halle (Saale) – 36

  • Landgericht Halle

 

 

In dem Verfahren gegen einen am

05.08.2000 geborenen Angeklagten wegen einer Messerstecherei auf der sog.

Ziegelwiese in Halle ist heute am 11. Verhandlungstag das Urteil verkündet

worden.

 

 

 

Der Angeklagte wurde wegen

versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer

Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt. Eine Strafaussetzung zur Bewährung

lässt das Gesetz bei dieser Strafhöhe nicht mehr zu.

 

 

 

Der im November 2016 vom

Amtsgericht Halle (Saale) außer Vollzug gesetzte Haftbefehl wurde wieder in

Vollzug gesetzt, der Angeklagte befindet sich also ab heute wieder in

Untersuchungshaft.

 

 

 

Die Kammer sah es als erwiesen

an, dass er in der Nacht vom 03.06. auf den 04.06.2016 mit Freunden auf der

sog. Ziegelwiese in Halle in eine Auseinandersetzung mit einer anderen Gruppe

junger Leute verwickelt war, in deren Zuge er ohne rechtfertigenden Grund

neunmal mit einem Klappmesser mit einer Klingenlänge von 6 cm auf einen aus

Berlin stammenden Studenten eingestochen habe. Dieser habe Stichverletzungen am

linken Oberarm, am Rücken, an den Oberschenkelinnenseiten sowie im Brustkorb

und im linken Unterbauch davon getragen. Durch die Verletzungen habe akute

Lebensgefahr bestanden, es sei eine Notoperation im Universitätsklinikum Halle

erforderlich gewesen.

 

 

 

Der Angeklagte hat sich auch im

gerichtlichen Verfahren nicht zum Tatvorwurf eingelassen. Daher war eine

umfangreiche Beweisaufnahme erforderlich. Über die Einzelheiten der Beweisaufnahme

und über die das Urteil tragenden Gründe ist nichts weiter bekannt geworden, da

das Verfahren in nicht-öffentlicher Sitzung stattfand. Dies ist zwingend vorgeschrieben,

wenn der Angeklagte - wie im vorliegenden Falle - zur Tatzeit Jugendlicher war.

 

 

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