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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Verurteilung wegen Überfahrens der ehemaligen Freundin rechtskräftig

20.09.2017, Halle (Saale) – 37

  • Landgericht Halle

 

 

Die Verurteilung eines im

November 1984 geborenen Angeklagten wegen Totschlags und vorsätzlichen

Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und

neun Monaten ist rechtskräftig.

 

 

 

Die Schwurgerichtskammer des

Landgerichts Halle hatte es in einem am 10.01.2017 begonnenen Verfahren nach

fünf Verhandlungstagen als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im August

2016 auf der Hasentorbrücke in Sangerhausen seine auf der Straße sitzende

frühere Freundin mit Tötungsvorsatz überfahren hatte (1 Ks 7/16).

 

 

 

Gegen das am 20.01.2017

verkündete Urteil hatte der Angeklagte Revision eingelegt. Diese hat der

Bundesgerichtshof nunmehr mit Beschluss vom 29.08.2017 ohne weitere Begründung

als unbegründet verworfen (4 StR 212/17). Das Urteil ist damit rechtskräftig.

 

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