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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Terminvorschau Oktober

02.10.2017, Halle (Saale) – 41

  • Landgericht Halle

 

 

Gewerbsmäßiger Betrug in

Teutschenthal etc.

 

Tag, Uhrzeit

04.10.17, 09:30

; 06.10.17, 09:00 ; 26.10.17,

09:30 ; 27.10.17,

09:00 ; 02.11.17,

09:30 ; 07.11.17,

09:30 ; 09.11.17,

09:30 ; 14.11.17,

09:30 ; 17.11.17,

09:00 ; 21.11.17,

09:30

 

Raum 169

 

2 KLs 8/16

 

Der

im Dezember 1975 geborenen Angeklagten wird Betrug in 17 Fällen zur Last

gelegt, außerdem Urkundenfälschung in einem Fall. .

 

Die

Angeklagte war vom Landgericht Halle am 03.12.2014 wegen Veruntreuung zu einer

Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung

ausgesetzt worden war (LG Halle  2 KLs

9/14). Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass die Angeklagte als

angestellte Bilanzbuchhalterin eines Unternehmens in Dessau von den

Unternehmenskonten insgesamt mehr als 440.000,00 Euro auf eigene Konten

überwiesen habe. In diesem Strafverfahren hatte die Angeklagte die Tatvorwürfe

eingeräumt und sich schriftlich gegenüber dem Insolvenzverwalter des

Unternehmens verpflichtet, zur Schadenswiedergutmachung 350.00,00 Euro zu

zahlen. Tatsächlich hatte sie bereits vor Erlass des genannten Strafurteils

Zahlungen in Höhe von rund 136.000,00 Euro geleistet .

 

Der

nunmehr vorliegenden Anklage zufolge habe sie dieses Geld allerdings durch

Betrugshandlungen erlangt. So soll sie beispielsweise einem

Transportunternehmer gegenüber angegeben haben, sie könne ihm Aufträge

vermitteln, wenn er bereit sei, die von dem künftigen Auftraggeber eine

"Gebühr" für die Auftragsvermittlung und eine Sicherheitskaution zu

leisten. Durch diese wahrheitswidrigen Angaben soll sie den Getäuschten zur

Zahlung von rund 34.000,00 Euro veranlasst haben. Weiter soll sie durch Fälschung

der Unterschrift ihres damaligen Lebensgefährtin einen auf dessen Namen

laufenden Darlehensvertrag abgeschlossen und so die Auszahlung von 30.000,00

Euro bewirkt haben. Weiterhin soll sie in geschäftlicher Beziehung zu einem

Reifenhandel in Teutschenthal gestanden und für dieses Unternehmen

Buchhaltungsarbeiten erledigt haben. In dieser Eigenschaft soll sie bei der

Unternehmensleitung die Auszahlung von zahlreichen Teilbeträgen mit einer

Gesamtsumme von rund 62.000,00 Euro bewirkt haben, indem sie wahrheitswidrig

angegeben habe, das Geld werde u.a.. zur Begleichung von

Steuerverbindlichkeiten benötigt.

 

Die

Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Es droht eines

Gesamtfreiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren.

 

Sicherungsverfahren: Totschlag in Petersberg

 

Tag, Uhrzeit

16.10.17, 08:30

; 18.10.17, 10:00 ; 24.10.17,

08:30

 

Raum 141

 

1 Ks 9/17

 

Dem

im Dezember 1953 geborenen Beschuldigten wird Totschlag zur Last gelegt.

 

Er

soll im Mai 2017 in Petersberg (Brachstedt) 

in dem von ihm gemeinsam mit seiner Ehefrau bewohnten Wohnhaus seine

Ehefrau mit einem so genannten "Nahschuss" aus einer

Kleinkaliberpistole getötet haben. Hintergrund der Tat sei, dass der

Beschuldigte aufgrund einer fortschreitenden psychischen Erkrankung die

wahnhafte Vorstellung gehabt habe, seine Ehefrau wolle ihn durch die permanente

Beibringung von Tigerbalsam gesundheitlich schädigen. Als der Beschuldigte dann

den Tod seiner Ehefrau festgestellt und seine Tochter mit der herbeigerufenen

Feuerwehr bereits an der Tür gerüttelt hätten, habe er versucht, sich durch

einen Schuss in die Brust selbst zu töten. Nur durch eine Notoperation habe er

gerettet werden können.

 

Der

Beschuldigte, der als Jäger einen Jagdschein hatte und daher Waffen und

Munition in seinem Haus aufbewahren durfte, hat angegeben, in Notwehr gehandelt

zu haben.

 

Die

Anklage geht davon aus, dass der Beschuldigte aufgrund der psychischen

Erkrankung im Zustande der Schuldunfähigkeit gehandelt hat, so dass statt einer

Strafe die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus in Betracht kommt.

 

Tötung eines 14 Monate alten Kindes

in Naumburg

 

Tag, Uhrzeit

17.10.17, 08:30

; 26.10.17, 08:30 ; 13.11.17,

08:30 ; 20.11.17,

08:30

 

Raum 141

 

1 Ks 8/17

 

Der

im Januar 1991 geborenen Angeklagten wird Totschlag zur Last gelegt. Sie soll

am 22.04.2017 in ihrer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Naumburg ihrem am

02.02.2016 geborenen Sohn mit einem Brotmesser zwei Stiche in den Hals zugefügt

und das Kind so getötet haben.

 

Die

Angeklagte soll die Tat gegenüber der Polizei eingeräumt.

 

Die

weiteren Ermittlungen haben ergeben, dass die im Jahre 2013 aus Eritrea über

Äthiopien, Sudan, Libyen und Italien nach Deutschland geflohene Angeklagte

aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung im Zustande verminderter

Schuldfähigkeit gehandelt haben, so dass neben einer Strafe die Unterbringung

in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt.

 

Gefährliche Körperverletzung in Halle

 

Tag, Uhrzeit

25.10.17, 09:00

 

Raum 123

 

10a KLs 12/17

 

Die

Staatsanwaltschaft legt dem im Dezember 1981 geborenen Angeklagten gefährliche

Körperverletzung zur Last.

 

Er

soll sich im Mai 2016 zunächst in einer Straßenbahn in Halle der

Fahrkartenkontrolle entzogen haben, indem er die Straßenbahn an einer

Haltestelle verließ. Als ihm der Kontrolleur gefolgt sei, habe er diesem in die

Hand gebissen und ihn in den Unterleib getreten.

 

Die

Anklage war zunächst zum Amtsgericht erhoben worden. Die 10. Große Strafkammer

des Landgerichts hat dann das Verfahren übernommen, weil auch die Bestrafung

wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher

Körperverletzung in Betracht komme. Die dann drohende Strafe von mindestens 5

Jahren geht über die sog. "Strafgewalt" des Amtsgerichts hinaus, denn

das Schöffengericht ist nur bei einer Straferwartung von bis zu 4 Jahren

zuständig.

 

Bewaffneter Überfall auf Spielhallen

u.a. in Halle und Teutschenthal

 

Tag, Uhrzeit

25.10.17, 09:00

; 27.10.17, 09:00 ; 07.11.17,

09:00 ; 10.11.17,

09:00 ; 14.11.17,

09:00 ; 17.11.17,

09:00 ; 28.11.17,

09:00

 

Raum 187

 

4 KLs 7/17

 

Der

Angeklagte S. ist im Dezember 1995 geboren, der Angeklagte P. im Februar 1999.

 

Den

beiden wird besonders schwerer Raub zur Last gelegt, und zwar dem S. in 5 Fällen,

dem  P. in 7 Fällen.

 

Laut

Anklage sollen die beiden Angeklagten im Zeitraum Februar bis April 2017

gemeinschaftlich handelnd in 5 Fällen maskiert, teilweise vermummt, zwei

Verkaufsmärkte in Halle, eine Tankstelle und zweimal dieselbe Spielhalle überfallen

haben. Durch Drohungen mit einer Gasdruckpistole und auch anderen gefährlichen

Werkzeugen sollen sie die Angestellten jeweils zur Herausgabe von Bargeld

gezwungen haben. Dabei sollen sie in einem Supermarkt ohne Beute geblieben

sein, im Übrigen jeweils Beträge von 324 Euro bis 6579 Euro erbeutet haben.

 

Dem

P. werden darüber hinaus zwei weitere Fälle des gemeinschaftlichen schweren

Raubes zur Last gelegt: Er  soll mit

einem gesondert verfolgten Mittäter mit Sturmhauben und Masken zwei Spielhallen

überfallen haben und hier unter Drohungen mit Pistolen und einem Messer jeweils

die Tageseinnahmen von bis zu 3.200 Euro entwendet haben.

 

Der

P. hat umfangreiche Angaben gemacht und den S. belastest, S. hat keine Angaben

gemacht.

 

Im

Falle der Verurteilung droht dem S. eine Gesamtfreiheitsstrafe von nicht unter

5 Jahren. Der Angeklagte P. war zur Tatzeit Heranwachsender, es kommt die

Anwendung des Jugendstrafrechts mit Sanktionen bis zu einer Jugendstrafe von 10

Jahren in Betracht.

 

 

 

 

 

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