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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Weitere Termine in Strafsachen im November

16.11.2017, Halle (Saale) – 46

  • Landgericht Halle

 

 

Drogenhandel in Halle

 

Tag, Uhrzeit

17.11.17, 09:00

; 30.11.17, 09:00 ; 07.12.17,

09:00 ; 13.12.17,

09:00

 

Raum 123

 

10a KLs 14/17

 

Dem

im Juli 1994 geborenen Angeklagten werden unerlaubter - teils gewerbsmäßiger -

Handel mit Betäubungsmitteln in sieben Fällen sowie unerlaubter Waffenbesitz

zur Last gelegt.

 

Er

soll zwischen April 2016 und Juni 2017 in Halle einmal ein Kilogramm und

dreimal jeweils zwei Kilogramm Methamphetamin aus Tschechien bezogen haben, um

es gewinnbringend weiterzuverkaufen. An einem weiteren Tag soll der Angeklagte

rund 5 kg Marihuana zur vorübergehenden Aufbewahrung an einen Bekannten

übergeben haben. Bei einer Durchsuchung eines von ihm genutzten Pkw seien im

Mai 2017 mehrere Tütchen mit Marihuana aufgefunden worden, bei einer

Durchsuchung seiner Wohnung seien ebenfalls Marihuana sowie ein Schlagring

vorgefunden worden.

 

Der

Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren von seinem Aussageverweigerungsrecht

Gebrauch gemacht.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen einem und

fünfzehn Jahren.

 

Raubüberfall auf 83-jährige Passantin

in Merseburg

 

Tag, Uhrzeit

29.11.17, 09:00

; 01.12.17, 09:00 ; 04.12.17,

09:00 ; 06.12.17,

09:00 ; 08.12.17,

09:00

 

Raum 187

 

3 KLs 21/17

 

Dem

im April 1994 geborenen Angeklagten werden schwere räuberische Erpressun sowie

versuchte Körperverletzung zur Last gelegt.

 

Er

soll am Vormittag des 27.03.2017 in Merseburg am Tunnelausgang der Unterführung

der Bundesstraße 91 eine 83 Jahre alte Passantin mit einem Messer bedroht und

von ihr die Herausgabe ihrer Sachen verlangt haben. Die Passantin soll dann dem

Angeklagten ihren Schlüsselbund ins Gesicht geschlagen und ihm ihren gelben

Plastikbeutel mit einem Badehandtuch und einem ärztlichen Rezept überlassen

haben und davongelaufen sein. Der Angeklagte haben sie dann eingeholt, zu Boden

gestoßen und wieder mit einem Messer bedroht, bis er dann die Flucht ergriffen

habe, weil sich auf die Hilfeschrei der überfallenen Frau hin ein Passant

genähert habe.

 

Der

Angeklagte hat angegeben, er könne sich wegen vorgangegangenen Konsums von

Drogen und Alkohol an nichts erinnern. Eine psychiatrische Untersuchung hat

ergeben, dass der Angeklagte neben an einer psychischen Erkrankung und darüber

hinaus an einer sogenannten Polytoxikomanie (Mehrfachabhängigkeit) leide, so

dass seine Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt gemindert oder gar

ausgeschlossen gewesen sein könnte. Somit kommt neben oder statt einer

Freiheitsstrafe die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

 

Verstoß gegen Annäherungsverbot,

Körperverletzungen, Einbruchsdiebstähle in Eisleben und Umgebung

 

Tag, Uhrzeit

30.11.17, 08:30

; 07.12.17, 08:30 ; 08.12.17,

08:30 ; 13.12.17,

08:30

 

Raum 141

 

5 KLs 16/17

 

Der

Angeklagte D.J. ist im August 1979 geboren, seine mitangeklagte Ehefrau K.J. im

September 1980.

 

Gegen

den Angeklagten D.J. liegen insgesamt acht Anklagen vor. Darin werden ihm vor

allem wiederholte Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz zur Last gelegt,

jeweils in Tateinheit mit Beleidigung, Nötigung, Bedrohung, Sachbeschädigung

oder Körperverletzung.

 

So

soll er zwischen 2015 und Ende 2016 immer wieder seine ehemalige Lebensgefährtin

und deren Mutter in Eisleben aufgesucht haben, obwohl ihm dies durch ein so

genanntes Annäherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz gerichtlich untersagt

gewesen sei. Bei diesen Gelegenheiten soll er die Frauen wiederholt beleidigt,

haben. Auch habe er damit gedroht, ihr Haus anzuzünden oder den Sohn seiner

ehemaligen Lebensgefährtin zu entführen, wenn er nicht Zugang zu dem

gemeinsamen Kind erhalte. Wiederholt soll er auch Fensterscheiben der von den

Frauen bewohnten Häuser eingeworfen haben.

 

Weiterhin

werden dem Angeklagten mehrere Einbruchsdiebstähle sowie Brandstiftung zur Last

gelegt, der Mitangeklagten Beihilfe dazu in zwei Fällen.

 

Mit

der Mitangeklagten soll der Angeklagte im März 2017 in Helbra auf dem Gelände

eines Autohauses die Zahlautomaten in zwei Waschboxen sowie einen

Staubsaugerautomaten aufgebrochen und so insgesamt 50,00 Euro erbeutet haben.

Ebenfalls im März 2017 soll er in Helbra über das Dach eines Nettomarktes in

den Markt eingedrungen sein, um dort Waren zu entwenden. Da aber eine optische

Alarmanlage ausgelöst worden sei, hätten er und die Mitangeklagte, die den

Tatort gesichert habe, unverrichteter Dinge den Markt verlassen.

 

Allein

soll er dann ebenfalls im März 2017 in einen Nettomarkt in Eisleben

eingedrungen sein, um aus den Aufenthaltsräumen des Personals Gegenstände zu

entwenden, wo er aber nichts Stehlenswertes gefunden habe. Aus Verärgerung

darüber habe er in dem Einkaufsmarkt gelagerte Pappe angezündet, was zu einem

Schwelbrand geführt habe, der einen Schaden in Höhe von mindestens 150.000,00

Euro verursacht habe. Bei einem weiteren Einbruch in einen Einkaufsmarkt in

Eisleben soll er mit einem Gullideckel die Tür eingeworfen und dann mehrere

Flaschen Schnaps im Wert von jeweils 6,79 Euro entwendet haben - der Sachschaden

belaufe sich auf 2.000,00 Euro.

 

Die

Mitangeklagte hat die Tatvorwürfe vollständig eingeräumt, der Angeklagte D.J.

hat sich nur teilweise geständig eingelassen.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe, die rechnerisch bis

zu 15 Jahre Freiheitsstrafe betragen kann.

 

 

 

 

 

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