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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Weitere Prozessauftakte in Strafsachen im Dezember

08.12.2017, Halle (Saale) – 49

  • Landgericht Halle

Versuchter Betrug mit

Forderungsverkäufen in Dessau

 

Tag, Uhrzeit

12.12.17, 13:00

; 14.12.17, 14:00 ; 15.12.17,

09:00

 

Raum 169

 

2 KLs 9/16

 

Der

im Juni 1972 geborenen Angeklagten wird - teils versuchter - gewerbsmäßiger

Betrug in zehn Fällen zur Last gelegt.

 

Sie

soll zwischen Mai und August 2012 als Finanzvorstand einer in Dessau ansässigen

Aktiengesellschaft (AG) Forderungen der AG an ein sogenanntes

Factoring-Unternehmen verkauft und abgetreten haben mit der Folge, dass diesem

Unternehmen nunmehr die Forderung zustanden und der Schuldner der Forderung

(der Kunde der AG) seine Zahlung an das Factoringunternehmen zu leisten hatte,

was den Kunden auch mitgeteilt worden war. Danach soll sie sich an die Kunden

der AG, gewendet haben und mitgeteilt haben, der Factoringvertrag sei gekündigt

und Zahlungen hätten nunmehr wieder an die AG zu erfolgen; diese Mitteilung

soll unrichtig gewesen sein, so dass Kunden, die an die AG zahlten, von ihrer

Verbindlichkeit gegenüber dem Factoringunternehmen nicht frei wurden und

gegebenenfalls zweimal zahlen mussten. Die den Kunden dann gegen die AG

zustehenden Rückforderungsansprüche sollen wertlos gewesen sein, weil über das

Vermögen der AG im Juni 2012 das Insolvenzverfahren eröffnet worden sei. Auf

diese Weise soll die Angeklagte erreicht haben, dass Kunden insgesamt über

170.000,00 Euro an die AG gezahlt hätten, obwohl dieser die zugrundeliegenden

Forderungen gar nicht mehr zustanden.

 

 

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 15

Jahren.

 

Einbruchsdiebstähle in Halle

 

Tag, Uhrzeit

20.12.17, 09:00

; 09.01.18, 09:00 ; 29.01.18,

09:00

 

Raum 96

 

13 KLs 16/17

 

Dem

im September 1983 geborenen Angeklagten werden sieben - teils schwere - Fälle

des Diebstahls zur Last gelegt.

 

Er

soll zwischen März und August 2017 in Halle mit teils bekannten, teils

unbekannten Mittätern in Ladenlokale eingebrochen sein und stehlenswerte

Gegenstände sowie Bargeld entwendet haben, um so eine

Betäubungsmittelabhängigkeit zu finanzieren.

 

So

soll er im März aus einem Tabakgeschäft vier Kisten Zigarren und Tabak im Wert

von 3.000,00 bis 4.000,00 Euro sowie rund 150,00 Euro Bargeld aus der

Ladenkasse entwendet haben. Bei einem Einbruch in ein A&V-Geschäft soll er

Laptops und Handys, bei zwei Einbrüchen in ein Friseurgeschäft

Haarpflegeprodukte, Schneidewerkzeuge und Bargeld entwendet haben. Einmal soll

er aus der Drogerieabteilung eines Kaufhauses Parfüme im Gesamtwert von

2.291,80 Euro entwendet haben, in anderen Föllen soll er aus Supermärkten

Zigaretten, Tabak und Kaffee gestohlen haben.

 

Der

Angeklagte hat die Taten teilweise eingeräumt, dazu aber angegeben, er habe nur

als Gehilfe gehandelt, geplant und maßgeblich ausgeführt worden seien die Taten

von anderen Mitgliedern einer Gruppe von Männern und Frauen, die gemeinsam eine

Wohnung in Halle bewohnt hätten. Teilweise hat er sich auch gar nicht zu den

Tatvorwürfen eingelassen.

 

Im

Falle der Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.

 

 

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