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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Schadenersatzprozess der Stadt Weißenfels durch Vergleich beendet

15.12.2017, Halle (Saale) – 51

  • Landgericht Halle

 

 

Ein jahrelanger Zivilrechtsstreit

um Schadenersatzansprüche der Stadt Weißenfels ist nunmehr durch einen

Vergleich beendet worden.

 

 

 

Die Stadt Weißenfels (Klägerin) hatte

die Beklagten - unter anderem ein Planungsbüro sowie die Stadtwerke Weißenfels

und die Betreiberin eines Fleischwerks - auf Schadenersatz in Höhe von rund 10

Mio. Euro in Anspruch genommen. Dabei sollte es sich um die Mehrkosten handeln,

die dem früheren Zweckverbandes für Abwasserbeseitigung Weißenfels (ZAW) durch

erhöhte Abwasserabgaben für die Veranlagungsjahre 2006 bis 2011 entstanden und größtenteils

von der Klägerin gedeckt worden seien. Die Klägerin hatte zur Begründung ihrer

Ansprüche vorgetragen, die Beklagten seien dafür verantwortlich gewesen, dass

die Grenzwerte für Schadstoffe bei der Einleitung des Abwassers aus der

Weißenfelser Kläranlage in die Saale zum Teil erheblich überschritten worden

waren, was bei dem ZAW zu den genannten Mehrkosten geführt habe.

 

 

 

Nach der ersten mündlichen

Verhandlung in dieser Sache 2013 hatten die Parteien ihre Standpunkte

schriftlich erläutert und vertieft und außergerichtliche Gutachten eingeholt.

 

In mehreren Verhandlungen im

Jahre 2017 hatte das Gericht dann etliche Zeugen vernommen.

 

 

 

Nach Ankündigung des Gerichts,

eine Entscheidung müsse durch weitere Zeugenvernehmungen und Einholung von

Sachverständigengutachten vorbereitet werden, haben die Parteien nunmehr in

einer öffentlichen Verhandlung am 07.12.2017 eine einvernehmliche Lösung

gefunden. Danach verpflichten sich die Beklagten, zur Abgeltung aller diesbezüglichen

Ansprüche an die Stadt Weißenfels insgesamt 3.650.000,00 Euro zu zahlen, die

diese außerhalb ihrer Pflichtaufgaben zielgerichtet und ausschließlich für gemeinnützige,

nachhaltige oder investive Zwecke einzusetzen hat.

 

 

 

Der Vergleich ist noch nicht endgültig

wirksam, er kann noch bis zum 09.03.2018 widerrufen werden.

 

 

 

Weitere Einzelheiten des

Vergleichs können von dieser Seite nicht mitgeteilt werden.

 

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