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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Terminvorschau Januar 2018

21.12.2017, Halle (Saale) – 52

  • Landgericht Halle

 

 

Sexueller Missbrauch eines Jungen in

Hettstedt

 

Tag, Uhrzeit

09.01.18, 09:30

; 10.01.18, 09:30 ; 23.01.18,

09:30 ; 30.01.18,

09:30 ; 02.02.18,

09:30

 

Raum 187

 

3 KLs 25/17

 

Dem

im Oktober 1973 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch von

Schutzbefohlenen in Tateinheit mit - teils schwerem - sexuellem Missbrauch

eines Kindes in 16 Fällen zur Last gelegt.

 

Er

soll sich zwischen Juni 2010 und Juni 2013 in Hettstedt an dem im Juni 1999

geborenen Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin vergangen haben.

 

Der

Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen.

 

Im

Falle der Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen zwei und

fünfzehn Jahren.

 

Tag, Uhrzeit

10.01.18, 09:00

; 17.01.18, 09:00 ; 18.01.18,

09:00

 

Raum 123

 

10a KLs 21/16

 

Dem

im Juli 1962 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes in

drei Fällen zur Last gelegt.

 

Er

soll sich im Jahre 1996 in Mücheln an seiner damals 10jährigen Tochter seiner

damaligen Lebensgefährtin  vergangen

haben.

 

Der

Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht für jede der Taten eine Freiheitsstrafe bis zu 5

Jahren, gegebenenfalls ist eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden.

 

Drogenhandel, Hehlerei und Diebstahl

in Halle

 

Tag, Uhrzeit

11.01.18, 09:00

; 16.01.18, 09:00 ; 18.01.18,

09:00 ; 22.01.18,

09:00 ; 25.01.18,

09:00 ; 29.01.18,

09:00 ; 01.02.18,

09:00 ; 20.02.18,

09:00

 

Raum 187

 

3 KLs 19/17

 

Dem

im Oktober 1983 geborenen Angeklagten werden 26 Verstöße gegen das

Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt.

 

Er

soll zwischen Juni 2014 und Januar 2015 in Halle unerlaubt Rauschgift,

insbesondere Ecstasy-Tabletten und Metamfetamin (sog. Crystal), erworben und

gewinnbringend weiterverkauft haben, darunter auch an eine zu Beginn des

Tatzeitraumes erst 13 Jahre alte Schülerin.

 

Ferner

werden ihm Hehlerei sowie versuchter schwerer Diebstahl zur Last gelegt.

 

Er

soll im August 2017 ein Mountainbike erworben haben, von dem er gewusst habe,

dass es aus einem Diebstahl stammte. Ebenfalls im August 2017 soll er mit einem

nicht identifizierten Mittäter am Gimritzer Damm in Halle zwei Baucontainer

aufgebrochen und nach stehlenswerten Dingen durchsucht haben. Als die von einem

Dritten alarmierte Polizei eintraf, seien die Täter  zunächst geflohen, hätten aber dann doch gestellt

und vorläufig festgenommen werden können.

 

Zu

den Vorwürfen in Bezug auf die Drogengeschäfte hat sich der Angeklagte nicht

eingelassen, die übrigen Tatvorwürfe hat er bestritten.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.

 

Subventionsbetrug in Dessau-Roßlau

 

Tag, Uhrzeit

18.01.18, 09:00

; 25.01.18, 09:00 ; 15.02.18,

09:00 ; 01.03.18,

09:00 ; 22.03.18,

09:00 ; 12.04.18,

09:00

 

Raum 96

 

13 KLs 35/13

 

Der

Angeklagte A. ist im am 02.01.1950 geboren, der Angeklagte G. im Oktober 1965,

der Angeklagte S. im März 1970.

 

Den

drei Angeklagten wird Subventionsbetrug zur Last gelegt.

 

Sie

sollen im Jahre 2007 in Dessau-Roßlau als Verantwortliche eines in der

Erwachsenenbildung tätigen Unternehmens daran mitgewirkt haben, dass ein in

Gardelegen ansässiges Unternehmen zu Unrecht öffentliche Fördermittel in Höhe

von rund 190.000,00 Euro ausgezahlt bekam. Dem Antrag auf Gewährung dieser sei

nämlich ein Angebot des von den Beklagten betriebenen Unternehmens beigefügt

gewesen, mit dem förderungsfähige Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter des

antragstellenden Unternehmens angeboten worden seien. Tatsächlich sollen die

Angeklagten aber nie die Absicht gehabt haben, Schulungen der Mitarbeiter der

Subventionsnehmerin vorzunehmen. Um gleichwohl die Durchführung solcher

Maßnahmen vorzutäuschen, sollen die Angeklagten in der Folgezeit Rechnungen für

tatsächlich nicht erbrachte Leistungen gelegt haben, auf deren Grundlage  Fördermittel in Höhe von insgesamt rund

190.000,00 Euro ausgezahlt worden seien. Von diesem Geld habe die

Subventionsnehmerin bei  dem Unternehmen

der Angeklagten dann Hard- und Software gekauft.

 

Später

hätten dann Mitarbeiter der Subventionsnehmerin gegenüber dem zuständigen

Landesverwaltungsamt den Subventionsbetrug eingeräumt und die erhaltenen

Beträge fast vollständig zurückgezahlt.

 

Die

Angeklagten haben im Ermittlungsverfahren die Vorwürfe bestritten. Sie seien

davon ausgegangen, dass die Schulungsmaßnahmen später noch durch ein anderes

Unternehmen, dem sie einen Unterauftrag erteilen wollten, durchgeführt würden.

 

Für

den Fall einer Verurteilung sieht das Gesetz Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren

oder Geldstrafen vor.

 

Steuerhinterziehung in Bitterfeld und

andernorts (Heizöl als Diesel verkauft)

 

Tag, Uhrzeit

18.01.18, 09:30

; 29.01.18, 09:30 ; 15.02.18,

09:30 ; 22.02.18,

09:30 ; 05.03.18,

09:30 ; 13.03.18,

09:30 ; 20.03.18,

09:30 ; 28.03.18,

09:30 ; 09.04.18,

09:30 ; 16.04.18,

09:30

 

Raum 53

 

2 KLs 8/15

 

Angeklagt

sind acht Männer und eine Frau, die zwischen 1942 und 1972 geboren sind.

 

Ihnen

wird Steuerhinterziehung in 74 Fällen durch Veräußerung von Heizöl als Diesel

zur Last gelegt.

 

Dazu

soll der am 08.09.2017 geborene Angeklagte R.M. als Inhaber eines in Bitterfeld

ansässigen Unternehmens der Mineralölbranche von einem litauischen Unternehmen

Schmieröl gekauft haben. Zur Erfüllung seiner Lieferverpflichtung soll sich das

litauische Unternehmen eines Unternehmens mit Geschäftssitz in Burg bedient und

zwischen Juli 2010 und Juni 2011 etwa 41,5 Mio. Liter Schmieröl und

Dieselkraftstoff hergestellt haben, wovon es ca. 13,3 Mio. Liter zur

Weiterverwendung als Kraftstoff veräußert und ausgeliefert habe, ohne die

Auslieferung der Ware dem zuständigen Hauptzollamt anzuzeigen und die fällig

werdende Energiesteuer zu entrichten. Das Unternehmen in Burg soll dann

insgesamt rund 2 Mio. Liter nicht zur Energiebesteuerung angemeldetes Schmieröl

und Dieselkraftstoff direkt zu dem Tanklager des Angeklagten U. in Weismain

geliefert haben, von wo aus U. die Mineralölprodukte gewinnbringend an freie

Tankstellen und Baufirmen zur Verwendung als Dieselkraftstoff verkauft und

ausgeliefert habe. Auf diese Weise seien Energiesteuern in Höhe von rund

970.000,00 Euro hinterzogen worden. Um diese Steuerhinterziehung zu

verschleiern, sollen die Angeklagten eine Kette von Rechnungen konstruiert

haben, die es ermöglich habe, die auf die Ware nicht abgeführte Energiesteuer

den einzelnen Angeklagten bzw. ihren Unternehmen als Gewinne und Provisionen

zuzuführen.

 

Dabei

soll es der Angeklagte R.M. gewesen sein, der das Geschäft mit Hilfe der

Angeklagten K. und Sch., die bei dem Unternehmen in Bitterfeld tätig waren,

gesteuert und gelenkt habe. Er bzw. die von ihm gelenkten Unternehmen hätten

mit rund 300.000,00 Euro von den Steuerersparnissen profitiert. Die übrigen

Angeklagten sollen an verschiedenen Stellen mit der Abwicklung der Geschäfte

befasst gewesen und ebenfalls am Gewinn beteiligt worden sein.

 

Der

Angeklagte R.M. sowie zwei weitere Angeklagten haben sich zu den Vorwürfen

nicht eingelassen, die übrigen haben die Vorwürfe im wesentlichen in Abrede

gestellt. Im Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren.

 

Das

Verfahren wurde bereits im September 2017 begonnen, musste dann aber im

November wegen Erkrankung eines Richters ausgesetzt werden.

 

Schwerer Raub u.a. in Halle

 

Tag, Uhrzeit

22.01.18, 09:30

; 23.01.18, 09:30 ; 25.01.18,

09:30 ; 30.01.18,

09:30 ; 13.02.18,

09:30 ; 16.02.18,

09:30

 

Raum 169

 

2b KLs 172 Js 25219/17

 

Dem

im März 1983 geborenen Angeklagten werden Körperverletzung und Beleidigung,

schwerer Raub, Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den

Straßenverkehr sowie Nötigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung zur Last

gelegt.

 

Im

November 2016 soll er in der JVA Halle einen Mithäftling zu Boden geworfen und

geschlagen haben. Am Folgetag soll er eine JVA-Bedienstete beleidigt haben.

 

Am

23.07.2017 soll er in Halle in einer Pizzeria durch Drohungen mit einem

Butterfly-Messer die Angestellten gezwungen haben es zuzulassen, dass er aus

dem Kühlschrank drei Flaschen Bier entnahm und diese ohne zu bezahlen mitnahm.

 

Am

Abend des 29.07.2017 soll er in Halle einem Pkw frontal entgegengelaufen sein,

um den Fahrer so zum Anhalten zu zwingen. Der Fahrer sei aber ausgewichen und

langsam weitergefahren, woraufhin der Angeklagte eine leere Schnapsflasche

durch die geschlossene Beifahrerscheibe geworfen habe, wodurch die Beifahrerin

am Ohr verletzt worden sei.

 

Unmittelbar

danach habe er sich erneut auf die Straße gestellt und so einen Busfahrer zum

Anhalten seines Linienbusses gezwungen. Durch Drohungen soll er dann den

Busfahrer gezwungen haben, ihn zu einer Gaststätte nach Halle-Neustadt zu

fahren, wobei die vier übrigen Fahrgäste den Bus nicht verlassen konnten.

 

Der

Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Im Falle einer

Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, wenn nicht die

Kammer den Raub im Hinblick auf den geringen Wert der Beute als minder schweren

Fall wertet.

 

Betäubungsmittelhandel in Merseburg

 

Tag, Uhrzeit

25.01.18, 09:30

; 07.02.18, 09:30 ; 22.02.18,

09:30 ; 07.03.18,

09:30 ; 14.03.18,

09:30 ; 26.03.18,

09:30

 

Raum 123

 

10a KLs 12/16

 

Dem

am 09.01.1988 geborenen Angeklagten werden vier Straftaten nach dem

Betäubungsmittelgesetz sowie Einbruchsdiebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis und

ohne Pflichtversicherungsschutz in Tateinheit mit Urkundenfälschung zur Last

gelegt.

 

Er

soll im Mai 2014 zweimal an einen 16-jährigen Jungen Metamphetamin verkauft

haben.

 

Im

Oktober 2010 soll er mit einem Pkw ohne Versicherungsschutz und mit

Kennzeichen, die für ein anderes Fahrzeug zugelassen waren, ohne Fahrerlaubnis

von Günthersdorf nach Leuna gefahren sein, um dort in eine Werkshalle

einzubrechen und drei Schweißgeräte im Wert von 3.000,00 Euro zu entwenden.

 

Auch

im Oktober 2014 und März 2015 soll er ohne Fahrerlaubnis mit einem Pkw

öffentliche Straßen befahren haben.

 

Im

Oktober soll er erneut wiederholt Metamphetamin verkauft und in seiner Wohnung

zusammen mit einem Revolver und Patronen sowie einem Butterflymesser aufbewahrt

haben.

 

Der

Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Im Falle einer

Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.

 

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