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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Weiterer Prozessauftakt im Januar

16.01.2018, Halle (Saale) – 2

  • Landgericht Halle

 

 

Tag, Uhrzeit

19.01.18, 09:00

; 31.01.18, 09:30 ; 01.02.18,

09:30 ; 12.02.18,

09:30 ; 26.02.18,

09:30 ; 01.03.18,

09:30

 

Raum 169

 

16 KLs 5/18

 

Gegen

den im November 1991 geborenen Angeklagten liegen drei Anklageschriften vor.

Ihm werden Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung, 6 Fälle des unerlaubten

Handelns mit Betäubungsmitteln, davon einmal in Tateinheit mit einem Verstoß

gegen das Waffengesetz zu Last gelegt, ferner Widerstand gegen

Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Bedrohung, Sachbeschädigung, Bedrohung

und Hehlerei sowie räuberische Erpressung

 

Im

Juni 2016 soll er in Halle einen anderen Mann ins Gesicht geschlagen und mit

einem Messer drohend aufgefordert haben, sich zu "verpissen".

Zwischen Oktober 2016 und August 2017 soll er in Halle unerlaubt mit Cannabis

und sog. "Speed" gehandelt haben. Im Februar 2017 soll er sich einer

allgemeinen Verkehrskontrolle entzogen und in seine Wohnung gelaufen sein, dort

sei er mit einem Küchenmesser bewaffnet den Beamten mit der Drohung

entgegengetreten, er werde sie abstechen. Im März 2017 soll er die

Hauseingangstür einer Mutter-Kind-Einrichtung in Halle beschädigt haben, und

zwar aus Wut darüber, dass er nicht zu seiner dort lebenden Lebensgefährtin

vorgelassen wurde. Dieser Lebensgefährtin habe er in den Folgetagen mehrfach

per SMS gedroht, sie und den gemeinsamen Sohn umzubringen.

 

Zwischen

November 2016 und März 2017 soll er ein erkennbar gestohlenes Mountainbike

erworben haben.

 

Im

Juli 2017 soll er in Halle einen Bekannten durch Drohungen gezwungen haben, ihm

als Entgelt für gelieferte Betäubungsmittel 600,00 Euro zu zahlen.

 

Der

Angeklagte hat sich nur teilweise zu den Tatvorwürfen eingelassen und im

übrigen von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Im Falle einer Verurteilung

droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen einem Jahr und fünfzehn Jahren.

 

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