Kontakt
Landgericht Halle
Pressesprecherin:
Ri`inLG Dr. Adina Kessler-Jensch
Telefon: +49 345 2203326
Fax: +49 345 2203379
E-Mail: presse.lg-hal(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
Adresse des Landgerichts Halle
Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Terminverschiebung / Verurteilung rechtskräftig / Laufendes Verfahren
08.03.2018, Halle (Saale) – 8
- Landgericht Halle
1.
In dem mit Pressemitteilung vom 26.02.2018 angekündigten Verfahren wegen
Steuerhinterziehung in Bernburg sind die ersten drei Termine aufgehoben worden,
dafür sind weitere Terminstage anberaumt worden. Die aktuelle Planung ist also
wie folgt:
Tag, Uhrzeit
11.04.18, 09:30
; 19.04.18, 09:30 ; 26.04.18,
09:30 ; 04.05.18,
09:00 ; 09.05.18,
09:00 ; 28.05.18,
13:00 ; 31.05.18,
09:30 ; 07.06.18,
09:30
Raum 169
2 KLs 10/15
Dem
im Juli 1959 geborenen Angeklagten wird Steuerhinterziehung in vier besonders
schweren Fällen zur Last gelegt.
Der
Angeklagte soll als persönlich haftender Gesellschafter eines in der Rechtsform
der Kommanditgesellschaft (KG) geführten Bauunternehmens in Bernburg gewesen
sein und für die Jahre 2007 bis 2010 keine Umsatzsteuerjahreserklärungen
abgegeben haben, obwohl in diesem Zeitraum insgesamt Steuerverbindlichkeiten in
Höhe von rund 1,2 Mio. Euro angefallen seien.
Zwischenzeitlich
sollen Zahlungen erfolgt sein, der aktuelle Steuerschaden zum Zeitpunkt der
Anklageerhebung liege bei 1.05 Mio. Euro.
Der
Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen 7 Monaten
und 15 Jahren.
2.
Die Verurteilung eines Angeklagten
wegen dreifacher Vergewaltigung seiner ehemaligen Lebensgefährtin ist
rechtskräftig.
Die 5. Große Strafkammer hatte
den im Mai 1977 geborenen Angeklagten nach Prozessbeginn am 26.09.2017 am
28.09.2017 wegen dreifacher Vergewaltigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5
Jähren verurteilt. Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der
Angeklagte im März und April 2017 seine ehemalige Lebensgefährtin in deren
Wohnung in Halle aufgesucht und dort zum Beischlaf gezwungen hatte (Geschäftszeichen
5 KLs 12/17). Die durch den Angeklagten eingelegte Revision hat der
Bundesgerichtshof mit einem nicht weiter begründeten Beschluss vom 27.02.2018
als unbegründet verworfen (4 StR 653/17). Das Urteil ist damit rechtskräftig.
3.
Seit dem 27.02.2018 wird vor der 10. Großen Strafkammer gegen zwei
Angeklagte wegen unerlaubten Betäubungsmittelhandels verhandelt.
Eine rechtzeitige Ankündigung vor Prozessbeginn ist wegen
einer Informationspanne unterblieben.
Drogenhandel in Halle
Tag, Uhrzeit
27.02.18, 14:00
; 08.03.18, 09:30 ; 13.03.18,
10:00 ; 03.04.18,
09:30 ; 17.04.18,
09:00 ; 19.04.18,
09:00
Raum 123
10a KLs 20/17
Der
Angeklagte T. ist im Dezember 1995 geboren, die Angeklagte Z. im Mai 1990.
Beiden
wird gemeinschaftlich begangener unerlaubter Handel mit Betäubungsmittel zu
Last gelegt. Sie sollen zwischen Juni und August 2017 von einem Verkäufer in
Sandersdorf-Brehna Marihuana erworben und in Halle an Konsumenten verkauft
haben. Dabei sollen Mengen zwischen 200 bis 1000 Gramm zu Grammpreisen zwischen
3,70 Euro und 4,50 Euro erworben und
gewinnbringend weiterverkauft worden sein. Im August 2017 sollen die
Angeklagten dann knapp 1000 Gramm Cannabis zu einem Gesamtkaufpreis von
3.800,00 Euro erworben haben und dabei zur Absicherung des Drogengeschäfts ein
Klappmesser sowie ein Cuttermesser mitgeführt haben.
Der
Angeklagte T. hat im Wesentlichen angegeben, er sei lediglich als Bote im
Auftrag einer anderen Person unterwegs gewesen.
Die
Angeklagte Z. hat sich weitgehend geständig eingelassen.
Im
Falle einer Verurteilung drohen Gesamtfreiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren.
Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de