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(LG HAL) Tötung Neugeborener in Helbra und Benndorf
09.03.2018, Halle (Saale) – 9
- Landgericht Halle
Tötung Neugeborener in Helbra und
Benndorf
Tag, Uhrzeit
22.03.18, 08:30
; 04.04.18, 08:30 ; 05.04.18,
08:30 ; 11.04.18,
08:30
Raum 141
1 Ks 1/18
Der
im August 1971 geborenen Angeklagten wird Totschlag in zwei Fällen zur Last
gelegt.
Sie
soll in den Jahren 2004 nach einer verborgen gehaltenen Schwangerschaft in
ihrer Wohnung in Helbra ein gesundes Mädchen zur Welt gebracht und unmittelbar
nach der Geburt dadurch getötet haben, dass sie das Baby in eine Plastiktüte
gesteckt und dann in den Gefrierschrank gelegt habe.
Nach
einer erneuten heimlichen Schwangerschaft soll sie im Jahre 2008 in ihrer
nunmehr in Benndorf gelegenen Wohnung einen gesunden Jungen zur Welt gebracht
und in der gleichen Weise getötet haben.
Die
Angeklagte hat die Taten gestanden.
Es
droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen fünf und fünfzehn Jahren.
Die
Tötung eines Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt wird als Totschlag
bestraft, wenn keine Mordmerkmale vorliegen. Der bis 1998 geltende Tatbestand
der Kindstötung (§ 217 StGB alter Fassung) sah für den Fall der Tötung eines
nichtehelichen Neugeborenen einen geringeren Strafrahmen vor. Diese
Privilegierung ist seitdem entfallen.
Ob
es sich im vorliegenden Falle um eheliche oder nichteheliche Kinder handelte,
ist der Anklageschrift nicht zu entnehmen.
Die
Tötung eines Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt wird als Totschlag
bestraft, wenn keine Mordmerkmale vorlie-gen. Der bis 1998 geltende Tatbestand
der Kindstötung (§ 217 StGB alter Fassung) sah für den Fall der Tötung eines
nichtehelichen Neugeborenen einen geringeren Strafrahmen vor. Diese Privilegierung
ist seitdem entfallen.
Ob
es sich im vorliegenden Falle um eheliche oder nichteheliche Kinder handelte,
ist der Anklageschrift nicht zu entnehmen.
Pressevertreter, die beabsichtigen, der
Verhandlung im Sitzungssaal zu folgen und / oder Filmaufnahmen zu fertigen,
werden gebeten, sich bis zum 20.03.2018 formlos per E-Mail bei der Pressestelle
des Landgerichts anzumelden.
Eine gesonderte Drehgenehmigung oder
Akkreditierung ist nicht erforderlich.
Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de