Menu
menu

Kontakt

Landgericht Halle
Pressesprecherin:
Ri`inLG Dr. Adina Kessler-Jensch
Telefon: +49 345 2203326
Fax: +49 345 2203379 
E-Mail: presse.lg-hal(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
Adresse des Landgerichts Halle

Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Tötung Neugeborener in Helbra und Benndorf

09.03.2018, Halle (Saale) – 9

  • Landgericht Halle

 

 

Tötung Neugeborener in Helbra und

Benndorf

 

Tag, Uhrzeit

22.03.18, 08:30

; 04.04.18, 08:30 ; 05.04.18,

08:30 ; 11.04.18,

08:30

 

Raum 141

 

1 Ks 1/18

 

Der

im August 1971 geborenen Angeklagten wird Totschlag in zwei Fällen zur Last

gelegt.

 

Sie

soll in den Jahren 2004 nach einer verborgen gehaltenen Schwangerschaft in

ihrer Wohnung in Helbra ein gesundes Mädchen zur Welt gebracht und unmittelbar

nach der Geburt dadurch getötet haben, dass sie das Baby in eine Plastiktüte

gesteckt und dann in den Gefrierschrank gelegt habe.

 

Nach

einer erneuten heimlichen Schwangerschaft soll sie im Jahre 2008 in ihrer

nunmehr in Benndorf gelegenen Wohnung einen gesunden Jungen zur Welt gebracht

und in der gleichen Weise getötet haben.

 

Die

Angeklagte hat die Taten gestanden.

 

Es

droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen fünf und fünfzehn Jahren.

 

Die

Tötung eines Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt wird als Totschlag

bestraft, wenn keine Mordmerkmale vorliegen. Der bis 1998 geltende Tatbestand

der Kindstötung (§ 217 StGB alter Fassung) sah für den Fall der Tötung eines

nichtehelichen Neugeborenen einen geringeren Strafrahmen vor. Diese

Privilegierung ist seitdem entfallen.

 

Ob

es sich im vorliegenden Falle um eheliche oder nichteheliche Kinder handelte,

ist der Anklageschrift nicht zu entnehmen.

 

Die

Tötung eines Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt wird als Totschlag

bestraft, wenn keine Mordmerkmale vorlie-gen. Der bis 1998 geltende Tatbestand

der Kindstötung (§ 217 StGB alter Fassung) sah für den Fall der Tötung eines

nichtehelichen Neugeborenen einen geringeren Strafrahmen vor. Diese Privilegierung

ist seitdem entfallen.

 

Ob

es sich im vorliegenden Falle um eheliche oder nichteheliche Kinder handelte,

ist der Anklageschrift nicht zu entnehmen. 

 

 

Pressevertreter, die beabsichtigen, der

Verhandlung im Sitzungssaal zu folgen und / oder Filmaufnahmen zu fertigen,

werden gebeten, sich bis zum 20.03.2018 formlos per E-Mail bei der Pressestelle

des Landgerichts anzumelden.

 

Eine gesonderte Drehgenehmigung oder

Akkreditierung ist nicht erforderlich.

 

Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de

Weiterführende Links