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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Haftbefehl gegen Peter F. aus Wittenberg aufgehoben

09.04.2018, Halle (Saale) – 14

  • Landgericht Halle

 

 

Die 13. Strafkammer des Landgerichts Halle hat mit Beschluss

vom heutigen Tage den am 15.03.2017 erlassenen Untersuchungshaftbefehl gegen

Peter F. aus Wittenberg aufgehoben.

 

 

 

Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt,

dass angesichts der Dauer des bisherigen Verfahrens und der nunmehr noch zu

erwartenden weiteren Hauptverhandlungsdauer die Fortdauer der Untersuchungshaft

unverhältnismäßig sei.

 

 

 

Der Angeklagten war mit Urteil

vom 15.03.2017 wegen Untreue in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubtem

Betreiben von Bankgeschäften zu einer Freiheitsstrafe von drei

Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Dieses Urteil hat der

Bundesgerichtshof mit

Beschluss vom 26.03.2018 aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und

Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen

(4 StR 408/17, vgl. Pressemitteilung Nr. 013/2018 vom 06.04.2018).

 

 

 

Die neue Kammer wird nunmehr eine

vollständig neue Hauptverhandlung durchzuführen und den Sachverhalt unter

Berücksichtigung der Rechtsausführungen des Bundes­gerichtshofs aufzuklären

haben. Termine hierfür stehen noch nicht fest.

 

 

 

Die Aufhebung des Haftbefehls

erfolgte nicht durch die künftig zuständige Strafkammer, sondern durch die Kammer,

die den Haftbefehl seinerzeit erlassen hatte.

 

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