Kontakt
Landgericht Halle
Pressesprecherin:
Ri`inLG Dr. Adina Kessler-Jensch
Telefon: +49 345 2203326
Fax: +49 345 2203379
E-Mail: presse.lg-hal(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
Adresse des Landgerichts Halle
Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Terminvorschau Mai 2018
26.04.2018, Halle (Saale) – 15
- Landgericht Halle
Drogenhandel in Halle
Tag, Uhrzeit
02.05.18, 09:00
; 03.05.18, 09:30 ; 07.05.18,
09:30 ; 28.05.18,
09:30 ; 30.05.18,
09:30
Raum 169
16 KLs 8/18
Dem
im Juli 1977 geborenen Angeklagten werden unerlaubter Handel mit
Betäubungsmitteln, Verstoß gegen das Waffengesetz und Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte zur Last gelegt.
Er
soll im Oktober 2017 in einer Bar in Halle eine Schreckschusswaffe mit sich
geführt haben, obwohl er nicht im Besitz des dafür erforderlichen
Waffenscheines war.
Im
November 2017 soll er in seiner Wohnung in Halle Metamphetamin, Ecstasy sowie
Marihuana aufbewahrt haben, um diese Betäubungsmittel gewinnbringend weiter zu
verkaufen. Zur Absicherung seines Drogenhandels soll er eine geladene
Doppelflinte bereitgelegt haben. Als die Wohnung des Angeklagten am 02.11.2017
durchsucht wurde, soll der Angeklagte Widerstand geleistet und nach den
Polizeibeamten getreten haben.
Der
Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Versuchte schwere räuberische
Erpressung in Eisleben
Tag, Uhrzeit
02.05.18, 09:00
; 03.05.18, 09:00
Raum 123
10a KLs 2/18
Dem
im April 1995 geborenen Angeklagten wird versuchte schwere räuberische
Erpressung zur Last gelegt.
Er
soll am frühen Morgen des 25.01.2018 an einer Bushaltestelle in Eisleben einen
dort wartenden Mann mit einem Holzknüppel bedroht und dabei die Herausgabe von
Geld und Mobiltelefon verlangt haben. Der Mann habe sich dann in einen Bus
flüchten können, so dass es nicht zur Herausgabe von Gegenständen gekommen sei.
Der
Angeklagte hat den Tatvorwurf bestritten
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren und 9
Monaten.
Gefährliche Körperverletzung und
mehrfacher Diebstahl in Merseburg
Tag, Uhrzeit
03.05.18, 09:00
; 04.05.18, 09:00 ; 07.05.18,
09:00 ; 08.05.18,
09:00
Raum 187
3 KLs 3/18
Dem
im Juli 1982 geborenen Beschuldigten werden gefährliche Körperverletzung,
räuberischer Diebstahl sowie einfacher Diebstahl in zwei Fällen zur Last
gelegt.
Er
soll im Juli 2017 vor einem Hotel in Merseburg zunächst sein Fahrrad gegen die
dort abgestellten Fahrräder geworfen haben. Den herbeieilenden Hotelmitarbeiter
soll er dann mit einem Messer am Oberkörper verletzt haben.
An
einem anderen Tag im Juli 2017 soll er aus einer Metallbauwerkstatt in
Merseburg Kaffee, eine Uhr sowie ein Navigationsgerät entwendet haben. Den
herbeieilenden Firmeninhaber soll er dann mit einer abgebrochenen Weinflasche
bedroht haben. Diesem soll es aber gelungen sein, den Beschuldigten mit einem
Fußtritt zu Boden zu werfen, wodurch dieser seinen Rucksack mit der Diebesbeute
verloren habe und ohne die Beute geflohen sei.
Noch
am selben Abend soll der Beschuldigte aus dem Mitarbeiterbereich einer Pizzeria
in Merseburg einen Rucksack, eine Gürteltasche mit 15,00 Euro, ein
Mobiltelefon, ein T-Shirt und eine Hose entwendet haben. Am Folgetag soll er
aus den offenstehenden Räumlichkeiten eines Bildungsinstitutes ein Mobiltelefon
entwendet haben.
Der
Beschuldigte soll aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustande der
Schuldunfähigkeit gehandelt haben. Statt einer Strafe kommt daher die
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.
Sexueller Missbrauch von Kindern in
Halle
Tag, Uhrzeit
08.05.18, 09:00
; 14.05.18, 09:00
Raum 123
14 KLs 3/1
Dem
im Juli 1971 geborenen Angeklagten wird - teils schwerer - sexueller Missbrauch
von Kindern in drei Fällen zur Last
gelegt.
Er
soll sich im Mai/Juni 2016 in seiner Wohnung an einem 13-jährigen Jungen, in
einem Fall an zwei weiteren Jungen unter 14 Jahren vergangen haben, die in
Begleitung eines Freundes des Angeklagten in dessen Wohnung in Halle gekommen
seien,
Der
Angeklagte hat die Vorwürfe eingeräumt.
Es
droht eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren.
Versuchter Totschlag in Halle
Tag, Uhrzeit
14.05.18, 09:00
; 16.05.18, 08:30 ; 17.05.18,
08:30 ; 18.05.18,
08:30
Raum 141
1 Ks 2/18
Dem im
Januar 1995 geborenen Angeklagten wird
versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last
gelegt.
Er
soll am 14.01.2018 vor einem Kiosk in Halle im Rahmen einer tätlichen
Auseinandersetzung mit einem Messer einem anderen Mann viermal in Kopf und
Rumpf gestochen haben. Der Geschädigte soll hierdurch lebensgefährliche
Verletzungen erlitten haben, die eine sofortige Notoperation erforderlich
gemacht hätten.
Der
Angeklagte hat die Tat bestritten.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren und 9
Monaten.
Drogenhandel in Beuna
Tag, Uhrzeit
28.05.18, 13:00
; 30.05.18, 09:00
Raum 187
3 KLs 26/17
Dem
im Januar 1983 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit
Betäubungsmitteln in vier Fällen zur Last gelegt.
Er
soll zwischen Januar 2016 und Januar 2017 in Beuna Metamphetamin und Cannabis
erworben und mit Gewinn weiterverkauft haben, wobei er in einem Falle in seiner
Wohnung zur Absicherung seiner Drogengeschäfte einen Wurfstern, eine
Schreckschusspistole sowie einen Schreckschussrevolver bereit gehalten habe.
Der
Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.
Es
droht eine Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren.
Sexueller Missbrauch der Enkelin in
Bad Lauchstädt
Tag, Uhrzeit
29.05.18, 09:00
; 30.05.18, 09:00 ; 31.05.18,
09:00
Raum 123
14 KLs 15/17
Dem
im Februar 1950 geborenen Angeklagten wird - teils schwerer - sexueller
Missbrauch eines Kindes zur Last gelegt.
Er
soll sich zwischen Februar 2014 und Juni 2015 an seiner im Januar 2010
geborenen Enkelin vergangen haben, die gemeinsam mit ihrer Mutter auf dem
Grundstück des Angeklagten in Bad Lauchstädt gewohnt habe und die der
Angeklagte regelmäßig vom Kindergarten abgeholt habe.
Der
Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen zwei und
fünfzehn Jahren.
Sexueller Missbrauch des behinderten
(Stief-) Sohnes in Weißenfels
Tag, Uhrzeit
29.05.18, 09:00
Raum 187
4 KLs 4/18
Die
Angeklagte M.D. ist im September 1979 geboren, der Angeklagte T.D. im April
1972.
Der
T.D. war vom Landgericht Halle am 28.08.2017 wegen schweren sexuellen
Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbruch eines
Schutzbefohlenen in zwei Fällen sowie wegen schweren sexuellen Missbrauchs
einer widerstandsunfähigen Person in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe
von vier Jahren verurteilt worden, die mit ihm verheiratete M.D. wegen
sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person sowie Beihilfe zum
schweren sexuellen Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, deren Vollstreckung zur
Bewährung ausgesetzt wurde (14 KLs 11/16).
Die
Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass die Angeklagten sich zwischen 2007
und 2015 in ihrem Wohnhaus in Wengelsdorf (Weißenfels) an dem im Oktober 1996
geborenen A.T. vergangen hatten, dem
Sohn der M.D. aus einer früheren Beziehung. Die Kammer war, sachverständig
beraten, zu der Überzeugung gelangt, dass der A.T. aufgrund einer leichten
geistigen Behinderung nicht in der Lage gewesen sei, einen zur Abwehr
ausreichenden Widerstandswillen gegen das an ihn herangetragene sexuelle
Ansinnen zu bilden, zu äußern oder durchzusetzen - dies entspricht der
Definition der Widerstandsunfähigkeit in der anwendbaren Gesetzesfassung. .
Auf
die Revision hin hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 16.01.2018 die
Verurteilungen vollständig aufgehoben, soweit die Angeklagten wegen sexuellen
Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person bzw. Beihilfe hierzu verurteilt
worden waren. Zur Begründung hat er ausgeführt, es sei nicht hinreichend
begründet worden, dass der A.T. wegen seiner geistigen Behinderung im Hinblick
auf die sexuellen Handlungen widerstandsunfähig im vorgenannten Sinne gewesen
sei. Hinsichtlich der übrigen Verurteilungen hat der Bundesgerichtshof die
Strafaussprüche aufgehoben und gemeint, die Kammer sei ohne hinreichende
Begründung davon ausgegangen, dass der A.T. als Folge der genannten Taten
Störungen des Sexualverhaltens davongetragen habe (4 StR 597/17). Der
Bundesgerichtshof hat die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine
andere Strafkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen.
Die
neue Kammer wird nun nach Möglichkeit den Sachverhalt weiter aufzuklären haben
oder im Falle der Unaufklärbarkeit die sich hieraus ergebenden prozessualen
Konsequenzen zu ziehen haben.
Tag, Uhrzeit
31.05.18, 14:00
; 15.06.18, 11:15 ; 28.06.18,
10:15
Raum 96
13 KLs 5/18
Dem
im November geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln
zur Last gelegt.
Er
soll bis Dezember 2017 in Halle und Stendal mit Cannabis, Ecstasy, Amphetamin
und Cannabis gehandelt haben und dabei zur Absicherung seiner Drogengeschäfte
in seiner Wohnung in Stendal ein Messer und eine Schreckschusswaffe
bereitgelegt haben.
Der
Angeklagte hat sich bislang zu den Vorwürfen nicht geäußert.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine
Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de