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(LG MD) Prozess findet nicht statt: Telekom fordert insgesamt etwa 43 Mio ? von einer Frau aus Magdeburg

15.12.2014, Magdeburg – 50

  • Landgericht Magdeburg

Die für Dienstag, 16.12.2014 (11 O 1345/14) und Donnerstag, 08.01.2015 (10 O 1326/14) anberaumten Termine sind aufgehoben worden.

 

In den Verfahren hat die Telekom an Eides statt versichert, dass sie weder eine Forderung über 27 ½ Mio ? noch über knapp 16 Mio ? gegenüber der Frau aus Magdeburg habe. Die Telekom hat weiterhin erklärt, dass sie auch nicht die beiden Mahnbescheide beantragt habe. Vielmehr müsse eine bislang unbekannt gebliebene Person unter dem Namen der Telekom aufgetreten und die Mahnbescheide beantragt haben.

 

In dem Verfahren 10 O 1326/14 hat das Gericht bereits im schriftlichen Verfahren eine abschließende Entscheidung getroffen und festgestellt, dass weder ein wirksamer Mahn-bescheid erlassen wurde noch es überhaupt zu einem Prozessverhältnis zwischen der Telekom und der Frau gekommen ist. Das Gericht erhebt auch keine Kosten von der Telekom oder der Frau. Zur Begründung hat der Einzelrichter ausgeführt, dass mangels eines wirksamen Antrages der "echten" Telekom auch kein wirksamer Mahnbescheid erlassen werden konnte.

 

In dem Verfahren 11 O 1345/14 steht eine abschließende Entscheidung noch aus, da die Stellungnahme Fristen noch nicht abgelaufen sind.

 

 

Christian Löffler

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