Kontakt
Landgericht Magdeburg
Pressesprecher:
RiLG Christian Löffler
Telefon: +49 391 6062061
Fax.: +49 391 6062069, 6062070
E-Mail: presse.lg-md(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
Adresse des Landgerichts Magdeburg
Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
(LG MD) Urteil rechtskräftig:
Silvester-Feuerwerkskörper dürfen in einem Spielwarengeschäft verkauf werden
09.09.2011, Magdeburg – 51
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 051/11
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 051/11
Magdeburg, den 9. September 2011
(LG MD) Urteil rechtskräftig:
Silvester-Feuerwerkskörper dürfen in einem Spielwarengeschäft verkauf werden
10. Zivilkammer (10 O 551/10)
In einem am 01.10.2010 verkündeten Urteil hat die
10. Zivilkammer einem Spielwarenfachmarkt in einem Einkaufszentrum in Magdeburg
auch in Zukunft gestattet, Silvesterfeuerwerk zu verkaufen. Dieses Urteil ist
seit kurzem rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit Urteil vom
17.05.2011 (9 U 192/19) die Magdeburger Entscheidung bestätigt. Die hiergegen
gerichtete Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe (XII ZR 59/11)
wurde kürzlich zurückge-nommen, so dass das Urteil des Landgerichts nun rechtskräftig
ist.
Der Vermieter (Kläger) wollte dem
Spielwarengeschäft als Mieter (Beklagter) den Verkauf von Pyrotechnik
untersagen lassen, da er der Meinung ist, dass nach dem Mietvertrag
ausschließlich Spielwaren verkauft werden dürfen. Silvesterfeuerwerk zähle
nicht dazu, da es weitgehend nur an Personen über 18 Jahre verkauft werden
darf,
Der Magdeburger (Einzel-) Richter hat in
Übereinstimmung mit den drei Richtern des Oberlandesgerichts entschieden, dass
Silvesterfeuerwerkskörper Spielwaren sind. Spielzeug umfasst nicht nur
Gegenstände mit denen Kinder spielen. Auch Erwachsene und Tiere spielen. So
spielen auch und gerade Erwachsene Kartenspiele (Poker, Skat etc.) oder mit
elektrischen Modelleisenbahnen. Seit einigen Jahren gibt es neue Medien, wie etwa
Computerspiele. Auch Feuerwerkskörper werden über Jahrzehnte hinweg sowohl von
Kindern und Jugendlichen als auch von Erwachsenen geschätzt. Spielen bedeutet
einzig und allein sich zum Vergnügen, Zeitvertreib und allein aus Freude an der
Sache selbst auf irgendeine Weise zu betätigen. Feuerwerk dient allein dem
Vergnügen des Betrachters.
Der Begriff ¿Spielwaren¿ ist weiter zu fassen als
der Begriff ¿Kinderspielzeug¿. Dies zeigt sich auch im Gesamtverständnis der
Branche, die auch auf der Internationalen Spielwarenmesse Pyrotechnik
ausstellt.
Christian Löffler
Pressesprecher
Impressum:
Landgericht Magdeburg
Pressestelle
Halberstädter Str. 8
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142
Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70
Mail:
pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de
Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de