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(LG MD) Busunglück A 14 Könnern: Verfahren wegen Erkrankung des Angeklagten vorläufig eingestellt

18.06.2008, Magdeburg – 30

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 030/08

 

Magdeburg, den 18. Juni 2008

 

(LG MD) Busunglück A 14 Könnern: Verfahren wegen Erkrankung des Angeklagten vorläufig eingestellt

 

25 KLs 32/07 (fahrlässige Tötung u.a.) ¿ 5. Strafkammer

 

 

Mit Beschluss vom 13. Juni 2008 hat das Gericht das Verfahren gegen den LKW Fahrer vorläufig eingestellt, da dieser schwer und dauerhaft erkrankt ist.

 

Bereits der ursprünglich für den 24. April 2008 geplante Prozessbeginn musste wegen der Erkrankung des Angeklagten kurzfristig abgesagt werden. Der Angeklagte war lebensbedrohlich erkrankt. Sein Gesundheitszustand hat sich bis heute nicht gebessert. Nach einem ärztlichen Gutachten ist der LKW-Fahrer und mutmaßlich Unfallverursacher aufgrund seiner schweren Erkrankung dauerhaft verhandlungsunfähig.

 

In diesem Fall kann nach der Strafprozessordnung (§ 205 StPO) das Verfahren vorläufig eingestellt werden. Die Staatsanwaltschaft hat diese Einstellung beantragt und das Gericht hat sie ausgesprochen. Sollte sich der Gesundheitszustand des Angeklagten innerhalb der Verjährungsfrist von 5 Jahren bessern, kann das Verfahren fortgeführt werden.

 

Die Staatsanwaltschaft Dessau erhob am 20.11.2007 Anklage gegen den im Februar 1961 geborenen Angeklagten. Ihm wird zur Last gelegt, dass er am 18.06.2007 auf der Bundesautobahn 14 in Höhe der Stadt Könnern in 13 Fällen durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen und in 22 Fällen durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht haben soll.

Dem als Bauarbeiter beschäftigten Angeklagten wird vorgeworfen, dass er aus Unachtsamkeit den vor ihm fahrenden Reisebus aus dem Blick verloren haben soll. Er sei deshalb mit seinem Lkw auf den Reisebus aufgefahren, so dass dieser die Leitplanke durchbrach und die Autobahnböschung hinunterrutschte, wobei 13 Businsassen verstarben und 22 Personen verletzt wurden. Der Angeklagte hat sich geständig eingelassen.

 

 

 

(Christian Löffler)

Pressesprecher

 

 

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