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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LG MD) Folgende Strafprozesse beginnen im Landgericht Magdeburg im September 2008 (Stand: 29. August 2008)

02.09.2008, Magdeburg – 44

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 044/08

 

Magdeburg, den 2. September 2008

 

(LG MD) Folgende Strafprozesse beginnen im Landgericht Magdeburg im September 2008 (Stand: 29. August 2008)

 

22 Kls 12/07 (schwerer Raub) ¿ 2. (Jugend-) Strafkammer

 

4 Angeklagte

1 rechtsmedizinischer Sachverständiger

4 Zeugen

 

 

Prozessbeginn: Montag, 01. September 2008, 13.30 Uhr, Saal 5

 

Fortsetzungstermine: 09. September 2008, 14.00 Uhr

29. September 2008, 13.30 Uhr

09. Oktober 2008, 09.30 Uhr,

jeweils Saal 5

 

Im September 2007 erhob die Staatsanwaltschaft gegen Raphael K. (geboren August 1990), Marcel P. (geboren April 1982), Jens H. (geboren Dezember 1990) und Patrick F. (geboren November 1991) Anklage. Den drei Jugendlichen und dem Erwachsenen wird vorgeworfen, im Juli 2007 in Bernburg einen schweren Raub begangen zu haben. Die vier Angeklagten sollen in der Wohnung des Angeklagten Marcel P. in Bernburg den Zeugen Nico S. über drei Stunden misshandelt und beraubt zu haben.

 

 

24 Kls 8/07 (schwerer Raub) ¿ 4. Strafkammer

 

Prozess um Millionenraub wird neu aufgerollt.

 

7 Angeklagte

5 Zeugen

 

 

Prozessbeginn: Donnerstag, 18. September 2008, 09.30 Uhr, Saal 5

 

Fortsetzungstermine: Montag, 22. September 2008, Montag, 29. September 2008,

 

 

 

 

 

 

Montag, 06. Oktober 2008, Montag, 20. Oktober 2008,

Montag, 03. November 2008, Montag, 10. November 2008,

Montag, 17. November 2008, Montag, 24. November 2008,

Montag, 15. Dezember 2008, Montag, 22. Dezember 2008,

jeweils 09.30 Uhr, Saal 5

 

 

 

 

 

 

Mit der Anberaumung weiterer Termine und der Ladung weiterer

 

 

 

 

 

 

Zeugen ist zu rechnen

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit Urteil der 5. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg vom 28. August 2006 wurden die 7 Angeklagten (Dennis H., geboren Oktober 1976, Christian D., geboren Januar 1981, Sebastian H., geboren Juli 1978, Christian H., geboren September 1978, Marc F., geboren Mai 1975, Dimo H., geboren August 1981 und Enrico H., geboren August 1974) vom Vorwurf der Beteiligung an einem Raubüberfall freigesprochen.

 

Den Angeklagten war durch die Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, am Sonntag, dem 19. Dezember 2004 in den Abendstunden das Geldtransportunternehmen GWS in Magdeburg überfallen und mindestens 1,2 Mio. ¿ erbeutet zu haben. Die Täter bei dem überfall waren maskiert und bewaffnet.

 

Nach über einjähriger Prozessdauer mit Urteil vom 28. August 2006 sprach die 5. Strafkammer des Landgerichts die Angeklagten von den Vorwürfen frei, da sie die vorliegenden Beweise und Indizien für nicht ausreichend erachtete, um die Angeklagten zu überführen. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Magdeburg Revision ein.

 

Mit Urteil vom 23. August 2007 (4 StR 180/07, Urteil siehe pdf Anlage, Fundstelle www.bundesgerichtshof.de) hob der Bundesgerichtshof die Freisprüche auf und verwies das Verfahren zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Magdeburg. Der Bundesgerichtshof vertrat die Auffassung, dass die Beweis-würdigung des landgerichtlichen Urteils insgesamt überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche überzeugungsbildung stelle.

 

Aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs muss der Prozess komplett neu durchgeführt werden. Die Angeklagten haben sich im ersten Prozess nicht eingelassen und damit von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

 

Ebenfalls freigesprochen wurde die Ehefrau von Enrico H.. Nicole H. sollte u.a. versuchte Strafvereitelung dadurch begangen haben, dass sie Enrico H. heiratete, um sich dann auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen zu können. Dieser Freispruch ist durch den Bundesgerichtshof bestätigt worden.

 

 

25 Kls 9/08 (unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln) ¿ 5. Strafkammer

 

1 Angeklagte

 

Prozessbeginn: Dienstag, 23. September 2008, 09.00 Uhr, Saal C12

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft wirft der im Januar 1982 geborenen Angeklagten Susanne S. vor, in Quedlinburg, Bernburg und Leipzig in einer Vielzahl von Fällen Betäubungsmittel unerlaubt erworben zu haben und in 5 Fällen anderen bei gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Hilfe geleistet zu haben. Nach der Anklageschrift soll die Angeklagte im Ermittlungsverfahren geständig gewesen sein.

 

 

 

 

gez. Christian Löffler

Pressesprecher

 

 

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