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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LG MD) Folgende Strafprozesse beginnen im Landgericht Magdeburg im Oktober 2008 (Stand: 30.09.2008)

02.10.2008, Magdeburg – 47

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 047/08

 

Magdeburg, den 2. Oktober 2008

 

(LG MD) Folgende Strafprozesse beginnen im Landgericht Magdeburg im Oktober 2008 (Stand: 30.09.2008)

 

21 Ks 10/07 (Totschlag u. a.) ¿ 1. Strafkammer (Schwurgericht)

 

1 Angeklagter

1 Nebenklägerin

2 rechtsmedizinische Sachverständige

1 psychiatrischer Sachverständiger

15 Zeugen

 

Prozessbeginn: Donnerstag, 2. Oktober 2008, 9.30 Uhr, Saal A 23

 

Fortsetzungstermine: 24. Oktober, 27. Oktober, 28. Oktober und 30. Oktober,

 

 

 

 

 

 

jeweils 9.30 Uhr, Saal A 23

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit Anklageschrift vom Mai 2007 wirft die Staatsanwaltschaft dem im Mai 1970 geborenen Kasachen Konstantin G. vor, am 2. März 2007 in Magdeburg seinen Landsmann Andry K. getötet zu haben. Im Rahmen eines am späten Vormittag beginnenden Trinkgelages gerieten beide Männer in einen Streit. Der Angeklagte soll dabei so in Wut geraten sein, dass er dem Opfer, das bereits die Wohnung verlassen hatte, noch auf die Straße nachlief und den Mann dort mit einem Messerstich in den Brustbereich tötete.

 

Der Prozess hatte bereits am 28. August 2007 begonnen. Ein wichtiger Zeuge aus Russland konnte jedoch in diesem Prozess nicht vernommen werden, so dass die Hauptverhandlung unterbrochen wurde. In dem nun folgenden Jahr versuchte die Kammer, den Zeugen in Russland im Wege der Rechtshilfe zu laden. Dies ist jedoch bislang nicht gelungen. Der Prozess beginnt nun komplett neu.

 

 

24 KLs 5/08 (Drogenhandel) ¿ 4. Strafkammer

 

1 Angeklagter

8 Zeugen

 

Prozessbeginn: Donnerstag, 9. Oktober 2008, 9.30 Uhr, Saal B 12

 

Fortsetzungstermine: 24. Oktober, 30. Oktober und 7. November,

jeweils 9.30 Uhr, Saal B 12

 

Mit Anklageschrift vom 30. Juni 2008 wirft die Staatsanwaltschaft Magdeburg dem im Mai 1969 geborenen N. Gomory S. vor, von April 2005 bis März 2008 in Staßfurt, Köthen und Halle in 29 Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. Der Angeklagte soll dabei u. a. mit Kokain und Marihuana teilweise im Kilogrammbereich gehandelt haben.

 

Der Angeklagte befindet sich seit Ende Mai 2008 in Untersuchungshaft.

 

 

 

22 KLs 13/08 (sexueller Missbrauch von Kindern) ¿ 2. Strafkammer (Jugendschutzkammer)

 

1 Angeklagter

1 Nebenklägerin

2 Sachverständige

15 Zeugen

 

Prozessbeginn: Montag, 13. Oktober 2008, 9.30 Uhr, Saal E 12

 

Fortsetzungstermine: 21. Oktober und 30. Oktober, jeweils 9.30 Uhr, Saal E 12

 

 

Mit Anklageschrift vom 2. Juni 2008 wirft die Staatsanwaltschaft dem im Januar 1969 geborenen Torsten W. vor, am 12. Februar 2008 in Magdeburg ein 9-jähriges Mädchen sexuell unter Anwendung von Gewalt missbraucht zu haben. Der im Ermittlungsverfahren die Tat bestreitende Angeklagte befindet sich seit 15. Mai 2008 in Untersuchungshaft.

 

 

 

28 Ns 91/08 (gefährliche Körperverletzung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen u. a.) ¿ 8. Strafkammer als Berufungskammer

 

1 Angeklagter

1 Nebenklägerin

6 Zeugen

 

Prozesstag: Dienstag, 21. Oktober 2008, 9.00 Uhr, Saal A 12

 

 

Durch erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts Halberstadt vom 5. Mai 2008 wurde der im März 1985 geborene Angeklagte Daniel R. wegen gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlicher Sachbeschädigung in Tateinheit mit Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte unter Einbeziehung von Strafen aus einem Urteil des Amtsgerichts Halberstadt vom 14. Dezember 2007 zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Hinsichtlich weiterer Anklagepunkte wurde der Angeklagte freigesprochen.

 

Das Amtsgericht ist zu der überzeugung gelangt, dass der Angeklagte am 1. Juli 2007 die Nebenklägerin Julia V. u. a. als "Zecke" beleidigt und getreten haben soll. Während der Tat soll der Angeklagte mehrfach "Sieg heil!" und "Heil Hitler" gerufen haben.

 

Am 10. Juli 2007 soll der Angeklagte kurz nach Mitternacht in seiner Wohnung in Halberstadt rechtsradikale Musik gehört und sich gegen die eintreffenden Polizeibeamten gewährt haben.

 

Der Angeklagte hat gegen die Verurteilung Berufung eingelegt.

 

 

 

26 Ns 79/08 (Untreue) ¿ 6. Strafkammer als Berufungskammer

 

Baumfällaktion des ehemaligen Blankenburger Bürgermeisters

 

 

2 Angeklagte

8 Zeugen

 

Prozessbeginn: Donnerstag, 23. Oktober 2008, 9.00 Uhr, Saal A 12

 

Fortsetzungstermine: 29. Oktober 2008, 9.00 Uhr, Saal A 12

 

 

Am 10. Oktober 2007 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Frank S. (geb. im März 1996) und Heinz-Dieter F. (geb. Januar 1947). Frank S. war zum damaligen Zeitpunkt Bürgermeister von Blankenburg. Heinz-Dieter F. war Leiter der Freiwilligen Feuerwehr in Blankenburg.

 

Beiden Angeklagten wurde vorgeworfen, dass Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr in Blankenburg im Mai 2006 auf einem der Ehefrau des Angeklagten Frank S. gehörenden Grundstück in Blankenburg verschiedene Bäume gefällt haben. Die Angeklagten sollen dabei eine Unrechtsvereinbarung dahingehend getroffen haben, dass das Fällen der Bäume als Ausbildungsmaßnahme deklariert und entgegen der Regelung in der Kostensatzung der Stadt nicht von Frank S. bezahlt werden musste.

 

Als die Umstände der Baumfällung durch eine Pressemitteilung am 24. Juni 2006 bekannt wurden, zahlte im Anschluss daran der Angeklagte S. die Kosten der Aktionen in Höhe von 1.400,00 ¿.

 

Mit erstinstanzlichem Urteil des Amtsgerichts Wernigerode vom 31. März 2008 wurden beide Angeklagten freigesprochen. Das Amtsgericht ist zu der überzeugung gelangt, dass die Behauptung der Angeklagten nicht widerlegt werden konnte, dass es sich bei der Baumfällaktion um eine Ausbildungsmaßnahme der Freiwilligen Feuerwehr Blankenburg gehandelt habe. Gegen dieses Urteil ist die Staatsanwaltschaft in die Berufung gegangen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

25 KLs 50/06 (Betrug) ¿ 5. Strafkammer

 

Bandenmäßiger Betrug bei eBay

 

3 Angeklagte

1 Zeuge

 

Prozessbeginn: Dienstag, 28. Oktober 2008, 9.00 Uhr, Saal C 12

 

Fortsetzungstermin: 12. November 2008, 9.00 Uhr, Saal C 12

 

 

Die Staatsanwaltschaft wirft den 3 Angeklagten Mario W. (geb. April 1967), Thorsten K. (geb. März 1979) und Mirko D. (geb. April 1976) vor, in Magdeburg im November 2005 in 77 Fällen bei den Internetauktionshäusern ebay und hood technische Geräte u. a. LCD- und Plasma-Fernseher in der Absicht verkauft zu haben, die Kaufpreise hierfür zu kassieren ohne die Ware zu liefern. Der Gesamtschaden betrug mehrere 10.000,00 ¿.

 

 

 

24 KLs 7/08 (Stalking u. a. ) ¿ 4. Strafkammer

 

1 Angeklagter

14 Zeugen

2 psychiatrische Sachverständige

 

 

Prozessbeginn: 28. Oktober 2008, 9.30 Uhr, Saal B 12

 

Fortsetzungstermine: 29. Oktober 09.30 Uhr, 6. November 09.30 Uhr, 13. November 10.00 Uhr, 19. November 09.30, Saal B 12

 

 

Am 30. Juli 2008 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den im Juli 1965 geborenen Torsten T.

 

Der Angeklagte soll von Januar bis Juni 2008 seiner von ihm Ende 2007 geschiedenen Ehefrau Claudia T. nachgestellt haben (Stalking). Er soll Drohanrufe getätigt haben, Fahrzeuge beschädigt und seine geschiedene Frau körperlich misshandelt haben.

 

Nachdem der Angeklagte zunächst in einem psychiatrischen Krankenhaus vorläufig untergebracht war, befindet er sich derzeit in Untersuchungshaft. Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte die Taten bestritten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

28 Ns 82/08 (Vorteilsgewährung) ¿ 8. Strafkammer als Berufungskammer

 

Vorteilsannahme von einem Mitarbeiter des MDR

 

2 Angeklagte

7 Zeugen

 

Prozessbeginn: 28. Oktober 2008, 9.00 Uhr, Saal A 12

 

Fortsetzungstermin: 29. Oktober 2008, 9.00 Uhr, Saal A 12

 

 

Am 10. Januar 2008 verurteilte das Amtsgericht Magdeburg den damaligen Mitarbeiter des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) Hans-Otto P. (geb. Juni 1951) wegen Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und den Unternehmer Stefan P. (geb. Januar 1963) wegen Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) zu jeweils einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten. Der Angeklagte Hans-Otto P. als Standortverantwortlicher des MDR in Magdeburg soll gegenüber dem Angeklagten Stefan P. im Zeitraum Ende 1999 bis Anfang 2000 erklärt haben, dass er sich sowohl beim MDR als auch gegenüber der Stadt Magdeburg für die Einrichtung eines geplanten Medienzentrums auf dem Grundstück Kleiner Stadtmarsch 9 in Magdeburg neben dem Funkhaus des MDR stark machen wolle. Als Gegenleistung soll der Angeklagte Hans-Otto P. hierfür einen Betrag in Höhe von 40.000,00 DM als Honorar erwartet haben. Dieser Betrag soll von Stefan P. auch gezahlt worden sein. Stefan P. soll Interesse an dem Geschäft gehabt haben, da er als Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts "Kleiner Stadtmarsch 9" von einer lukrativen Verwertung des Grundstücks profitieren würde.

 

 

 

gez.:

Christian Löffler

Pressesprecher

 

 

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