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(LG MD) Zwei Ärzte vor Gericht: Zeugen aus England sagen nicht aus
01.12.2008, Magdeburg – 63
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 063/08
Magdeburg, den 1. Dezember 2008
(LG MD) Zwei ärzte vor Gericht: Zeugen aus England sagen nicht aus
21 Ks 5/07 (Totschlag) ¿ 1. Strafkammer als Schwurgericht
2 Angeklagte
3 medizinische Sachverständige
18 Zeugen
1 sachverständiger Zeuge
In dem am 13. November 2008 begonnenen Prozess hatte die Kammer zum 1. Dezember die Angehörigen des Verstorbenen in England als Zeugen geladen. Diese haben nun der Kammer schriftlich mitgeteilt, dass sie in dem Prozess nicht aussagen wollen und daher auch nicht erscheinen werden. Bei im Ausland lebenden Zeugen hat das Gericht keine Möglichkeit ein Erscheinen bei Gericht zu erzwingen.
Das Gericht hat zu diesem Termin bereits andere Zeugen geladen.
Hintergrund:
Am 9. März 2007 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den damaligen Chefarzt des Neurologischen Rehabilitationszentrums Magdeburg Prof. S. (geb. Feb. 1946) und den Stationsarzt Dr. K. (geb. Juni 1955) wegen einer Tat im Mai 2004.
Prof. S. soll die Behandlung eines schwerkranken Patienten aus England, der selbst zu einer Willensäußerung nicht mehr fähig war, ohne rechtfertigenden Grund abgebrochen haben (= Totschlag). Dr. K. soll seinem Chef dabei geholfen (=Beihilfe zum Totschlag) und dem Opfer zudem ohne medizinische Indikation stark schmerzstillende/sedierende Medikamente verabreicht haben (=Körperverletzung).
gez. Christian Löffler
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