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(LG MD) Jugendrichter besucht mit
Angeklagten KZ-Gedenkstätte Buchenwald als erzieherische Maßnahme

17.03.2009, Magdeburg – 11

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 011/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 011/09

 

 

 

Magdeburg, den 17. März 2009

 

 

 

(LG MD) Jugendrichter besucht mit

Angeklagten KZ-Gedenkstätte Buchenwald als erzieherische Maßnahme

 

 

 

Am vergangenen Samstag,

den 14. März besuchte der Jugendrichter des Amtsgerichts Quedlinburg mit 8 zur

Tatzeit zwischen 17 und 20 Jahre alten Angeklagten die KZ Gedenkstätte

Buchenwald.

 

 

 

Die nicht vorbestraften

und nicht der rechten Szene zugehörigen Angeklagten hatten in ihrer

Strafverhandlung am 24.02.09 eingeräumt auf einer Geburtstagsfeier in Badeborn

vor ca. 30 Personen ¿Sieg Heil¿ gerufen und den ¿Hitlergruß¿ gezeigt zu haben.

 

 

 

Das Gericht hat den

Besuch von Buchenwald als erzieherische Maßnahme nach dem Jugendgerichtsgesetz

(JGG) angeordnet.

 

 

 

Am letzten Samstag fuhr

die Gruppe pünktlich um 07.45 Uhr nach Buchenwald. Einem Film über Buchenwald

schloss sich ein Rundgang über das Gelände an, in dessen Verlauf über 2 Stunden

mit den Angeklagten über den Nationalsozialismus diskutiert wurde. Gegen 18.00

Uhr endete die Veranstaltung.

 

 

 

Alle Angeklagten waren

sehr interessiert, offen und beeindruckt. Nach Einschätzung des Richters haben

alle begriffen, dass man derartige Äußerungen wie auf der Party angesichts der

Geschichte der Nazidikatur nicht einmal im Scherz machen darf.

 

 

 

Christian Löffler

 

Pressesprecher

 

 

 

 

 

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