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(LG MD) Jugendrichter besucht mit
Angeklagten KZ-Gedenkstätte Buchenwald als erzieherische Maßnahme
17.03.2009, Magdeburg – 11
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 011/09
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 011/09
Magdeburg, den 17. März 2009
(LG MD) Jugendrichter besucht mit
Angeklagten KZ-Gedenkstätte Buchenwald als erzieherische Maßnahme
Am vergangenen Samstag,
den 14. März besuchte der Jugendrichter des Amtsgerichts Quedlinburg mit 8 zur
Tatzeit zwischen 17 und 20 Jahre alten Angeklagten die KZ Gedenkstätte
Buchenwald.
Die nicht vorbestraften
und nicht der rechten Szene zugehörigen Angeklagten hatten in ihrer
Strafverhandlung am 24.02.09 eingeräumt auf einer Geburtstagsfeier in Badeborn
vor ca. 30 Personen ¿Sieg Heil¿ gerufen und den ¿Hitlergruß¿ gezeigt zu haben.
Das Gericht hat den
Besuch von Buchenwald als erzieherische Maßnahme nach dem Jugendgerichtsgesetz
(JGG) angeordnet.
Am letzten Samstag fuhr
die Gruppe pünktlich um 07.45 Uhr nach Buchenwald. Einem Film über Buchenwald
schloss sich ein Rundgang über das Gelände an, in dessen Verlauf über 2 Stunden
mit den Angeklagten über den Nationalsozialismus diskutiert wurde. Gegen 18.00
Uhr endete die Veranstaltung.
Alle Angeklagten waren
sehr interessiert, offen und beeindruckt. Nach Einschätzung des Richters haben
alle begriffen, dass man derartige Äußerungen wie auf der Party angesichts der
Geschichte der Nazidikatur nicht einmal im Scherz machen darf.
Christian Löffler
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