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Landgericht Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
(LG MD) Prozess um Millionenraub
- Zeugenvernehmung
31.03.2009, Magdeburg – 17
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 017/09
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 017/09
Magdeburg, den 31. März 2009
(LG MD) Prozess um Millionenraub
- Zeugenvernehmung
24 Kls 8/07
(schwerer Raub) ¿ 4. Strafkammer
7 Angeklagte
In dem seit 18. September 2008 laufenden
Prozess vernimmt die Kammer
am Freitag, den 3.
April 2009, 09.30 Uhr, Saal 5
den Zeugen K. Dieser war
Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma und von der Versicherung des geschädigten
Geldtransportunternehmens mit privaten Ermittlungen beauftragt. Der Zeuge soll
über seine Erkenntnisse berichten. Der Zeuge war auch im Gebäude der Polizei
anwesend als am 01. März 2005 Durchsuchungen und Festnahmen erfolgten. An dem
Tag wurde durch den Zeugen 5.000 ¿ in bar als Teil einer ausgelobten Belohnung
im Beisein der Polizei an den jetzigen Angeklagten Enrico H. für dessen
Informationen zu der Tat ausgezahlt.
Hintergrund:
Mit Urteil der 5.
Strafkammer des Landgerichts Magdeburg vom 28. August 2006 wurden die 7
Angeklagten (Dennis H., geboren Oktober 1976, Christian D., geboren Januar
1981, Sebastian H., geboren Juli 1978, Christian H., geboren September 1978,
Marc F., geboren Mai 1975, Dimo H., geboren August 1981) vom Vorwurf der
Beteiligung an einem Raubüberfall freigesprochen. Enrico H. (geboren August 1974),
der Bruder von Dennis H. wurde vom Vorwurf der Nichtanzeige des Überfalls
freigesprochen.
Den Angeklagten war
durch die Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, am Sonntag, dem 19. Dezember
2004 in den Abendstunden das Geldtransportunternehmen GWS in Magdeburg
überfallen und mindestens 1,2 Mio. ¿ erbeutet zu haben. Die Täter bei dem
Überfall waren maskiert und bewaffnet.
Nach über einjähriger
Prozessdauer mit Urteil vom 28. August 2006 sprach die 5. Strafkammer des
Landgerichts die Angeklagten von den Vorwürfen frei, da sie die vorliegenden
Beweise und Indizien für nicht ausreichend erachtete, um die Angeklagten zu
überführen. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Magdeburg Revision
ein.
Mit Urteil vom 23.
August 2007 (4 StR 180/07, Urteil siehe pdf Anlage, Fundstelle
www.bundesgerichtshof.de) hob der Bundesgerichtshof die Freisprüche auf und
verwies das Verfahren zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere
Strafkammer des Landgerichts Magdeburg. Der Bundesgerichtshof vertrat die Auffassung,
dass die Beweis-würdigung des landgerichtlichen Urteils insgesamt überspannte
Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung stelle.
Aufgrund der
Entscheidung des Bundesgerichtshofs muss der Prozess komplett neu durchgeführt
werden. Die Angeklagten haben sich im ersten Prozess nicht eingelassen und
damit von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Ebenfalls
freigesprochen wurde die Ehefrau von Enrico H.. Nicole H. sollte u. a.
versuchte Strafvereitelung dadurch begangen haben, dass sie Enrico H.
heiratete, um sich dann auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen zu können.
Dieser Freispruch ist durch den Bundesgerichtshof bestätigt worden.
In dem Verfahren sind
noch folgende weitere Termine anberaumt:
Freitag, 24. April 2009, 9:30 Uhr, Saal: 5
Freitag, 8. Mai 2009, 9:30 Uhr, Saal: 5
Freitag, 15. Mai 2009, 9:30 Uhr, Saal: 5
Freitag, 22. Mai 2009, 9:30 Uhr, Saal: 5
Freitag, 12. Juni 2009, 9:30 Uhr, Saal: 5
Freitag, 19. Juni 2009, 9:30 Uhr, Saal: 5
Freitag, 26. Juni 2009, 9:30 Uhr, Saal: 5
Freitag, 3. Juli 2009, 9:30 Uhr, Saal: 5
Freitag, 10. Juli 2009, 9:30 Uhr, Saal: 5
Freitag, 7. August 2009, 9:30 Uhr, Saal: 5
Freitag, 14. August 2009, 9:30 Uhr, Saal: 5
Freitag, 21. August 2009, 9:30 Uhr, Saal: 5
Freitag, 28. August 2009, 9:30 Uhr, Saal: 5.
Christian
Löffler
Pressesprecher
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