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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LG MD) Falschgeldprozess Nummer
1 geht weiter

08.09.2009, Magdeburg – 44

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 044/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 044/09

 

 

 

Magdeburg, den 8. September 2009

 

 

 

(LG MD) Falschgeldprozess Nummer

1 geht weiter

 

 

 

25 Kls 22/09 ¿ 5.

Strafkammer

 

 

 

In dem am 2. Juli 2009

begonnen Prozess sind noch folgende Termine geplant:

 

 

 

14. September 2009,

10.00 Uhr

 

16. September 2009,

13.00 Uhr

 

 

 

 

 

In der Verhandlung am,

25. August 2009 hat die Kammer mitgeteilt, dass am 14. September mittels

Videokonferenz der verdeckte Ermittler des Landeskriminalamtes vernommen wird.

 

 

 

Für die Dauer der

Videovernehmung wird die Öffentlichkeit wegen Gefährdung der Sicherheit des

Landes Sachsen-Anhalt und des Ermittlers nach § 172 Nr. 1 und 1 a

Gerichtsverfassungsgesetz ausgeschlossen.

 

 

 

Die Kammer hat dies am

25.08.09 wie folgt begründet:

 

 

 

Zitatbeginn: ¿Das Ministerium des Inneren

des Landes Sachsen-Anhalt hat mit seiner Sperrerklärung dargelegt, dass das

Wohl des Landes Sachsen-Anhalt gefährdet ist, wenn die Identität des Verdeckten

Ermittlers durch seine Vernehmung bekannt würde. Zugleich hat es ausgeführt,

dass aufgrund seiner Tätigkeit im Bereich der organisierten Kriminalität eine

unmittelbare Gefahr für Leib und Leben des Zeugen entstehen würde. Die Kammer

hat die Sperrerklärung und das weitere Schreiben des Ministeriums des Inneren

geprüft und hält das Ergebnis für plausibel. Trotz des Umstandes, dass der

Zeuge an einem unbekannten Ort und mittels Übertragung durch audiovisuelle

Medien vernommen wird, wäre ohne den Ausschluss der Öffentlichkeit eine

Gefährdung sowohl des Staatswohls als auch des Lebens des Verdeckten Ermittlers

zu befürchten. Durch den Ausschluss der Öffentlichkeit soll jede Möglichkeit

zur unerlaubten Aufzeichnung der Vernehmung etwa durch versteckte Mobiltelefone

mit dem Zweck, die Verfremdung der Stimme später rückgängig zu machen,

verhindert werden. Darüber hinaus soll auch die Erkennung des Verdeckten

Ermittlers durch Dritte anhand typischer Sprachmuster oder dialektaler

Einflüsse ausgeschlossen werden.¿ Zitatende

 

 

 

 

 

Hintergrund:

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft

wirft dem im März 1963 geborenen Angeklagten Ahmet Z. vor, Falschgeld- und

Drogendelikte begangen zu haben. Der Angeklagte soll im Zeitraum Dezember 2008

bis Februar 2009 Falschgeld im Nennwert zwischen 4.000 und 100.000 ¿ erworben

bzw. verkauft haben. Weiterhin soll der Angeklagte Falschgeld als ¿Bezahlung¿

von unversteueren Zigaretten und Kokain angeboten haben.

 

 

 

Der Angeklagte befindet

sich seit 17. Februar 2009 in dieser Sache in Untersuchungshaft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Falschgeldprozess

Nummer 2 geht weiter

 

 

 

25 KLs 27/09 ¿ 5.

Strafkammer

 

 

 

Prozessbeginn:     Montag,

3 August 2009, 09.00 Uhr, Saal C 12

 

Fortsetzungstermin:       16.09.2009

08.30 Uhr und 07.10. 2009 09.30 Saal C 12

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft

wirft dem im Mai 1951 geborenen Angeklagten Christian R. vor, von Oktober 2007

bis in den April 2009 hinein sieben Straftaten begangen zu haben. Bei sechs der

Straftaten soll es sich um Falschgelddelikte handeln, wobei der Angeklagte

sowohl Falschgeld angekauft als auch weiterverkauft haben soll. Der Nennwert

soll zwischen 1.000 und 40.000 ¿ gelegen haben. Weiterhin wird dem Angeklagten

vorgeworfen, ein Gewehr nebst Munition ohne die erforderliche Erlaubnis

verkauft zu haben.

 

 

 

Der Angeklagte hatte

sich im Ermittlungsverfahren weitgehend geständig eingelassen und befindet sich

seit April 2009 in Untersuchungshaft. In der Hauptverhandlung hat er sein

Geständnis nicht wiederholt.

 

 

 

 

 

Falschgeldprozess

Nummer 3 ist  mit Urteil vom 20.08.2009 beendet worden

 

 

 

25 KLs 29/09 ¿ 5.

Strafkammer

 

 

 

 

 

Der im Juni 1967

geborene Angeklagte Uwe S. ist hier wegen Falschgelddelikten und unerlaubtem

Waffenbesitz zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt

worden. Der Angeklagte war in der Hauptverhandlung weitgehend geständig.

 

 

 

Das Urteil ist nicht

rechtskräftig. Der Angeklagte hat bereits Revision zum Bundesgerichtshof

eingelegt.

 

 

 

 

 

(Christian Löffler)

 

Pressesprecher

 

 

 

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