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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LG MD) Prozess um Millionenraub
- Zeugenvernehmung

14.09.2009, Magdeburg – 46

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 046/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 046/09

 

 

 

Magdeburg, den 14. September 2009

 

 

 

(LG MD) Prozess um Millionenraub

- Zeugenvernehmung

 

 

 

24 Kls 8/07

(schwerer Raub) ¿ 4. Strafkammer

 

 

 

 

 

7 Angeklagte

 

 

 

In dem seit 18. September 2008

laufenden Prozess vernimmt die Kammer am ¿Jahrestag¿

 

 

 

                   Freitag, den

18. September 2009, 09.30 Uhr, Saal 5

 

 

 

den Zeugen K. zum zweiten Mal.

Dieser war Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma und von der Versicherung des

geschädigten Geldtransportunternehmens mit privaten Ermittlungen beauftragt.

 

 

 

In der 1. Vernehmung am 3. April

2009 berichtete der Zeuge über den 01. März 2005 als die Durchsuchungen und

Festnahmen erfolgten. An dem Tag wurde durch den Zeugen 5.000 ¿ in bar als Teil

einer ausgelobten Belohnung im Beisein der Polizei an den jetzigen Angeklagten

Enrico H. für dessen Informationen zu der Tat ausgezahlt.

 

 

 

Nunmehr soll der Zeuge über seine

eigenen privaten Ermittlungen zu den möglichen Tätern berichten. Der Zeuge

hatte Kontakt zu verschiedenen Informanten, die ihm über die Tat ¿ teilweise

gegen finanzielle Aufwandsentschädigungen ¿ berichtet haben.

 

 

 

In dem Verfahren sind noch

bis Montag, den 4. Januar 2010 Termine anberaumt.

 

 

 

 

 

Hintergrund:

 

 

 

Mit Urteil der 5.

Strafkammer des Landgerichts Magdeburg vom 28. August 2006 wurden die 7

Angeklagten (Dennis H., geboren Oktober 1976, Christian D., geboren Januar

1981, Sebastian H., geboren Juli 1978, Christian H., geboren September 1978,

Marc F., geboren Mai 1975, Dimo H., geboren August 1981) vom Vorwurf der Beteiligung

an einem Raubüberfall freigesprochen. Enrico H. (geboren August 1974), der

Bruder von Dennis H. wurde  vom Vorwurf der Nichtanzeige des Überfalls

freigesprochen.

 

 

 

Den Angeklagten war

durch die Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, am Sonntag, dem 19. Dezember

2004 in den Abendstunden das Geldtransportunternehmen GWS in Magdeburg

überfallen und mindestens 1,2 Mio. ¿ erbeutet zu haben. Die Täter bei dem

Überfall waren maskiert und bewaffnet.

 

 

 

Nach über einjähriger

Prozessdauer mit Urteil vom 28. August 2006 sprach die 5. Strafkammer des

Landgerichts die Angeklagten von den Vorwürfen frei, da sie die vorliegenden

Beweise und Indizien für nicht ausreichend erachtete, um die Angeklagten zu

überführen. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Magdeburg Revision

ein.

 

 

 

Mit Urteil vom 23.

August 2007 (4 StR 180/07, Urteil siehe pdf Anlage, Fundstelle

www.bundesgerichtshof.de) hob der Bundesgerichtshof die Freisprüche auf und

verwies das Verfahren zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere

Strafkammer des Landgerichts Magdeburg. Der Bundesgerichtshof vertrat die

Auffassung, dass die Beweis-würdigung des landgerichtlichen Urteils insgesamt

überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche

Überzeugungsbildung stelle.

 

 

 

Aufgrund der

Entscheidung des Bundesgerichtshofs muss der Prozess komplett neu durchgeführt

werden. Die Angeklagten haben sich im ersten Prozess nicht eingelassen und

damit von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

 

 

 

Ebenfalls

freigesprochen wurde die Ehefrau von Enrico H.. Nicole H. sollte u.a. versuchte

Strafvereitelung dadurch begangen haben, dass sie Enrico H. heiratete, um sich

dann auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen zu können. Dieser Freispruch ist

durch den Bundesgerichtshof bestätigt worden.

 

 

 

 

 

 

 

Christian

Löffler

 

Pressesprecher

 

 

 

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