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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

[LG MD] Landgericht untersagt
Gentechnikgegner das Betreten von Feldflächen

29.09.2009, Magdeburg – 51

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 051/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 051/09

 

 

 

Magdeburg, den 29. September 2009

 

 

 

[LG MD] Landgericht untersagt

Gentechnikgegner das Betreten von Feldflächen

 

 

 

Diese Woche untersagte

die 2. Zivilkammer des Landgerichts zwei Gentechnikgegnern (Az. 2S 285/98; 2 S

287/09) aus Berlin das Betreten von ca. 5 ha großen Feldern in Ausleben. Auf

den Flächen betreibt die Biotech Farm GmbH  & Co KG einen Schaugarten zum

Thema Pflanzen-Biotechnologie.

 

 

 

Die Gentechnikgegner

hatten vom 12. auf den 13.03. 2009 den von der Klägerin betriebenen Schaugarten

besetzt und den diesen umgebenden Maschendrahtzaun teilweise zerstört. Ferner

errichteten die Aktivisten einen Holzhochsitz und bauten ein Zelt auf. Für die

Zukunft wurde auf einer Internetseite eine erneute Besetzung der Flächen

angekündigt.

 

 

 

Das Landgericht hat nun

in 2. und letzter Instanz entschieden, dass bei jedem erneuten Betreten der

Flächen die Beklagten Ordnungsgeld bis zu 250.000 ¿ zahlen müssen oder in

Ordnungshaft bis zu der Dauer von 6 Monaten genommen werden können.

 

 

 

Das Amtsgericht

Oschersleben als Vorinstanz hatte noch am 30.07.2009 es abgelehnt, eine

entsprechende Anordnung zu erlassen, da es nicht die Gefahr sah, dass die

Gentechnikgegner ihre Besetzungsaktion wiederholen würden. Dagegen ist das

Landgericht davon ausgegangen, dass auch in Zukunft die Gefahr besteht, dass

erneut Besetzungsaktionen stattfinden werden. So haben die Beklagten es

abgelehnt, eine Erklärung abzugeben, dass sie in Zukunft eine derartige Aktion

nicht wiederholen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Christian Löffler

 

Pressesprecher

 

 

 

 

 

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