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[LG MD] Landgericht untersagt
Gentechnikgegner das Betreten von Feldflächen
29.09.2009, Magdeburg – 51
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 051/09
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 051/09
Magdeburg, den 29. September 2009
[LG MD] Landgericht untersagt
Gentechnikgegner das Betreten von Feldflächen
Diese Woche untersagte
die 2. Zivilkammer des Landgerichts zwei Gentechnikgegnern (Az. 2S 285/98; 2 S
287/09) aus Berlin das Betreten von ca. 5 ha großen Feldern in Ausleben. Auf
den Flächen betreibt die Biotech Farm GmbH & Co KG einen Schaugarten zum
Thema Pflanzen-Biotechnologie.
Die Gentechnikgegner
hatten vom 12. auf den 13.03. 2009 den von der Klägerin betriebenen Schaugarten
besetzt und den diesen umgebenden Maschendrahtzaun teilweise zerstört. Ferner
errichteten die Aktivisten einen Holzhochsitz und bauten ein Zelt auf. Für die
Zukunft wurde auf einer Internetseite eine erneute Besetzung der Flächen
angekündigt.
Das Landgericht hat nun
in 2. und letzter Instanz entschieden, dass bei jedem erneuten Betreten der
Flächen die Beklagten Ordnungsgeld bis zu 250.000 ¿ zahlen müssen oder in
Ordnungshaft bis zu der Dauer von 6 Monaten genommen werden können.
Das Amtsgericht
Oschersleben als Vorinstanz hatte noch am 30.07.2009 es abgelehnt, eine
entsprechende Anordnung zu erlassen, da es nicht die Gefahr sah, dass die
Gentechnikgegner ihre Besetzungsaktion wiederholen würden. Dagegen ist das
Landgericht davon ausgegangen, dass auch in Zukunft die Gefahr besteht, dass
erneut Besetzungsaktionen stattfinden werden. So haben die Beklagten es
abgelehnt, eine Erklärung abzugeben, dass sie in Zukunft eine derartige Aktion
nicht wiederholen werden.
Christian Löffler
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