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Landgericht Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

[LG MD] Folgende Prozesse
beginnen im Landgericht Magdeburg im Oktober 2009 (Stand: 01.10.2009)

02.10.2009, Magdeburg – 52

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 052/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 052/09

 

 

 

Magdeburg, den 2. Oktober 2009

 

 

 

[LG MD] Folgende Prozesse

beginnen im Landgericht Magdeburg im Oktober 2009 (Stand: 01.10.2009)

 

 

 

I.

Zivilprozess

 

 

 

Schadensersatzklage der GERO AG gegen ehemaligen

Vorstand

 

31 O 92/09 1. Kammer für Handelssachen als Gericht I.

Instanz

 

 

 

Vor der 1.

Handelskammer des Landgerichts Magdeburg klagt die GERO AG gegen ihren

Ex-Vorstand Norbert D. auf Schadensersatz in Höhe von 100.000,00 ¿. Die GERO AG

behauptet, dass der ehemalige Vorstand rechtswidrig eine unberechtigte

Versorgungszusage an einen bereits ausgeschiedenen Mitarbeiter in Höhe von

100.000,00 ¿ gemacht habe. Diesen Betrag forderte die GERO nunmehr als

Schadensersatz von dem Ex-Vorstand.

 

 

 

Der Termin zur

mündlichen Verhandlung ist anberaumt auf

 

 

 

Dienstag, den 13.

Oktober 2009, 09.30 Uhr, Saal C 13

 

 

 

 

 

Zwei sind einer

zuviel ¿ Konkurrenz zweier Caterer im Magdeburger Fußballstadion

 

31 O 134/09 (347) ¿ 1. Kammer für

Handelssachen als Gericht I. Instanz

 

 

 

Am

Landgericht gibt es mehrere Zivilprozesse zur Frage, wer die Zuschauer im

Magdeburger Fußballstadion mit Speisen und Getränken versorgen darf.

 

 

 

Vor der 1.

Handelskammer des Landgerichts Magdeburg klagt nun die Catering Company

Magdeburg GmbH (Klägerin)  gegen die Hochtief Facility Management GmbH

(Beklagte).

 

 

 

Der Termin zur

mündlichen Verhandlung ist anberaumt auf

 

 

 

Dienstag,

den 13. Oktober 2009, 11.30 Uhr, Saal C 13.

 

 

 

 

 

Die Klägerin, der alter

Caterer hatte mit der vorherigen Verwaltung des Magdeburger Fußballstadions ¿

der Beklagten - einen Catering-Vertrag. Dieser Vertrag wurde durch die Beklagte

fristlos gekündigt. In diesem Prozess wehrt sich die gegen die fristlose

Kündigung  des Vertrages für das Catering im Stadion in Magdeburg vom 6.01.2009

durch die Beklagte. Die Beklagte wird im Rechtsstreit durch die Stadion

Magdeburg GmbH & Co KG als Betreibergesellschaft unterstützt.

 

 

 

Bereits am 23.09.09

(vgl. Pressemitteilung 49/09) hatte die 9. Zivilkammer in einem anderen

Verfahren es der Stadion Magdeburg GmbH & Co KG untersagt die Catering

Company Magdeburg daran zu hindern im Stadion ihren Geschäften nachzugehen.

 

 

 

 

 

 

 

II.

Strafprozesse

 

 

 

 

 

Handel mit

Betäubungsmitteln

 

25 KLs 13/09 ¿ 5.

Strafkammer

 

 

 

3 Angeklagte

 

6 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:     Montag,

5. Oktober 2009, 09.00 Uhr

 

Fortsetzungstermine:

19. Oktober, 26. Oktober, 3. November, 4. November 2009,

 

                            jeweils

09.00 Uhr, Saal 6

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft

erhob im März 2009 gegen Thomas K (geb. Oktober 1973), Christoph H. (geb.

August 1978) und Ralf A. (geb. Januar 1977) Anklage wegen bandenmäßigen

Drogenhandels. Die Angeklagten sollen im Zeitraum Mai bis Oktober 2007 in

Wanzleben u. a. Orten sich als Bande zusammengeschlossen haben, um den Handel

mit Drogen abwickeln zu können. Insgesamt wirft die Staatsanwaltschaft den drei

Angeklagten 15 Straftaten vor. Die Angeklagten sollen mit Marihuana, Haschisch

und Amphetaminen teilweise im Kilogrammbereich gehandelt haben.

 

 

 

 

 

Berufungsverfahren

wegen Vergewaltigung in Bernburg

 

29 Ns 7/09 ¿ 9.

Jugendstrafkammer

 

 

 

1 Angeklagter

 

1

Sachverständige

 

5 Zeugen

 

 

 

Prozesstag: Dienstag, 6.

Oktober 2009, 09.00 Uhr

 

 

 

 

 

Das

Amtsgericht Bernburg verurteilte am 9. Dezember 2008 den im September 1961

geborenen Angeklagten Bernd S. wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe

von 3 Jahren. Der Angeklagte soll am 16. Juni 2007 die im November 1992

geborene Zeugin Stefanie Z. in einer Gartenanlage in Bernburg vergewaltigt

haben.

 

 

 

Der

Angeklagte hat vor dem Amtsgericht bestritten, die Tat begangen zu haben. Das

Landgericht wird neben den 3 Zeugen auch eine von ihm beauftragte Psychologin

als Sachverständige hören. Die Sachverständige wird im Auftrag der Kammer ein

aussagepsychologisches Gutachten zur Frage der Glaubwürdigkeit der Aussagen der

Zeugin erstatten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schwerer

Raub in Magdeburg

 

25 KLs 16/07 ¿ 5. Strafkammer

 

 

 

1

Angeklagter

 

 

 

Prozessbeginn:     Donnerstag,

22. Oktober 2009, 09.00 Uhr, Saal C 12

 

Fortsetzungstermin:       Freitag,

23. Oktober 2009, 09.00 Uhr, Saal C 12

 

 

 

 

 

Der

im April 1966 geborene Angeklagte Roland K. soll in Magdeburg am 7. Juni 2006 

3 Raubstraftaten begangen haben, wobei es in 2 Fällen beim Versuch geblieben

ist. Der Angeklagte soll in der Parkanlage im Bereich der Maybachstraße in der

Nähe der dortigen Bahnunterführung 3 Radfahrer überfallen haben.

 

 

 

 

 

 

 

Tödliche

Silvesterfahrt

 

29 Ns 17/09 ¿ 9. Jugendstrafkammer

 

 

 

1

Angeklagter

 

 

 

Prozesstag: Dienstag,

20. Oktober 2009, 09.00 Uhr, Saal C 12

 

 

 

Am

29. Mai 2009 verurteilte das Jugendschöffengericht Quedlinburg den zum Tatzeitpunkt

fast 21-jährigen Angeklagten Cornel R. wegen fahrlässiger

Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung zu einer

Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung

ausgesetzt wurde.

 

 

 

Nach

der Überzeugung des Amtsgerichts steuerte der Angeklagte in der Silvesternacht

2008/2009 mit einer Promillezahl von 1,44 einen PKW. Infolge seiner

Alkoholisierung kam er von der Fahrbahn ab und prallte mit dem Fahrzeug gegen

einen Baum. Der auf dem Beifahrersitz sitzende langjährige Freund des

Angeklagten verstarb noch an der Unfallstelle. Auch der Angeklagte wurde bei

dem Unfall erheblich verletzt.

 

 

 

Der

vor dem Amtsgericht geständige Angeklagte war mit dem Urteil nicht

einverstanden und hat hiergegen Berufung eingelegt.

 

 

 

 

 

 

 

Busunglück A 14 bei

Könnern am 18.06.2007

 

25 KLs 32/07 

(fahrlässige Tötung u.a.) ¿ 5. Strafkammer 

 

 

 

1 Angeklagter

 

13 Nebenkläger

 

4 Zeugen

 

 

 

Prozesstag: Donnerstag,

29. Oktober 2009, 9.30 Uhr, Saal  6

 

 

 

 

 

Der ursprünglich für

den 24. April 2008 geplante Prozessbeginn musste wegen  Erkrankung des

Angeklagten kurzfristig abgesagt werden. Der Angeklagte war lebensbedrohlich

erkrankt. Diese Erkrankung stand in keinem Zusammenhang mit dem Unfall vom Juni

2007. Mit Beschluss vom 13. Juni 2008 hat das Gericht das Verfahren gegen den

LKW Fahrer vorläufig eingestellt. Mittlerweile ist der Angeklagte soweit

genesen, dass er wieder verhandlungsfähig ist. Die vorläufige Einstellung wurde

aufgehoben und das Verfahren geht weiter.

 

 

 

 

 

Hintergrund:

 

Die

Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau erhob am 20.11.2007 Anklage gegen den im

Februar 1961 geborenen Angeklagten Herrmann R. aus Niedersachsen. Ihm wird zur

Last gelegt, dass er am 18.06.2007 auf der Bundesautobahn 14 in Höhe der Stadt

Könnern in 13 Fällen durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen und in 22

Fällen durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person

verursacht haben soll.

 

Dem

Angeklagten wird vorgeworfen,  als Fahrer eines LKW mit Anhänger aus

Unachtsamkeit den vor ihm fahrenden Reisebus aus dem Blick verloren zu haben.

Er sei deshalb mit seinem Lkw auf den Reisebus aufgefahren, so dass dieser die

Leitplanke durchbrach und die Autobahnböschung hinunterrutschte, wobei 13

Businsassen verstarben und 22 Personen verletzt wurden. Der Angeklagte hat sich

im Ermittlungsverfahren geständig eingelassen.

 

Im

Fall einer Verurteilung muss der Angeklagte mit der Verhängung einer Geldstrafe

oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren rechnen.

 

 

 

 

 

(Christian Löffler)

 

Pressesprecher

 

 

 

 

 

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