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[LG MD] Falschgeldprozess Nr. 2
ist mir Urteil v. 07.10.09 beendet worden, Falschgeldprozess Nr. 5 gegen den
Lieferanten beginnt am 28.10.2009
12.10.2009, Magdeburg – 53
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 053/09
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 053/09
Magdeburg, den 12. Oktober 2009
[LG MD] Falschgeldprozess Nr. 2
ist mir Urteil v. 07.10.09 beendet worden, Falschgeldprozess Nr. 5 gegen den
Lieferanten beginnt am 28.10.2009
Prozess Nr. 2 : Der im Mai 1951 geborenen
Angeklagten Christian R. ist wegen drei Falschgelddelikten zu einer
Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten. Damit endete mit Urteil vom 07.10.
der am 03.08. begonnene Prozess.
R. konnten drei Taten
mit Falschgeld im Nennwert von 1000, 10.000 und 16.500 Euro nachgewiesen
werden. Die 16.500 ¿ konnten durch die Polizei beschlagnahmt werden. (siehe
auch Prozess 4)
Das Urteil ist nicht
rechtskräftig.
Prozess Nr. 3 : Bereits am 20.08.09 wurde der im
Juni 1967 geborenen Angeklagten Uwe S. wegen Falschgelddelikten und unerlaubtem
Waffenbesitz zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt
worden.
Prozess Nr. 1 : Am 24.09. wurde der im März 1963
geborenen Angeklagten Ahmet Z wegen Geldfälschung und Handel mit
Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten
verurteilt.
Z. hat am 17.02.2009
mit 110.200 Euro Falschgeld 2000 Stangen Zigaretten bezahlt. Das Geschäft war
wenige Tage zuvor verabredet worden, wobei sowohl dem Angeklagten als auch dem
Aufkäufer klar war, dass die Zigaretten mit Falschgeld bezahlt werden sollten.
Der Wert des Falschgeldes soll auf dem Schwarzmarkt rund 34.000 (echte) Euro
betragen haben. Pech für den Angeklagten war, dass der ¿Aufkäufer¿ ein verdeckt
arbeitender Polizeibeamter gewesen ist.
Außerdem hat der
Angeklagte dem verdeckten Ermittler angeboten, größere Mengen Kokain bester
Qualität aus Südamerika zu liefern. Zu einer Durchführung dieses ¿Geschäfts¿
kam es nicht.
Die Kammer unter dem
Vorsitz des Vizepräsident des Landgerichts Konrad Bastobbe hat in der
mündlichen Urteilsverkündung strafschärfend gewertet, dass der Angeklagte der
organisierten Kriminalität nahestehen dürfte, da er eine derart große Menge
Falschgeld von guter Qualität innerhalb weniger Tage beschaffen konnte. Das
Gericht betonte auch, dass der Einsatz des verdeckten Ermittlers nach
rechtsstaatlichen Grundsätzen erfolgte.
Prozess Nr. 4 :
Am 21.09. wurde die
22jährige Stefanie K. wegen Falschgeld und Urkundendelikten zu einer
Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten auf Bewährung verurteilt. Sie hat
unter anderem dem gesondert verfolgten Marco R. geholfen, Falschgeld in Höhe
von 115.000 ¿ aus Italien zu beziehen. Mit 50 Euro Falschgeld hat sie auf einer
Erotikmesse bezahlt. Zudem hat sie die 16.500 Euro Falschgeld transportiert,
die bei Christian R. beschlagnahmt wurden (Prozess 2) Weiterhin hat sie mit
einem falschen italienischen Pass, ein Gewerbe und ein Konto eröffnet.
Prozess Nr. 5
gegen
Marco R. (geb Jan 1972) beginnt am 26.10.2009 um 13.30 Uhr. Der Italiener
Marco R., soll der Freund von Stefanie K (Prozess 4) gewesen sein. Ihm werden
20 Straftaten vorgeworfen. Er soll Stefanie K. die falschen Papiere verschafft
haben, damit sie diese in seinem Sinne einsetzt. Er soll auch der Lieferant des
Falschgeldes für die Angeklagten der Prozesse 1 bis 4 gewesen sein.
gez. Christian Löffler
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