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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

[LG MD] Falschgeldprozess Nr. 2
ist mir Urteil v. 07.10.09 beendet worden, Falschgeldprozess Nr. 5 gegen den
Lieferanten beginnt am 28.10.2009

12.10.2009, Magdeburg – 53

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 053/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 053/09

 

 

 

Magdeburg, den 12. Oktober 2009

 

 

 

[LG MD] Falschgeldprozess Nr. 2

ist mir Urteil v. 07.10.09 beendet worden, Falschgeldprozess Nr. 5 gegen den

Lieferanten beginnt am 28.10.2009

 

 

 

Prozess Nr. 2 : Der im Mai 1951 geborenen

Angeklagten Christian R. ist wegen drei Falschgelddelikten zu einer

Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten. Damit endete mit Urteil vom 07.10.

der am 03.08. begonnene Prozess.

 

 

 

R. konnten drei Taten

mit Falschgeld im Nennwert von 1000, 10.000 und 16.500 Euro nachgewiesen

werden. Die 16.500 ¿ konnten durch die Polizei beschlagnahmt werden. (siehe

auch Prozess 4)

 

 

 

Das Urteil ist nicht

rechtskräftig.

 

 

 

 

 

Prozess Nr. 3 : Bereits am 20.08.09 wurde der im

Juni 1967 geborenen Angeklagten Uwe S. wegen Falschgelddelikten und unerlaubtem

Waffenbesitz zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt

worden. 

 

 

 

Prozess Nr. 1 : Am 24.09. wurde der im März 1963

geborenen Angeklagten Ahmet Z wegen Geldfälschung und Handel mit

Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten

verurteilt.

 

 

 

Z. hat am 17.02.2009

mit 110.200 Euro Falschgeld 2000 Stangen Zigaretten bezahlt. Das Geschäft war

wenige Tage zuvor verabredet worden, wobei sowohl dem Angeklagten als auch dem

Aufkäufer klar war, dass die Zigaretten mit Falschgeld bezahlt  werden sollten.

Der Wert des Falschgeldes soll auf dem Schwarzmarkt rund 34.000 (echte) Euro

betragen haben. Pech für den Angeklagten war, dass der ¿Aufkäufer¿ ein verdeckt

arbeitender Polizeibeamter gewesen ist.

 

 

 

Außerdem hat der

Angeklagte dem verdeckten Ermittler angeboten, größere Mengen Kokain bester

Qualität aus Südamerika zu liefern. Zu einer Durchführung dieses ¿Geschäfts¿

kam es nicht.

 

 

 

Die Kammer unter dem

Vorsitz des Vizepräsident des Landgerichts Konrad Bastobbe hat in der

mündlichen Urteilsverkündung strafschärfend gewertet, dass der Angeklagte der

organisierten Kriminalität nahestehen dürfte, da er eine derart große Menge

Falschgeld von guter Qualität innerhalb weniger Tage beschaffen konnte. Das

Gericht betonte auch, dass der Einsatz des verdeckten Ermittlers nach

rechtsstaatlichen Grundsätzen erfolgte.

 

 

 

Prozess Nr. 4 :

 

Am 21.09. wurde die

22jährige Stefanie K. wegen Falschgeld und Urkundendelikten zu einer

Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten auf Bewährung verurteilt. Sie hat

unter anderem dem gesondert verfolgten Marco R. geholfen, Falschgeld in Höhe

von 115.000 ¿ aus Italien zu beziehen. Mit 50 Euro Falschgeld hat sie auf einer

Erotikmesse bezahlt. Zudem hat sie die 16.500 Euro Falschgeld transportiert,

die bei Christian R. beschlagnahmt wurden (Prozess 2) Weiterhin hat sie mit

einem falschen italienischen Pass, ein Gewerbe und ein Konto eröffnet.

 

 

 

 

 

Prozess Nr. 5

 

gegen

Marco R. (geb Jan 1972) beginnt am 26.10.2009 um 13.30 Uhr.  Der Italiener

Marco R., soll der Freund von Stefanie K (Prozess 4) gewesen sein. Ihm werden

20 Straftaten vorgeworfen. Er soll Stefanie K. die falschen Papiere verschafft

haben, damit sie diese in seinem Sinne einsetzt. Er soll auch der Lieferant des

Falschgeldes für die Angeklagten der Prozesse 1 bis 4 gewesen sein.

 

 

 

 

 

gez. Christian Löffler

 

Pressesprecher

 

 

 

 

 

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