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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

Bundesgerichtshof bestätigt
Verurteilung wegen schwerer Vergewaltigung zu 5 Jahren
25
Kls 12/09 - 5. Strafkammer

22.10.2009, Magdeburg – 56

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 056/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 056/09

 

 

 

Magdeburg, den 22. Oktober 2009

 

 

 

 

 

Bundesgerichtshof bestätigt

Verurteilung wegen schwerer Vergewaltigung zu 5 Jahren

25

Kls 12/09 - 5. Strafkammer

 

 

 

Am 25. Mai 2009

verurteilte die 5. Strafkammer den im Juni 1970 geborenen nicht vorbestraften

LKW Fahrer Mario M.  wegen schwerer Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von

5 Jahren. Zudem wurde M. verurteilt 12.500 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zu

zahlen. Gegen das Urteil hatte der Angeklagte Revision eingelegt. Mit Beschluss

vom 08.10.2009 bestätigte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (4 StR 386/09) das

Urteil des Landgerichts.

 

 

 

Der Verurteilte lernte

das spätere Opfer Dagmar (Name geändert) per SMS kennen, wobei sich der Anngeklagte

als Frau ausgab. Beide verabredeten sich am 2.12.2008 am Bahnhof in Dodendorf,

um miteinander Sex zu haben. Mario M. war sich bewusst, dass das Opfer keinen

Geschlechtsverkehr mit einem Mann wollte und hatte daher von Anfang an vor,

sein Vorhaben durch Drohung mit Gewalt umzusetzen. Mario M. fuhr mit seinem LKW

zum Treffpunkt überwältigte die Frau unter Verwendung einer

Schreckschusspistole, fesselte und vergewaltigte sie. Erst am nächsten Morgen

gelang der Frau die Flucht.

 

 

 

Der Verurteilte ist seit 3.

Dezember 2008 inhaftiert. Haftende wird der 2. Dezember 2013 sein.

 

 

 

Urteil wegen

Vergewaltigung nahe AlleeCenter Magdeburg zu 9 ½ Jahren rechtskräftig

 

25 KLs 15/09 ¿ 5..

Strafkammer

 

 

 

Am 5. Juni 2009 verurteilte die 5. Strafkammer den

im Januar 1984 geborenen Cliff S.  wegen besonders schwerer Vergewaltigung in

Tateinheit mit Raub und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe

von 9 Jahren und 6 Monaten. Zudem wurde S. verurteilt 6..500 Euro

Schmerzensgeld und 460 Euro Schadensersatz an das Opfer zu zahlen. Gegen das

Urteil hatte der Angeklagte Revision eingelegt. Diese hat er mittlerweile

zurückgenommen, so dass das Urteil rechtskräftig ist.

 

 

 

Der Verurteilte hat am 7.12.2008 gegen 23.00 Uhr,

nachdem er sich zuvor auf dem Weihnachtsmarkt aufgehalten hatte, in der Nähe

des Alleecenters eine Radfahrerin mit einem Stein niedergeschlagen,

vergewaltigt und beraubt. Der Verurteilte hatte die Tat gestanden. Er war zur

Tatzeit bereits wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch vorbestraft und

war erst am 10.09.2008 aus der Haft entlassen worden

 

 

 

Der

Verurteilte ist seit 12. Dezember 2008 inhaftiert. Haftende wird der 11. Juni

2017 sein.

 

 

 

 

 

(Christian Löffler)

 

Pressesprecher

 

 

 

 

 

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