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Landgericht Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
(LGMD) Auswahl aus den Prozessen
im Landgericht Magdeburg im November 2009 (Stand: 28.10.2009)
29.10.2009, Magdeburg – 58
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 058/09
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 058/09
Magdeburg, den 29. Oktober 2009
(LGMD) Auswahl aus den Prozessen
im Landgericht Magdeburg im November 2009 (Stand: 28.10.2009)
I.
Zivilprozesse
Vergütung für
Festveranstaltung zum Abschluss der Deutschen EU-Ratspräsidentschaft in der
Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU
10 O 2101/08 ¿ 10. Zivilkammer als Gericht I. Instanz
Termin zur Zeugenvernehmung: 10. November 2009, 10.30 Uhr,
Saal laut Aushang
Die Klägerin eine
Veranstaltungsorganisatorin mit den Leistungsangeboten von Catering,
Technikausrüstung, pp. nimmt das beklagte Land auf die Zahlung einer Vergütung
für die Durchführung einer Festveranstaltung am 28. Juni 2007 in der Vertretung
des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union in Brüssel in Anspruch.
Sie fordert zusätzliche rund 19.000,00 ¿, nachdem von dem Land Sachsen-Anhalt
bereits ein Betrag von rund 16.000,00 ¿ gezahlt wurde.
Die Klägerin begründet
ihren behaupteten Anspruch u. a. mit Zusatzleistungen.
Am 25. Juni 2009 fand
die erste mündliche Verhandlung statt. Am 13. August 2009 hat das Landgericht
einen Beweisbeschluss erlassen. In dem nun anberaumten Termin zur
Beweisaufnahme soll ein Mitarbeiter der Staatskanzlei als Zeuge gehört werden,
ob Zusatzaufträge erteilt wurden.
Verkündungstermine
in den Verfahren Schadenersatzklage der GERO AG gegen ehemaligen Vorstand und
zweier Caterer im Magdeburger Fußballstadion
31 O 92/01 und 31 O 134/09
Am 24. November 2009 um 9.00 Uhr verkündet die 1.
Kammer für Handelssachen in Saal C 13 in den beiden genannten Verfahren eine
Entscheidung. In dem Verkündungstermin ist sowohl der Erlass eines
Beweisbeschlusses als auch eines Urteils möglich. Die Parteien und deren
Rechtsanwälte sind nicht verpflichtet, zu dem Verkündungstermin zu erscheinen.
Hintergrund:
Gero AG gegen Ex-Vorstand
Vor der 1. Handelskammer des Landgerichts Magdeburg
klagt die GERO AG gegen ihren Ex-Vorstand Norbert D. auf Schadenersatz in
Höhe von 100.000,00 ¿. Die GERO AG behauptet, dass der ehemalige Vorstand
rechtswidrig eine unberechtigte Versorgungszusage an einen bereits
ausgeschiedenen Mitarbeiter in Höhe von rund 100.000,00 ¿ gemacht habe. Diesen
Betrag fordert die GERO nunmehr als Schadenersatz zurück. Die mündliche
Verhandlung hat am 13. Oktober 2009 stattgefunden.
Caterer Prozess
In dem Verfahren geht es darum, ob die ehemalige
Verwaltung des Magdeburger Fußballstadions, die Hochtief Faxility Management
GmbH dem (alten) Caterer, der Catering Company Magdeburg wirksam den
Cateringvertrag fristlos im Januar 2009 gekündigt hat. Die mündliche
Verhandlung fand ebenfalls am 13. Oktober 2009 statt.
II.
Strafprozesse
Berufungsprozess -
Mögliche Untreue einer Mitarbeiterin des Kultusministeriums
26 Ns 137/08 ¿ 6.
Strafkammer als Gericht 2. Instanz
1 Angeklagte
5 Zeugen
Prozessbeginn: Montag,
2. November 2009, 09.00 Uhr, Saal A 12
Fortsetzungstermin: 11.
November 2009 09.00 Uhr, Saal nach Aushang
Das Amtsgericht
Magdeburg sprach am 7.07.2008 nach 3tägiger Hauptverhandlung Angelika Z. (geb.
Oktober 1949) vom Vorwurf der Untreue frei. Gegen diesen Freispruch hat die
Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.
Nach Auffassung der
Staatsanwaltschaft hat die Angeklagte im Jahr 2003 rund 178.000 ¿ veruntreut.
Die Angeklagte war im Jahr 2003 im Kultusministerium für die Vergabe von
Fördermitteln im Bereich Erwachsenenbildung zuständig. Hier soll sie mit
178.000 ¿ ein Projekt der Erwachsenenbildung gefördert haben, obwohl ihr
bewusst gewesen sein soll, dass sie damit gegen Gesetze verstoßen habe. So habe
sie den Landeshaushalt geschädigt.
Hinweis: Zur
Verwirklichung einer Straftat der Untreue (§ 266 Strafgesetzbuch) ist es nicht
erforderlich, dass der Täter persönlich Vorteile aus der Tat zieht.
Verfahren über die
nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung
25 Ks 13/06 ¿ 5.
Strafkammer
1 Angeklagter
2 psychiatrische
Sachverständige
4 Zeugen
Prozessbeginn: Montag,
2. November 2009, 09.30 Uhr, Saal C 12
Fortsetzungstermine:
9. November 2009, 10. November 2009, 11. November 2009,
12.
November 2009,
jeweils
09.30 Uhr, Saal C 12
Das Landgericht
Magdeburg (1. Strafkammer) hatte mit Urteil vom 2. Juni 2005 die Unterbringung
des Verurteilten Axel S. (geboren Oktober 1951) in der Sicherungsverwahrung
angeordnet. Hiergegen hatte der Verurteilte Revision eingelegt. Mit Beschluss
vom 12. Januar 2006 hat der Bundesgerichtshof (4 STR 485/05
www.bundesgerichtshof.de) dieses Urteil aufgehoben. Das oberste Strafgericht
hat in seiner Entscheidung ausgeführt, dass dem Urteil des Landgerichts keine
sogenannten ¿neuen Tatsachen¿ zu entnehmen seien, die für die Anordnung der
nachträglichen Unterbringung in der Sicherungsverwahrung erforderlich sind.
Der Verurteilte selbst
war am 20. September 1995 vom Landgericht Magdeburg wegen Totschlags zu einer
Freiheitsstrafe von 9 Jahren verurteilt worden. Diese Freiheitsstrafe hatte er
am 22. November 2004 vollständig verbüßt. Gegenstand der Verurteilung war ein
Tatgeschehen vom 17. Juni 1995, in dessen Verlauf der Verurteilte im
alkoholisierten Zustand einen Nachbarn im Rahmen eines Streits mit einem Messer
erstochen hat.
Der Verurteilte
befindet sich mittlerweile seit einigen Jahren auf freiem Fuß und lebt in einer
deutschen Großstadt außerhalb des Landes Sachsen-Anhalt.
Raub und
Vergewaltigung in Magdeburg
22 KLs 17/07
2
Angeklagte
3
Zeugen
Prozessbeginn: Mittwoch,
4. November 2009, 09.30 Uhr, Saal E 12
Fortsetzungstermin: 18.
November 2009, 9.30 Uhr, Saal C 12
Die Jugendkammer verhandelt gegen die im Februar
1990 geborene Vanessa D. (Jugendliche zum Tatzeitpunkt) und den im Oktober 1977
geborenen Erwachsenen Andreas B. Beide sollen im März 2007 in Magdeburg den
stark angetrunkenen Ruben K. in einer Wohnung verprügelt und beraubt haben.
Andreas B. soll zudem das Opfer vergewaltigt haben.
Gefährlicher
Eingriff in den Straßenverkehr und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
25 KLs 24/08
1
Angeklagter
1
psychiatrischer Sachverständiger
4
Zeugen
Prozessbeginn: Donnerstag,
5. November 2009, 09.00 Uhr, Saal C 12
Fortsetzungstermin: 17.
November 2009, 9.00 Uhr, Saal C 12
Dem im August 1964 geborenen Angeklagten Thomas Z.
wird vorgeworfen, am 5. Juni 2007 in Sandbeiendorf bei einer gegen ihn
gerichteten Durchsuchungsmaßnahme so in Wut geraten zu sein, dass er versucht
haben soll, einen Polizeibeamten, der sich ihm in den Weg stellte, zu
überfahren. Der Polizeibeamte konnte zur Seite springen.
Raub und andere Delikte
25 KLs 30/09
3 Angeklagte
13 Zeugen
Prozessbeginn: Donnerstag, 12. November 2009,
14.30 Uhr, Saal C 12
Fortsetzungstermine: 1. Dezember 2009, 2.
Dezember 2009 und 9. Dezember 2009,
jeweils 9.00 Uhr, Saal C 12
Die Staatsanwaltschaft Magdeburg erhob am 15. Juli
2009 Anklage gegen Kai P. (geboren Mai 1982), Dennis R. (geboren November 1972)
und Ralph A. (geboren Januar 1977). Den Angeklagten werden mit teilweise
wechselnder Beteiligung Taten an 4 Tagen im Zeitraum Juni 2008 bis 20. Juni
2009 vorgeworfen. Die Angeklagten sollen andere Personen u. a. überfallen
haben, um Geld und Wertgegenstände zu erpressen bzw. mitzunehmen.
Gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung
im Raum Halberstadt
25 KLs 31/09
3 Angeklagte
2 psychiatrische, 1 rechtsmedizinischer
Sachverständiger
7 Zeugen
Prozessbeginn: Montag, 16. November 2009, 11.00
Uhr, Saal6
Fortsetzungstermine: 20. und 25. November 2009,
jeweils 9.00 Uhr, Saal 6
Vor der 5. Strafkammer müssen sich der im April
1983 geborene Steffen K, der im April 1985 geborene Marcel N. und der im
Oktober 1981 geborene Mike H. verantworten. Die drei Angeklagten sollen am 11.
Januar 2008 gegen 2.00 Uhr einen Zeugen in dessen Wohnung überfallen und
verschleppt haben. Hintergrund der Tat soll gewesen sein, dass der Zeuge
während der Inhaftierung des Angeklagten H. ein Verhältnis mit dessen Ehefrau
gehabt haben soll. Der Geschädigte soll bei der Tat schwer verletzt worden
sein, u. a. soll ihm ein Trommelfell gerissen sein. Der Zeuge soll auch in den
Kofferraum eines Pkw verfrachtet worden und zur Wilhelmshöhe gebracht worden
sein. Dort soll ihm eine Pistole ins Gesicht halten worden sein und ihm soll
gedroht worden sein, dass er erschossen werde.
Berufungsverfahren
wegen einer Verurteilung nach dem Kriegswaffengesetz
26 Ns 123/09
1 Angeklagter
Prozesstag: Donnerstag,
19. November 2009, 13.30 Uhr, Saal A 12
Am 5. August 2009
verurteilte das Amtsgericht Magdeburg den damals geständigen Angeklagten Rene
T. (geboren Juli 1985) wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffengesetz zu einer
Freiheitsstrafe von 1 Jahr. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur
Bewährung ausgesetzt.
Nach den Feststellungen
des Amtsgerichts hatte der Angeklagte bis in den Dezember 2008 hinein in seiner
Wohnung in Magdeburg zwei funktionsfähige panzerbrechende Patronen aus
Beständen der Bundeswehr in seiner Wohnung aufbewahrt. Die Patronen werden im
Kriegsfall zum Bekämpfen gepanzerter Ziele verwendet und können bei einer
Schussentfernung von 200 m 20 mm Panzerstahl durchdringen.
Der Angeklagte hat
gegen die Verurteilung Berufung eingelegt.
Versuchter Mord in Aschersleben
21 Kls 11/09 ¿ 1.
Strafkammer
2 Angeklagte
1 Nebenklägerin
1 rechtsmedizinische
Sachverständige
10 Zeugen
Prozessbeginn: Donnerstag,
19. November 2009, 9.30 Uhr, Saal A 23
Fortsetzungstermine: 23. November 2009, 13.30
Uhr, 25. November 2009, 9.30 Uhr,
2. Dezember 2009, 13.00
Uhr, 3. Dezember 2009, 14.00 Uhr,
jeweils A 23
Den Angeklagten Mario K. (geboren September 1983)
und Marcel B. (geboren Januar 1982) wird vorgeworfen, in der Nacht vom 14. auf
den 15. Juli 2009 versucht zu haben, in die Wohnung der Nebenklägerin in
Aschersleben einzubrechen. Die Angeklagten sollen dann bei ihrem Vorhaben von
der Wohnungsinhaberin entdeckt worden sein. Der Angeklagte K. soll dann
versucht haben, die Nebenklägerin zu erschlagen, um nicht als Täter
wiedererkannt und überführt zu werden. Nach dem Eröffnungsbeschluss der Kammer
muss sich allein der Angeklagte Mario K. wegen versuchten Mordes verantworten.
Bei dem Angeklagten Marcel B. ist diesem nach dem Eröffnungsbeschluss der
Kammer nur vorzuwerfen, dass er der Nebenklägerin nicht geholfen hat
(unterlassene Hilfeleistung).
Mord in Drakenstedt aus dem Jahr
1993 wird neu aufgerollt
22 Ks 7/09 ¿ 2.
Strafkammer
1 Angeklagte
2 Nebenkläger
1 rechtsmedizinischer
Sachverständiger
33 Zeugen
Prozessbeginn: Montag,
23. November 2009, 9.30 Uhr, Saal A 23
Fortsetzungstermine: 24., 26. November, 1., 3.,
7., 8., 10., 14., 15. Dezember,
jeweils
09.30 Uhr, Saal A 23
Der im März 1959
geborene Herbert M. muss sich erneut vor dem Landgericht Magdeburg wegen Mordes
verantworten. Ihm wird vorgeworfen in Drakenstedt im Jahr 1993 einen zur
Tatzeit 75 Jahre alten Rentner heimtückisch und aus Habgier getötet zu haben.
Der Freispruch des Angeklagten durch die 1. Strafkammer des Landgerichts vom
24.04.2008 wurde mit Urteil des Bundesgerichtshof vom 19.03.2009
(www.bundesgerichtshof.de, dort Az. 4 str 516/08) aufgehoben.
Der erste Prozess gegen
den Angeklagten hatte am 19.02.2008 begonnen. Zu einer Anklageerhebung war es
erst im Juni 2006 durch die Staatsanwaltschaft Magdeburg gekommen. Die
Staatsanwaltschaft hatte zuvor das bereits eingestellte Ermittlungsverfahren
nach Jahren fortgeführt, nachdem eine erneute Überprüfung der Akte aus Sicht
der nun zuständigen Staatsanwältin dafür ausreichende Anhaltspunkte bot.
(Christian Löffler)
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