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(LG MD) Verkündungstermine in den
Verfahren Schadenersatzklage der GERO AG gegen ehemaligen Vorstand und zweier
Caterer im Magdeburger Fußballstadion aufgehoben
23.11.2009, Magdeburg – 60
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 060/09
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 060/09
Magdeburg, den 23. November 2009
(LG MD) Verkündungstermine in den
Verfahren Schadenersatzklage der GERO AG gegen ehemaligen Vorstand und zweier
Caterer im Magdeburger Fußballstadion aufgehoben
31 O 92/01 und 31 O 134/09
Die für den 24. November 2009 um 9.00 Uhr
angekündigten Entscheidungen der 1. Kammer für Handelssachen in den beiden
genannten Verfahren werden verlegt.
In dem Verfahren Gero AG gegen Ex-Vorstand ist
neuer Verkündungstermin anberaumt auf den 19. Januar 2010, 12.30 Uhr, Saal C 13
In dem Verfahren betreffend das Magdeburger Stadion
steht noch kein neuer Termin fest. Sobald dies der Fall ist, werde ich ihn
mitteilen.
Hintergrund:
Gero AG gegen Ex-Vorstand
Vor der 1. Handelskammer des Landgerichts Magdeburg
klagt die GERO AG gegen ihren Ex-Vorstand Norbert D. auf Schadenersatz in
Höhe von 100.000,00 ¿. Die GERO AG behauptet, dass der ehemalige Vorstand
rechtswidrig eine unberechtigte Versorgungszusage an einen bereits
ausgeschiedenen Mitarbeiter in Höhe von rund 100.000,00 ¿ gemacht habe. Diesen
Betrag fordert die GERO nunmehr als Schadenersatz zurück. Die mündliche
Verhandlung hat am 13. Oktober 2009 stattgefunden.
Caterer Prozess
In dem Verfahren geht es darum, ob die ehemalige
Verwaltung des Magdeburger Fußballstadions, die Hochtief Faxility Management
GmbH dem (alten) Caterer, der Catering Company Magdeburg wirksam den
Cateringvertrag fristlos im Januar 2009 gekündigt hat. Die mündliche
Verhandlung fand ebenfalls am 13. Oktober 2009 statt.
(Christian Löffler)
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