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(LG MD) Zwei sind einer zuviel -
Konkurrenz zweier Caterer im Magdeburger Fußballstadion
14.12.2009, Magdeburg – 65
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 065/09
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 065/09
Magdeburg, den 14. Dezember 2009
(LG MD) Zwei sind einer zuviel -
Konkurrenz zweier Caterer im Magdeburger Fußballstadion
9 O 1286/09 (347) ¿ 9.
Zivilkammer als Gericht I. Instanz
Die Entscheidung des
Landgerichts ist nun rechtskräftig, dass bis auf weiteres zwei Caterer im Stadion
ihren Geschäften nachgehen.
Mit Urteil vom 23.09.2009 hat die 9. Zivilkammer
ihre am 23.07.2009 erlassene einstweilige Verfügung bestätigt. Gegen dieses
Urteil hatte die Stadion Magdeburg GmbH Berufung eingelegt, die nun
zurückgezogen wurde.
Damit ist es der Stadion Magdeburg GmbH
& Co KG bis zu einer Entscheidung im Hauptprozess vor der Handelskammer des
Landgerichts längstens jedoch bis zum regulären Vertragsende am 30.06.2010 untersagt,
den alten Caterer (=Catering Company Magdeburg GmbH) darin zu hindern im
Stadion seinen Geschäften nachzugehen. Erstmalig galt diese Anordnung für das
Spiel am 25.07.2009. Für jeden Fall des Verstoßes gegen die gerichtliche
Anordnung wurde den Beklagten Ordnungsgeld bis zu 250.000 ¿, ersatzweise
Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.
Hintergrund:
Vor dem Landgericht geht es darum, wer die
Zuschauer im Magdeburger Fußballstadion mit Speisen und Getränken versorgen
darf.
Die Klägerin, der alter Caterer, vertreten durch
die Rechtsanwälte Weidinger und Richtscheid aus Leipzig hatte mit der
vorherigen Verwaltung des Magdeburger Fußballstadions einen Catering-Vertrag.
Dieser Vertrag wurde durch die neue Verwaltung des Stadions fristlos gekündigt
und dem alten Caterer ein Hausverbot für das Stadiongelände erteilt. Um das
Hausverbot geht es in diesem Prozess. Über die Wirksamkeit der Kündigung
streiten die Parteien bereits vor der Kammer für Handelssachen.
Christian
Löffler
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