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(LG MD) Auswahl aus den Prozessen
im Landgericht Magdeburg im Januar 2010 (Stand: 28.12.2009)
29.12.2009, Magdeburg – 66
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 066/09
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 066/09
Magdeburg, den 29. Dezember 2009
(LG MD) Auswahl aus den Prozessen
im Landgericht Magdeburg im Januar 2010 (Stand: 28.12.2009)
I.
Zivilprozesse
Schadenersatzklage
der GERO AG gegen ehemaligen Vorstand
31 O 92/09 ¿ 1. Kammer für Handelssachen als Gericht I.
Instanz
Vor der 1.
Handelskammer des Landgerichts Magdeburg klagt die GERO AG gegen ihren
Ex-Vorstand Norbert D. auf Schadenersatz in Höhe von 100.000,00 ¿. Die GERO AG
behauptet, dass der ehemalige Vorstand rechtswidrig eine unberechtigte
Versorgungszusage an einen bereits ausgeschiedenen Mitarbeiter in Höhe von
100.000,00 ¿ gemacht habe. Diesen Betrag fordert die GERO nunmehr als
Schadenersatz von dem Ex-Vorstand. Nachdem in der mündlichen Verhandlung am 13
Oktober 2009 keine Einigung erzielt wurde, wird der Prozess am
19. Januar 2010 um
12.30 Uhr in Saal C 13
fortgesetzt. Zu diesem
Termin hat das Gericht Zeugen geladen.
Zwei sind einer
zuviel ¿ Konkurrenz zweiter Caterer in Magdeburger Fußballstadion
31 O 134/09 ¿ 1. Kammer
für Handelssachen als Gericht I. Instanz
Vor der Handelskammer
ist nun noch das Hauptsacheverfahren zwischen der Catering Company Magdeburg
und der Hochtief Facility Management GmbH anhängig. In diesem Verfahren geht es
darum, ob die Hochtief Facility Management GmbH als vorherige Verwalterin des
Magdeburger Fußballstadions dem alten Caterer den Vertrag fristlos kündigen
durfte. Nach einer bereits mitgeteilten Entscheidung einer anderen Zivilkammer
darf bis zu einer Entscheidung in diesem Verfahren vor der Handelskammer der
alte Caterer noch im Stadion weiter arbeiten. Dies hat zur Folge, dass zurzeit
zwei Caterer im Stadion die Besucher mit Speisen und Getränken versorgen.
Der in diesem Verfahren
zunächst angedachte Termin vom 19. Januar 2010 entfällt. Der Prozess wird
zurzeit schriftlich fortgesetzt. Über eine etwaige Entscheidung bzw. weitere
Termine werde ich die Medien unterrichten.
II.
Strafprozesse
Drogenhandel und Straßenverkehrsgefährdung in
Magdeburg
25 KLs 42/09 ¿ 5. Strafkammer
1 Angeklagter
7 Zeugen
Prozessbeginn: Dienstag, 05. Januar 2010, 9.00 Uhr,
Saal C 12
Fortsetzungstermine: 07. Januar 2010, 11.00 Uhr;
08. Januar 2010, 9.00 Uhr;
26. Januar 2010,
9.00 Uhr und 27. Januar 2010, 9.00 Uhr
jeweils Saal C 12
Die Staatsanwaltschaft Magdeburg wirft dem im
Dezember 1976 geborenen Angeklagten Michael P. zunächst vor, in Magdeburg im
Juni 2009 rund 25 kg Haschisch zu einem Preis von ca. 31.000,00 ¿ verkauft zu
haben. Weiterhin soll sich der Angeklagte rund 45 g Amphetamin und 52 g Kokain
verschafft haben. Weiterhin wird dem Angeklagten vorgeworfen, am 4. September
2009 auf der Flucht vor der Polizei, um seiner Festnahme zu entgehen, mehrere
Kreuzungen bei rot befahren zu haben, wobei andere Pkw¿s stark abbremsen
mussten, um Unfälle zu vermeiden. Am Universitätsplatz konnte der Angeklagte
dann jedoch gestellt und verhaftet werden, so dass er sich seit diesem Tag in
Untersuchungshaft befindet.
Totschlag in Ilsenburg
(21 Ks 14/09) ¿ 1. Strafkammer
1 Angeklagter
3 Sachverständige
15 Zeugen
Prozessbeginn: Dienstag, 5. Januar 2010, 9.30 Uhr,
Saal A 23
Fortsetzungstermine: 8., 15., und 29. Januar 2010
jeweils 9.30 Uhr,
Saal A 23.
Dem im Juli 1965 geborenen Angeklagten Frank B.
wird vorgeworfen, am 28. August 2009 in Ilsenburg einen anderen Mann erschlagen
zu haben.
Er befindet sich seit der Tatnacht in
Untersuchungshaft.
Mord an einer Rentnerin in Magdeburg
(22 Ks 13/09) ¿ 2. Strafkammer
1 Angeklagter
4 medizinische Sachverständige
31 Zeugen
Prozessbeginn: Freitag, 8. Januar 2010, 9.30 Uhr,
Saal E 12
Fortsetzungstermine: Montag, 18. Januar 2010;
Donnerstag, 21. Januar 2010;
Montag, 25. Januar
2010; Donnerstag, 28. Januar 2010 und
Freitag, 29. Januar
2010
jeweils 9.30 Uhr,
Saal E 12.
Dem im Mai 1990 geborenen Angeklagten Lars F. wird
vorgeworfen, als Heranwachsender (zur Tatzeit zwischen 18 und 21 Jahre alt) in
der Nacht vom 25. zum 26. April 2009 in einer Gartenanlage in Magdeburg eine
damals 74-jährige Rentnerin vergewaltigt und ermordet zu haben.
Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren
angegeben, sich an das Geschehen nicht mehr erinnern zu können. Er befindet
sich seit dem Tattag in Untersuchungshaft.
Vortäuschen einer Straftat
26 Ns 113/09 ¿ 8. Strafkammer als Gericht II.
Instanz
1 Angeklagter
3 Zeugen
Prozesstag: Montag, 11. Januar 2010, 9.30 Uhr, Saal
A 12
Am 16. Juli 2009 verurteilte das Amtsgericht
Magdeburg den Angeklagten wegen Vortäuschens einer Straftat zu einer Geldstrafe
von 30 Tagessätzen zu je 11,00 ¿. Das Amtsgericht war davon überzeugt, dass der
Angeklagte am 9. November 2008 gegenüber der Polizei bewusst wahrheitswidrig
angab, in der Straßenbahn beraubt worden zu sein. Tatsächlich ist es jedoch so gewesen,
dass der Angeklagte die gegen ihn gerichtete Straftat nur deswegen erfunden
hat, weil er bei einer Fahrscheinkontrolle seinen Fahrausweis nicht vorzeigen
konnte. Der Angeklagte hoffte dadurch, wegen seiner Schwarzfahrt nicht belangt
werden zu können.
Mit der Verurteilung durch das Amtsgericht war der
Angeklagte nicht einverstanden und hat hiergegen Berufung eingelegt, die nun
verhandelt wird.
Widerstand gegen Polizeibeamte in Schönebeck
28 Ns 148/09 8. Strafkammer als Gericht II. Instanz
1 Angeklagter
2 Zeugen
Prozesstag: Mittwoch, 13. Januar 2010, 13.00 Uhr,
Saal A 12
Am 24. September 2009 verurteilte das Amtsgericht
Schönebeck den Angeklagten wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in
Tateinheit mit Körperverletzung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von 7
Monaten ohne Bewährung. Nach Überzeugung des Amtsgerichts befuhr der
vorbestrafte Angeklagte am 20. Februar 2009 in den Abendstunden ohne Licht mit
seinem Fahrrad den Fußweg. Als die Polizeibeamten den Angeklagten auf diesen Verkehrsverstoß
ansprachen und ihn ermahnten, vom Fahrrad abzusteigen und dieses zu schieben,
setzte er seine Fahrt unvermindert fort und fuhr auch in der Folgezeit entgegen
der Fahrtrichtung in eine Einbahnstraße. Auch weitere Aufforderungen der
Polizei anzuhalten, reagierte der Angeklagte nicht und griff die Polizeibeamte
körperlich an, als diese versuchten, ihn festzuhalten. Weiterhin beleidigte der
Angeklagte die Beamten.
Gegen die Verurteilung durch das Amtsgericht hat
der Angeklagte Berufung eingelegt, die nun verhandelt wird.
Straftaten eines ¿Juristen¿
28 Ns 153/09 und 26 Ns 41/09 als Gericht II.
Instanz
1 Angeklagter
Prozesstage: Mittwoch, 13 Januar 2010, 9.00 Uhr,
Saal A 12 (28 Ns 153/09) und
Donnerstag, 14. Januar 2010, 11.00
Uhr, Saal A 12 sowie Dienstag,
26. Januar 2010, 9.00 Uhr (26 Ns
41/09)
In dem am 13. Januar 2010 beginnenden Verfahren
wurde dem Angeklagten Andy S. aus Magdeburg vorgeworfen, im Dezember 2008 und
Januar 2009 jeweils unberechtigt über Notruf die Polizei alarmiert zu haben.
Das Amtsgericht Magdeburg verurteilte ihn deswegen am 24. August 2009 zu einer
Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 20,00 ¿.
Einem weiteren Verfahren, das am 14. Januar 2010
beginnt, liegt ein Urteil des Amtsgerichts Magdeburg vom 10. November 2008 zugrunde.
Hier verurteilte das Gericht den Angeklagten wegen Fälschung beweiserheblicher
Daten in 15 Fällen, Diebstahl, Betrug in 2 Fällen und Vortäuschen einer
Straftat zu einer Geldstrafe von 280 Tagessätzen zu je 30,00 ¿. Hier wurde dem
Angeklagten vorgeworfen in 15 Fällen bei Ebay unter falschen Personalien einer
Frau Juliane F. Verkäufe abgewickelt zu haben. Weiterhin soll der Angeklagte
Gesetzeswerke bestellt und gegenüber dem Verkäufer wahrheitswidrig behauptet
haben, keine aktuelle, sondern alte Auflagen erhalten zu haben. Im Februar 2007
soll der Angeklagte in einer Strafanzeige wahrheitswidrig erklärt haben, ein
Paket, das er über die Firma DHL versandt habe, sei verloren gegangen.
Tatsächlich soll der Angeklagte das Paket überhaupt nicht abgeschickt haben.
Im Juni 2007 soll er eine Umzugskiste mit Gläsern
entwendet haben. Im Dezember 2007 soll er dann einen Strafgesetzbuchkommentar
gegenüber dem Versender als durchfeuchtet reklamiert und den Kaufpreis nicht
bezahlt haben, obwohl er tatsächlich das Buch unbeschädigt erhalten hatte.
Steuerhinterziehung in Halberstadt
24 KLs 3/09 ¿ 4. (Wirtschafts-) Strafkammer
1 Angeklagter
10 Zeugen
Prozessbeginn: Donnerstag 14. Januar 2010, 12.30
Uhr, Saal B 12
Fortsetzungstermine: 18., 22., 25., 26 Januar 2010,
15. Februar 2010,
jeweils 9.00 Uhr, Saal
B 12
Dem im November 1968 geborenen Angeklagten Mike B.
wird vorgeworfen, in den Jahren 2002 und 2003 als Mitinhaber eines Autohauses
Steuern hinterzogen zu haben. Der Gesamtsteuerschaden soll über ½ Million Euro
betragen.
Räuberischer Diebstahl in Wernigerode
25 KLs 39/09 ¿ 5. Strafkammer
1 Angeklagter
1 psychiatrischer Sachverständiger
12 Zeugen
Prozessbeginn: Montag, 25. Januar 2010, 9.00 Uhr,
Fortsetzungstermin: Freitag, 29. Januar 2010, 9.00
Uhr, jeweils Saal C 12
Dem im Juli 1979 geborenen Angeklagten Daniel W.
wird vorgeworfen, am 20. Januar 2009 in Magdeburg zwei Ladendiebstähle begangen
zu haben. Bei dem zweiten Ladendiebstahl soll er zudem den Verkäufer, der den
Diebstahl bemerkt hatte, tätlich angegriffen haben. Für das Verfahren ist das
Landgericht zuständig, da nicht auszuschließen ist, dass der Angeklagte wegen
einer Gefährlichkeit für die Allgemeinheit in einem psychiatrischen Krankenhaus
untergebracht werden muss.
Bestechungsprozess gegen Ex-Landwirtschaftsminister
wird erneut aufgerollt
26 Ns 85/09 ¿ 6. Strafkammer als Gericht II.
Instanz
1 Angeklagter
3 Zeugen
Prozesstag: Montag, 25. Januar 2010, 10.00 Uhr,
Saal A 12
Am 4. Juni 2008 verurteilte das Amtsgericht
Haldensleben (Zweigstelle Wolmirstedt) den Angeklagten wegen Bestechung zu
einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung. Das
Landgericht Magdeburg (8. Strafkammer) bestätigte mit Urteil vom 19. November
2008 die amtsgerichtliche Entscheidung. Mit seiner Revision zum
Oberlandesgericht Naumburg hatte der ehemalige Landwirtschaftsminister Helmut
Rehhahn (geb. August 1947) Erfolg.
Mit Beschuss vom 13. Mai 2009 (2 Ss 21/09) hob das
Oberlandesgericht Naumburg die Verurteilung des Angeklagten durch das Landgericht
Magdeburg auf.
Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, er habe die
Zeugin O. vor Beginn einer Bürgersprechstunde am 6. Dezember 2005 in deren
Eigenschaft als ehrenamtliche Bürgermeisterin der Gemeinde Mahlwinkel
aufgesucht und ihr als Interessensvertreter eines Tierzuchtbetriebes erklärt,
deren Geschäftsführer böten ihr zweimal 10.000,00 ¿, damit sie die Frage der
Ausübung des Vorkaufsrechts an einem bestimmten Grundstück erneut auf die
Tagesordnung des Gemeinderates bringe und der Gemeinderat hierüber neu
entscheide. Das Geld sei für sie persönlich bestimmt.
Das Oberlandesgericht vertrat hierzu die
Auffassung, dass eine Bestechung aus Rechtsgründen schon deswegen nicht möglich
ist, da nach der gesetzlichen Vorschrift des § 334 StGB nur ein Amtsträger
bestochen werden könne. Weiterhin müsse sich die Tat darauf richten, dass der
Amtsträger pflichtwidrig eine dienstliche Handlung vornimmt. Die von der Zeugin
geforderte Einberufung des Gemeinderats sei jedoch keine derartige dienstliche
Handlung, da die Einberufung des Gemeinderats und die Festlegung der Tagesordnung
durch die Bürgermeisterin nicht als Amtsträgerin, sondern als Mandatsträgerin
vorgenommen werde und damit dem politischen und nicht den verwaltenden (=
amtlichen) Bereich zuzuordnen ist.
Ein Freispruch durch das Oberlandesgericht ist
deswegen nicht erfolgt, da sich das Landgericht noch mit der Frage
auseinandersetzen muss, ob die Stimme der Zeugin O. möglicherweise von dem
Angeklagten gekauft werden sollte. Hierbei würde es sich dann um eine
Abgeordnetenbestechung nach § 108 e StGB handeln.
Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt
28 Ns 171/08 ¿ 8. Strafkammer als Gericht II.
Instanz
1 Angeklagter
Prozesstag: Dienstag, 26. Januar 2010, 13.00 Uhr,
Saal A 12
Am 21. Oktober 2009 verurteilte das Amtsgericht
Magdeburg den Angeklagten Andreas E. wegen Vorenthaltens und Veruntreuung von
Arbeitsentgelt in 9 Fällen zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 10,00
¿. Nach Überzeugung des Gerichts hat der Angeklagte in Wolmirstedt im Zeitraum
März bis November 2009 in 9 Fällen als Inhaber eines Hotels in Colbitz die
versicherten Anteile zur Gesamtsozialversicherung nicht an AOK Sachsen-Anhalt
abgeführt. Mit der Verurteilung war der Angeklagte nicht einverstanden und
hiergegen Berufung eingelegt.
(Christian Löffler)
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