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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
(LG MD) Neuauflage:
Raubmordprozess gegen Hausmeister
19.02.2010, Magdeburg – 9
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 009/10
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 009/10
Magdeburg, den 19. Februar 2010
(LG MD) Neuauflage:
Raubmordprozess gegen Hausmeister
22 Ks 22/09 (Mord)
¿ 2. Strafkammer
1
Angeklagter
1
Nebenkläger
3
medizinische Sachverständige
Prozessbeginn: Mittwoch,
3. März 2010, 11.00 Uhr, Saal A 23
Fortsetzungstermine: 9.
und 11. März, 09.30 Uhr, 12. März 11.30,
6. April 14.15 Uhr, 13 und 19. April
09.30 Uhr,
4. und 7. Mai 09.30, jeweils Saal 5
Am Freitag, den
05.02.2010 wurde der Angeklagte Peter P. (geb. März 1946) in Hamburg aufgrund
eines Haftbefehles der 2. Strafkammer vom 13.01.2010 wegen Mordes festgenommen.
Der Angeklagte soll am
29. Januar 2008 in Magdeburg die 87-jährige Rentnerin Erna B. in Magdeburg
ermordet haben, nachdem er sich mit einem Generalschlüssel Zutritt zur Wohnung
des Opfers verschafft hatte, um nach Geld zu suchen. Als die Rentnerin vom
Einkaufen zurückkam soll sie den Hausmeister überrascht haben. Der Angeklagte
soll dann die Frau erdrosselt haben, um weiter stehlen zu können (Mordmerkmale:
Habgier und Verdeckung einer Straftat). Aus der Wohnung soll der Angeklagte
knapp 500 Euro entwendet haben.
In einem ersten Prozess
ist der Angeklagte nach 19 Verhandlungstagen am 16.12.2008 durch die 1.
Strafkammer des Landgerichts freigesprochen worden. Auf die Revision der
Staatsanwaltschaft hin hob der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 15.10.2009
das freisprechende Urteil auf (Az. 4 StR 287/09 als pdf zu finden unter
www.bundesgerichtshof.de).
Die 2. Strafkammer muss
nun den Prozess erneut durchführen und hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft
wieder einen Haftbefehl erlassen. Das Gericht hat aufgrund einer vorläufigen
Würdigung der Akten und den Hinweisen im Urteil des Bundesgerichtshofs den
dringenden Tatverdacht bejaht. Dringender Tatverdacht (= große
Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte der Täter ist) ist erforderlich,
damit die Untersuchungshaft angeordnet werden kann.
Der Angeklagte hatte im
ersten Prozess wie auch im Ermittlungsverfahren die Tat bestritten.
Christian
Löffler
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