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(LG MD) Geldverschwendung:
Ex-Vorstand der GERO AG zu 100.000 ? Schadensersatz verurteilt
05.03.2010, Magdeburg – 11
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 011/10
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 011/10
Magdeburg, den 5. März 2010
(LG MD) Geldverschwendung:
Ex-Vorstand der GERO AG zu 100.000 ¿ Schadensersatz verurteilt
31 O 92/09 1. Kammer für Handelssachen als Gericht I. Instanz
Am Dienstag, den 2.
März 2010 verurteilte die 1. Handelskammer des Landgerichts Magdeburg den
EX-Vorstand Norbert D. 100.000,00 ¿ an die Gero AG zu zahlen.
Das Gericht ist zur
Überzeugung gelangt, dass Norbert D. im Jahr 2006 rechtswidrig einem Hausmeister
eine Versorgungszusage im Wert von 100.000 ¿ machte. Hierfür musste die GeroAG
einen Einmalbetrag von 100.000 ¿ an eine private Rentenversicherung überweisen,
die ihrerseits dem Hausmeister eine Rente zahlte. Der Hausmeister selbst
verdiente bei der Gero AG lediglich rund 315 ¿ monatlich.
Norbert D. hat damit
Geld der Aktiengesellschaft verschwendet. Er haftet dafür persönlich nach § 93
Abs. 2 Aktiengesetz (AktG). Hiernach
sind Vorstandsmitglieder,
die ihre Pflichten verletzen, der Gesellschaft zum Ersatz des daraus
entstehenden Schadens verpflichtet. Zu den Sorgfaltspflichten eines
Vorstandsmitgliedes gehört es, den Vorteil der Gesellschaft zu wahren und
Schäden von ihr abzuwenden. Hierzu zählt die Pflicht, keine Gesellschaftsmittel
zu verschwenden. Gegen diese Pflichten hat der Beklagte als damaliger Vorstand
der Klägerin verstoßen.
Das Urteil ist nicht
rechtskräftig. Binnen eines Monats nach Zustellung kann Norbert D. Berufung
beim Oberlandesgericht Naumburg einlegen.
II. Strafprozess
Versuchter Totschlag: Gewaltsames Ende einer
Beziehung
(21 Ks 2/10 ¿ 1. Strafkammer
1
Angeklagter
1
Nebenklägerin
1
medizinische Sachverständige
Prozessbeginn: Montag,
15. März 2010, 09.30 Uhr, Saal A 23
Fortsetzungstermine: 19.
und 30. März 2010, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12
Dem im Februar 1956 geborenen Angeklagten Klaus
Dieter M. wird vorgeworfen, in der Nacht vom 24. auf den 25. Juli 2009 in
Aschersleben seiner Partnerin ein Messer in den Hals gestoßen zu haben, um sie
zu töten, da sie die Beziehung beenden wollte. Das Opfer konnte gerettet
werden.
Der nicht vorbestrafte Angeklagte hat im
Ermittlungsverfahren die Tat bedauert.
Die Staatsanwaltschaft hat zunächst nur wegen des
Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung Anklage vor dem Amtsgericht in
Aschersleben erhoben. Das Amtsgericht gelangte in der mündlichen Verhandlung
jedoch zu der Auffassung, dass versuchter Totschlag vorliegt, da akute
Lebensgefahr für die Geschädigte bestanden habe.
Da auch über versuchte Tötungsdelikte nur das
Landgericht entscheiden darf, hat das Amtsgericht das Verfahren an die
Schwurgerichtskammer verwiesen.
(Christian
Löffler)
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