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Landgericht Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

Auswahl aus den Terminen am Landgericht Magdeburg im August 2023 (Stand: 1. August 2023)

01.08.2023, Magdeburg – 15/2023

  • Landgericht Magdeburg

Drogenhandel im Landkreis Börde

25 KLs 262 Js 30770/20 (16/23) – 5. Strafkammer

 

1 Angeklagter

1 psychiatrischer Sachverständiger

11 Zeugen

 

Prozessbeginn:                   Freitag, den 4. August 2023, 09.30 Uhr, Saal 5

 

Fortsetzungstermine:         17. August 2023, 09.30 Uhr, 28. August 2023, 11.00 Uhr, 

                                           18., 20., 25., 26. und 28. September 2023, 09.30 Uhr, jeweils Saal 5

 

Einem heute 51 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Börde wird vorgeworfen, von April 2020 bis Februar 2023 in Wolmirstedt, Colbitz und anderen Orts Betäubungsmittel in erheblichen Mengen von Dritten angekauft und mit Gewinn an weitere Personen verkauft zu haben. Die Kommunikation mit den Drogenlieferanten und den Drogenabnehmern soll dabei mittels der Verschlüsselungssoftware "Encrochat" erfolgt sein. Darüber hinaus soll der Angeklagte ohne Erlaubnis eine Schusswaffe besessen haben.

Der Angeklagte befindet sich in dieser Sache seit Februar 2023 in Untersuchungshaft.

 

Drogenhandel in der Gemeinde Nordharz

25 KLs 855 Js 72511/23 (15/23) – 5. Strafkammer

 

1 Angeklagter

1 Sachverständiger

6 Zeugen

Prozessbeginn:                   Mittwoch, den 9. August 2023, 09.30 Uhr, Saal 5

 

Fortsetzungstermin:             Montag, den 21. August 2023, 09.30 Uhr, Saal 5

 

Einem heute 41-jährigen Mann aus der Gemeinde Nordharz wird vorgeworfen, nicht nur zum Eigenkonsum, sondern auch in der Absicht des gewinnbringenden Verkaufes zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes einen Vorrat an Amphetamin, Cannabispflanzenteilen und MDMA in seiner Wohnung bereitgehalten zu haben. Zur Verteidigung seines Handels mit Betäubungsmitteln soll er verschiedene Gegenstände, darunter eine Druckgasflinte, Schleudern mit Stahlkugelgeschossen, einen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalrevolver sowie Messer und Baseballschläger bereitgehalten haben. Im Besitz einer waffenrechtlichen Genehmigung soll der Angeklagte nicht gewesen sein.

Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte aufgrund des Eigenkonsums zum Tatzeitpunkt vermindert oder umfassend schuldunfähig war, sodass eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt in Betracht kommt.

Der Angeklagte befindet sich in dieser Sache seit Februar 2023 in Untersuchungshaft.

 

Zigarettenhehlerei in Magdeburg im Jahr 2013

29 KLs 276 Js 2962/14 (1/20) – 9. Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer -

 

1 Angeklagter

1 Sachverständige

3 Zeugen

 

Prozessbeginn:                   Montag, den 21. August 2023, 09.30 Uhr, Saal 3

 

Fortsetzungstermine:         22. und 28. August 2023, 18., 19., 25. und 26. September 2023, 

                                           9., 10. 16. und 17. Oktober 2023,  jeweils 09.30 Uhr, Saal 3

 

Dem heute 42-jährigen Mann aus Magdeburg wird vorgeworfen, von unbekannt gebliebenen weiteren Personen in Deutschland 16.240.200 Stück unversteuerte und unverzollte Zigaretten verschiedener Marken zu einem – infolge der unterbliebenen Versteuerung – günstigen Preis erworben zu haben, um diese Zigaretten – ebenfalls zu einem vergünstigten Preis – weiterzuverkaufen und sich so nicht nur vorübergehend eine zusätzliche Einnahmequelle verschafft zu haben.

Der entstandene Tabaksteuerschaden soll etwa 2,4 Mio. € betragen.

 

Betrug im Autohaus

29 KLs 561 Js 42542/19 (2/21) – 9. Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer -

 

1 Angeklagter

1 sachverständiger Zeuge

7 Zeugen

Prozessbeginn:                   Mittwoch, den 23. August 2023, 09.30 Uhr, Saal B 12

Fortsetzungstermine:           29. und 30. August 2023, September 2023, 5., 11. und 19. Oktober 2023, 7. November 2023,

                                             jeweils 09.30 Uhr, Saal B12

 

Einem heute 57 Jahre alten und in Niedersachsen lebenden Mann wird vorgeworfen, als Geschäftsführer eines Autohauses die Bank, die dem Autohaus für die Finanzierung von Neuwagen Kredite gewährt hat, getäuscht zu haben, um eine drohende Zahlungsunfähigkeit des Autohauses abzuwenden.

Jenes Autohaus soll Fahrzeuge verkauft haben, die es zuvor selbst im Wege von Bankkrediten finanziert hatte. Die dafür Kredit gebende Bank soll als Sicherheit für die Rückzahlung der gewährten Kreditbeträge das Sicherungseigentum an den finanzierten Fahrzeugen erhalten und dafür die Fahrzeugpapiere bei sich verwahrt haben. Jene Sicherheit soll die Bank aufgrund betrügerischer Handlungen des Angeklagten verloren haben. In diesem Zusammenhang soll der Angeklagte gegenüber der Bank den Verkauf der Fahrzeuge gemeldet und deshalb die bei der Bank verwahrten Fahrzeugpapiere herausverlangt haben. Im Vertrauen darauf, aufgrund der Verkaufsmeldung den Restsaldo aus dem Kredit vom Konto des Autohauses abbuchen zu können, soll die Bank die Fahrzeugpapiere an das Autohaus übersandt und somit ihre damit verbundene Sicherheit für den Restsaldo aufgegeben haben. Ein Abbuchen der noch offenen Beträge aus den Restsalden soll allerdings an der fehlenden Deckung des Kontos des Autohauses gescheitert sein.

Darüber hinaus soll der Angeklagte erfolgreich Finanzierungsanträge bei der Bank gestellt haben, obwohl im bekannt gewesen sein soll, dass die zu finanzierenden Fahrzeuge bereits infolge einer Finanzierung bei einer anderen beziehungsweise bei derselben Bank nicht mehr im Eigentum des Autohauses standen. Dies soll zur Folge gehabt haben, dass die Bank die Beträge aus den Finanzierungsverträgen an das Autohaus ausgezahlt hat, ohne im Gegenzug das jeweilige Sicherungseigentum an den Fahrzeugen erhalten zu haben.

Der aus den Betrugstaten resultierende Schaden soll etwas über 540.000,00 € betragen.

 

Krahl

stv. Pressesprecherin

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