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[LG MD] Bundesgerichtshof
bestätigt Urteil im Falschgeldprozess Nr. 2
17.03.2010, Magdeburg – 16
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 016/10
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 016/10
Magdeburg, den 17. März 2010
[LG MD] Bundesgerichtshof
bestätigt Urteil im Falschgeldprozess Nr. 2
25 KLs 27/09 ¿ 5.
Strafkammer
Der im Mai 1951
geborenen Angeklagten Christian R. ist vom Landgericht Magdeburg am 07.10.2009
wegen drei Falschgelddelikten zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9
Monaten. Damit endete der am 03.08.2009 begonnene Prozess.
R. konnten drei Taten
mit Falschgeld im Nennwert von 1.000, 10.000 und 16.500 Euro nachgewiesen
werden. Die 16.500 ¿ konnten durch die Polizei beschlagnahmt werden. Der
Angeklagte hatte sich im Prozess u.a. damit verteidigt, geglaubt zu haben, dass
es sich nicht um Falschgeld, sondern um echte Euro-Scheine handelte.
Das Urteil ist nun
rechtskräftig, da der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, die gegen diese
Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, da
das Urteil des Landgerichts keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten
aufwies hat.
In den anderen
Falschgeldprozessen (vgl. Pressemitteilungen 53/09 und 06/10) stehen
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs noch aus.
(Christian Löffler)
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