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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
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(LG MD) Eilverfahren betreffend die Ausstrahlung des Radiosenders Deutschlandradio an zwei Antennenstandorten in Dequede (Osterburg) und Wittenberg
22.05.2018, Magdeburg – 16
- Landgericht Magdeburg
7 O 601/18 und 7 O 602/18 7. Zivilkammer als Kartellkammer
Der Termin am Dienstag, 22. Mai 2018 wurde aufgehoben.
Grund hierfür ist, dass es
Probleme bei der Zustellung der Antragsschrift und Ladung der Antragsgegnerin
zum Termin gegeben hat. Jedenfalls liegt dem Gericht kein Nachweis vor. Die
genaueren Umstände hierfür sind derzeit unklar.
Die
Parteien streiten in einem zivilrechtlichen Eilverfahren über die Verpflichtung
zu einem bestimmten Preis an zwei Antennenstandorten in Dequede (Osterburg) und
Wittenberg über UKW den Sender "Deutschlandradio" auszustrahlen
Die
Antragstellerin behauptet Dienstleistungen im Bereich der Übertragung von UKW
Signalen für verschiedene Rundfunkanbieter zu erbringen. Die Antragsgegnerin
soll Eigentümerin und Betreiberin der beiden Antennen seit 1. April 2018 sein.
Die
Antragstellerin möchte im in dem Eilverfahren erreichen, dass die Antragsgegnerin
ihr die Antennen weiterhin zu einem möglichst günstigen Preis zur Verfügung
stellt, da andernfalls nach dem 30.06.2018 die Abstrahlung des Radioprogramms
über die Antennen nicht mehr möglich sei.
Die
Antragstellerin betrachtet diese zwei Verfahren als
"Musterverfahren", da die Antragsgegnerin insgesamt 59 Antennen
betreibt.
Christian
Löffler
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