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Landgericht Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Juni 2018 (Stand: 30.05.2018 )

14.06.2018, Magdeburg – 17

  • Landgericht Magdeburg

 

 

I. Strafverfahren

 

 

 

Raubüberfälle und

Diebstähle in Magdeburg

 

22 KLs 330 Js 34174/17 (4/18)

? 2. Strafkammer

 

 

 

1 Angeklagter

 

2 Sachverständige

 

18 Zeugen

 

 

 

 

 

Prozessbeginn:                 Montag, 04. Juni 2018, 09.00 Uhr,

Saal E 12

 

 

 

Fortsetzungstermine:         05., 14. und 22. Juni 2018, jeweils

09.00 Uhr sowie

 

                                         25. Juni 2018, 09.30 Uhr,

Saal E 12

 

 

 

 

 

Dem

mittlerweile 24-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im Juni 2017 im Rahmen

einer Probefahrt ein hochwertiges Fahrrad in einem Fahrradgeschäft in Magdeburg

entwendet zu haben. Am gleichen Tag soll er ebenfalls bei einer Probefahrt ein

Fahrrad in einem anderen Fahrradgeschäft entwendet haben. Im Oktober 2017 soll

der Angeklagte eine Tankstelle mit einem pistolenähnlichen Gegenstand in

Magdeburg überfallen und rund 700,00 ? Bargeld erbeutet haben. Zudem soll der

Angeklagte im Januar 2018 einer Frau die Bauchtasche mit Schlüsseln, u. a. für

einen Pkw Ford, entwendet und sodann das Auto gestohlen haben.

 

 

 

 

 

Fahrlässige Tötung in Blankenburg

 

8 Ls 904 Js 71968/18 ? Jugendschöffengericht des

Amtsgerichts Wernigerode

 

 

 

1

Angeklagter

 

3

Nebenkläger

 

 

 

 

 

Prozesstag:                       Dienstag,

05. Juni 2018, 12.30 Uhr,

 

Amtsgericht

Wernigerode, Rudolf-Breitscheid-Str. 8 in

 

Wernigerode,

Saal 106

 

 

 

         

 

Dem mittlerweile 19-jährigen Angeklagten wird

vorgeworfen, am 11. Februar 2018 als Fahrer eines Pkw"s infolge

alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen

Baum gefahren zu sein. Der Beifahrer wurde bei diesem Unfall getötet.

 

 

 

 

 

Schwerer Raub in Schönebeck

 

21

KLs 223 Js 40076/17 (2/18) ? 1. Strafkammer

 

 

 

1

Angeklagter

 

1

Sachverständige

 

11

Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                 Mittwoch, 06. Juni 2018, 09.00 Uhr,

Saal A 23

 

 

 

Fortsetzungstermin:          07. Juni 2018, 09.00 Uhr, Saal A 23

 

 

 

 

 

Dem

45-jährigen Angeklagten werden zwei Straftaten vorgeworfen. Am 23. Dezember

2017 soll er einen Bekannten in dessen Wohnung überfallen und ausgeraubt haben.

Am 26.12.2017 soll er den gleichen Mann erneut in Schönebeck in dessen Wohnung

überfallen und ausgeraubt haben.

 

 

 

 

 

Raubüberfall in Bernburg im Dezember 2015

 

2

KLs 157 Js 2265/16 (3/17) ? 2. Strafkammer

 

 

 

1

Angeklagter

 

1

Sachverständiger

 

5

Zeugen

 

 

 

 

 

Prozessbeginn:                 Montag, 11. Juni 2018, 09.30 Uhr,

Saal E 12

 

 

 

Fortsetzungstermin:           12.

Juni 2018, 09.30 Uhr, Saal E 12

 

 

 

 

 

Dem

25-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, einen ihn aus früheren

Drogengeschäften bekannten Mann am 26. Dezember 2015 in Bernburg ausgeraubt zu

haben.

 

 

 

Urteil erwartete: Steuerhinterziehung

von rund 7 Mio. ? bei der Herstellung von "Diesel-Kraftstoff" in Burg

 

29

KLs 308 Js 8402/17 (4/17) ? 9. Wirtschaftsstrafkammer

 

 

 

In

dem am 10. Oktober 2017, 09.00 Uhr, Saal B 12 begonnen Prozess wird im Lauf des

nächsten Verhandlungstages

 

 

 

 Montag, den 11. Juni 2018, ab 09.00 Uhr

 

 

 

ein Urteil erwartet.

 

 

 

Im letzten Termin am 9.

Mai 2018 hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren

beantragt. Ein Verteidiger hat Freispruch beantragt. Die zweite Verteidigerin

wird noch plädieren. Anschließend ist das letzte Wort des Angeklagten und nach

Beratung die Urteilsverkündung geplant.

 

 

 

Hintergrund

 

Einem

34-jährigen Mann werden insgesamt 110 Straftaten vorgeworfen, die sich auf den

Zeitraum 13. Juli 2010 bis 21. Juni 2011 erstreckt haben sollen. Es geht dabei

um Straftaten der Steuerhinterziehung (Energiesteuer). Der Angeklagte soll

dabei gewerbsmäßig u. a. mit 2 Mitangeklagten, deren Verfahren abgetrennt

wurde, als Mitglied einer Bande gehandelt haben. Der Angeklagte soll Direktor

für Finanzen einer polnischen Firma mit dem Namen AS Gold/Polen gewesen sein.

In Zusammenarbeit mit einem Mitangeklagten sollen die Straftaten auf dem

Gelände der Firma AS Gold GmbH in Burg derart begangen worden sein, dass die

Bande aus verschiedenen Zutaten Kraftstoff hergestellt haben soll, der

gegenüber den Abnehmern als Diesel für Fahrzeuge verkauft worden sein soll.

Dafür hätte dann Energiesteuer entrichtet werden müssen. Gegenüber den

Steuerbehörden soll dagegen der Anschein erweckt worden sein, es seien nur Öle

und andere Mittel hergestellt worden, die nicht energiesteuerpflichtig gewesen

sein sollen.

 

 

 

Insgesamt

soll dabei zu Lasten der Allgemeinheit ein Steuerschaden von knapp 7 Mio. ?

entstanden sein. Für den Fall einer Verurteilung muss der Angeklagte mit einer

Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren rechnen.

 

 

 

Weitere

ähnliche Straftaten in dem Zeitraum 2010 bis 2011 sind derzeit Gegenstand eines

seit dem 18.12.2015 gegen 6 andere Angeklagte vor der 4. Wirtschaftsstrafkammer

des Landgerichts Magdeburg laufenden Prozess. In dem Prozess bei der 4.

Strafkammer soll ein Steuerschaden von 13,1 Mio.  ? entstanden sein. Ein Ende dieses Prozesses

ist nicht absehbar.  Einer der

Mitangeklagten, gegen den das Verfahren vor der 9. Strafkammer abgetrennt

wurde, ist zugleich Angeklagter in dem am 18.12.2015 begonnenen Prozess vor der

4. Strafkammer. Die 9. Strafkammer hat das Verfahren gegen den hiesigen

Angeklagten u. a. deswegen abgetrennt, da der hiesige Mitangeklagte sich in

Untersuchungshaft befindet und daher die Hauptverhandlung einem besonderen

Beschleunigungsgebot unterliegt.

 

 

 

Ein

weiteres Großverfahren betreffend eines Steuerschadens von rund 78 Mio. ? bei

der Herstellung von Kraftstoff in Burg betreffend dem Zeitraum Januar 2012 bis

Oktober 2014 läuft derzeit ebenfalls bei der 4. Wirtschaftsstrafkammer seit

September 2016. Ein Ende dort ist derzeit nicht absehbar.

 

 

 

Versuchter Totschlag in

Magdeburg

 

22 KLs  164 Js 40098/17 (5/18) ? 2. Jugendstrafkammer

 

 

 

1 Angeklagter

 

2 Sachverständige

 

11 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                Mittwoch,

13. Juni 2018, 09.00 Uhr, Saal E 12

 

 

 

Fortsetzungstermine:      14.

Juni 2018, 13.00 Uhr, 15. Juni 2018, 09.00 Uhr

 

und

22. Juni 2018, 11.00 Uhr, jeweils Saal E 12

 

 

 

 

 

Dem

mittlerweile 21-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, als Heranwachsender am

26. Dezember 2017 in den frühen Morgenstunden vor einem Imbiss in Magdeburg mit

einer Art Machete auf einen Mann eingeschlagen und versucht haben, diesen zu

töten. Das Opfer überlebte.

 

 

 

Der

Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht eingelassen. Er befindet

zurzeit in der Jugendanstalt Raßnitz.

 

 

 

 

 

Raubdelikte und Freiheitsberaubung in Schönebeck

 

22

KLs 323 Js 3111138/17 (3/18) ? 2. Strafkammer

 

 

 

2

Angeklagte

 

1

Sachverständige

 

6

Zeugen

 

 

 

 

 

Prozesstag:                      Mittwoch,

27. Juni 2018, 09.00 Uhr, Saal E 12

 

 

 

Fortsetzungstermin:          04. Juli 2018, 09.00 Uhr, Saal E 12

 

 

 

 

 

Einem

28-jährigen Mann wird vorgeworfen, im Spätsommer 2016 einen Mann in dessen

Wohnung in Schönebeck überfallen und geschlagen haben.  Im Mai 2017 sollen dann der 28-jährige und

der 27-jähriger Angeklagten den Zeugen aufgesucht und diesen veranlasst haben,

Handyverträge auf den Namen des Zeugen abzuschließen und die Handys dem

Angeklagten zur Nutzung übergeben zu haben. Weiterhin sollen der Zeuge im

Zeitraum Juni bis Juli 2017 von dem 28-jährigen Angeklagten mit einem Hammer

zwei Finger gebrochen worden sein. Am 23. Juli 2017 sollen beide Angeklagte mit

einem Pkw den mit einem Fahrrad fahrenden Zeugen gestoppt und gewaltsam in den

Pkw verbracht haben. Die Tatbeute soll insgesamt einen Wert von 7.400,00 ?

gehabt haben.

 

 

 

Beide

Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.

 

 

 

 

 

II. Zivilverfahren  

 

 

 

 

 

 

Zivilverfahren am Landgericht Magdeburg betreffen die Verwendung einer

Software zur Steuerung des Motors und/oder Abgaswerte von Kraftfahrzeugen

 

 10. Zivilkammer

 

 

 

 

 

Am Donnerstag, den 07. Juni 2018 finden von  08.30 Uhr bis 13.00 Uhr im Saal B 13 in

insgesamt 19 Verfahren die mündlichen Verhandlungen statt.

 

 

 

Hierbei geht es sowohl um Verfahren, in denen Käufer

allein die Volkswagen-AG verklagen, als auch um Verfahren, in denen auch

Händler verklagt werden.

 

 

 

Am Landgericht Magdeburg sind derzeit 115

Zivilverfahren anhängig, in denen bis auf

ein Verfahren (10 O 320/18 gegen die Daimler AG) Käufer von Neu- und

Gebrauchtfahrzeugen der Marken des VW-Konzerns Ansprüche gegenüber Händlern

und/oder die Hersteller Volkswagen bzw. Audi geltend machen.

 

 

 

Alle

Verfahren sind bereits seit einiger Zeit in der 10. Zivilkammer konzentriert.

Hierdurch soll eine Spezialisierung erreicht und widersprechende Entscheidungen

innerhalb des Landgerichts sollen vermieden werden.

 

 

 

Die

erste Klage wurde 2016 eingereicht. Ein Ende der Klagewelle ist derzeit nicht

abzusehen. Die Kläger werden, ebenso wie die Beklagten, durch unterschiedliche

Rechtsanwaltskanzleien vertreten.

 

 

 

Die

10. Zivilkammer hat bislang einige Urteile verkündet in denen Klagen der Käufer

gegen VW als unzulässig abgewiesen wurden. Die jüngsten zwei Entscheidungen

datieren vom 19.04.2018 (10 O 971/17 und 10 O 440/17). Die Besonderheit in

diesen Verfahren ist, dass die Kläger lediglich festgestellt haben wollten,

dass VW Schadensersatz für Schäden aus der Manipulation der Fahrzeuge leisten

muss. Das Gericht hat die Klagen mit der Begründung abgewiesen, dass den

Klägern das hierfür erforderliche Feststellungsinteresse fehlt. Die Kläger

müssten und könnten ihren Schaden beziffern und auf Leistung klagen ? etwa auf

die Rückzahlung des Kaufpreises. Dies haben sie trotz Hinweis des Gerichts

nicht getan.

 

 

 

Soweit

in der Vergangenheit Klagen abgewiesen wurden befinden sich diese Verfahren

teilweise in der Berufungsinstanz beim Oberlandesgericht Naumburg (z.B. 8 U

2/18; 2 U 34/18; 4 U 61/18; 4 U 62/18).

 

 

 

Einzelne

Verfahren befinden sich in der Beweisaufnahme beim Sachverständigen. In diesen

Verfahren soll geklärt werden, ob das von VW angebotene Software-Update

negative Auswirkungen auf die Fahrzeuge haben. In Betracht kommt hier etwa ein

Kraftstoffmehrverbrauch oder ein schnellerer Verschleiß.

 

 

 

Einzelne

Verfahren ruhen wegen Vergleichsverhandlungen.

 

 

 

Ein

großer Teil der Verfahren ist noch nicht terminiert bzw. entschieden. Die

Bearbeitung der Verfahren ist aufwendig, da häufig Schriftsätze von bis zu

mehreren hundert Seiten eingereicht werden.

 

 

 

 

 

Löffler

 

Pressesprecher

 

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