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Landgericht Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Juni 2018 (Stand: 30.05.2018 )
14.06.2018, Magdeburg – 17
- Landgericht Magdeburg
I. Strafverfahren
Raubüberfälle und
Diebstähle in Magdeburg
22 KLs 330 Js 34174/17 (4/18)
? 2. Strafkammer
1 Angeklagter
2 Sachverständige
18 Zeugen
Prozessbeginn: Montag, 04. Juni 2018, 09.00 Uhr,
Saal E 12
Fortsetzungstermine: 05., 14. und 22. Juni 2018, jeweils
09.00 Uhr sowie
25. Juni 2018, 09.30 Uhr,
Saal E 12
Dem
mittlerweile 24-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im Juni 2017 im Rahmen
einer Probefahrt ein hochwertiges Fahrrad in einem Fahrradgeschäft in Magdeburg
entwendet zu haben. Am gleichen Tag soll er ebenfalls bei einer Probefahrt ein
Fahrrad in einem anderen Fahrradgeschäft entwendet haben. Im Oktober 2017 soll
der Angeklagte eine Tankstelle mit einem pistolenähnlichen Gegenstand in
Magdeburg überfallen und rund 700,00 ? Bargeld erbeutet haben. Zudem soll der
Angeklagte im Januar 2018 einer Frau die Bauchtasche mit Schlüsseln, u. a. für
einen Pkw Ford, entwendet und sodann das Auto gestohlen haben.
Fahrlässige Tötung in Blankenburg
8 Ls 904 Js 71968/18 ? Jugendschöffengericht des
Amtsgerichts Wernigerode
1
Angeklagter
3
Nebenkläger
Prozesstag: Dienstag,
05. Juni 2018, 12.30 Uhr,
Amtsgericht
Wernigerode, Rudolf-Breitscheid-Str. 8 in
Wernigerode,
Saal 106
Dem mittlerweile 19-jährigen Angeklagten wird
vorgeworfen, am 11. Februar 2018 als Fahrer eines Pkw"s infolge
alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen
Baum gefahren zu sein. Der Beifahrer wurde bei diesem Unfall getötet.
Schwerer Raub in Schönebeck
21
KLs 223 Js 40076/17 (2/18) ? 1. Strafkammer
1
Angeklagter
1
Sachverständige
11
Zeugen
Prozessbeginn: Mittwoch, 06. Juni 2018, 09.00 Uhr,
Saal A 23
Fortsetzungstermin: 07. Juni 2018, 09.00 Uhr, Saal A 23
Dem
45-jährigen Angeklagten werden zwei Straftaten vorgeworfen. Am 23. Dezember
2017 soll er einen Bekannten in dessen Wohnung überfallen und ausgeraubt haben.
Am 26.12.2017 soll er den gleichen Mann erneut in Schönebeck in dessen Wohnung
überfallen und ausgeraubt haben.
Raubüberfall in Bernburg im Dezember 2015
2
KLs 157 Js 2265/16 (3/17) ? 2. Strafkammer
1
Angeklagter
1
Sachverständiger
5
Zeugen
Prozessbeginn: Montag, 11. Juni 2018, 09.30 Uhr,
Saal E 12
Fortsetzungstermin: 12.
Juni 2018, 09.30 Uhr, Saal E 12
Dem
25-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, einen ihn aus früheren
Drogengeschäften bekannten Mann am 26. Dezember 2015 in Bernburg ausgeraubt zu
haben.
Urteil erwartete: Steuerhinterziehung
von rund 7 Mio. ? bei der Herstellung von "Diesel-Kraftstoff" in Burg
29
KLs 308 Js 8402/17 (4/17) ? 9. Wirtschaftsstrafkammer
In
dem am 10. Oktober 2017, 09.00 Uhr, Saal B 12 begonnen Prozess wird im Lauf des
nächsten Verhandlungstages
Montag, den 11. Juni 2018, ab 09.00 Uhr
ein Urteil erwartet.
Im letzten Termin am 9.
Mai 2018 hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren
beantragt. Ein Verteidiger hat Freispruch beantragt. Die zweite Verteidigerin
wird noch plädieren. Anschließend ist das letzte Wort des Angeklagten und nach
Beratung die Urteilsverkündung geplant.
Hintergrund
Einem
34-jährigen Mann werden insgesamt 110 Straftaten vorgeworfen, die sich auf den
Zeitraum 13. Juli 2010 bis 21. Juni 2011 erstreckt haben sollen. Es geht dabei
um Straftaten der Steuerhinterziehung (Energiesteuer). Der Angeklagte soll
dabei gewerbsmäßig u. a. mit 2 Mitangeklagten, deren Verfahren abgetrennt
wurde, als Mitglied einer Bande gehandelt haben. Der Angeklagte soll Direktor
für Finanzen einer polnischen Firma mit dem Namen AS Gold/Polen gewesen sein.
In Zusammenarbeit mit einem Mitangeklagten sollen die Straftaten auf dem
Gelände der Firma AS Gold GmbH in Burg derart begangen worden sein, dass die
Bande aus verschiedenen Zutaten Kraftstoff hergestellt haben soll, der
gegenüber den Abnehmern als Diesel für Fahrzeuge verkauft worden sein soll.
Dafür hätte dann Energiesteuer entrichtet werden müssen. Gegenüber den
Steuerbehörden soll dagegen der Anschein erweckt worden sein, es seien nur Öle
und andere Mittel hergestellt worden, die nicht energiesteuerpflichtig gewesen
sein sollen.
Insgesamt
soll dabei zu Lasten der Allgemeinheit ein Steuerschaden von knapp 7 Mio. ?
entstanden sein. Für den Fall einer Verurteilung muss der Angeklagte mit einer
Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren rechnen.
Weitere
ähnliche Straftaten in dem Zeitraum 2010 bis 2011 sind derzeit Gegenstand eines
seit dem 18.12.2015 gegen 6 andere Angeklagte vor der 4. Wirtschaftsstrafkammer
des Landgerichts Magdeburg laufenden Prozess. In dem Prozess bei der 4.
Strafkammer soll ein Steuerschaden von 13,1 Mio. ? entstanden sein. Ein Ende dieses Prozesses
ist nicht absehbar. Einer der
Mitangeklagten, gegen den das Verfahren vor der 9. Strafkammer abgetrennt
wurde, ist zugleich Angeklagter in dem am 18.12.2015 begonnenen Prozess vor der
4. Strafkammer. Die 9. Strafkammer hat das Verfahren gegen den hiesigen
Angeklagten u. a. deswegen abgetrennt, da der hiesige Mitangeklagte sich in
Untersuchungshaft befindet und daher die Hauptverhandlung einem besonderen
Beschleunigungsgebot unterliegt.
Ein
weiteres Großverfahren betreffend eines Steuerschadens von rund 78 Mio. ? bei
der Herstellung von Kraftstoff in Burg betreffend dem Zeitraum Januar 2012 bis
Oktober 2014 läuft derzeit ebenfalls bei der 4. Wirtschaftsstrafkammer seit
September 2016. Ein Ende dort ist derzeit nicht absehbar.
Versuchter Totschlag in
Magdeburg
22 KLs 164 Js 40098/17 (5/18) ? 2. Jugendstrafkammer
1 Angeklagter
2 Sachverständige
11 Zeugen
Prozessbeginn: Mittwoch,
13. Juni 2018, 09.00 Uhr, Saal E 12
Fortsetzungstermine: 14.
Juni 2018, 13.00 Uhr, 15. Juni 2018, 09.00 Uhr
und
22. Juni 2018, 11.00 Uhr, jeweils Saal E 12
Dem
mittlerweile 21-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, als Heranwachsender am
26. Dezember 2017 in den frühen Morgenstunden vor einem Imbiss in Magdeburg mit
einer Art Machete auf einen Mann eingeschlagen und versucht haben, diesen zu
töten. Das Opfer überlebte.
Der
Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht eingelassen. Er befindet
zurzeit in der Jugendanstalt Raßnitz.
Raubdelikte und Freiheitsberaubung in Schönebeck
22
KLs 323 Js 3111138/17 (3/18) ? 2. Strafkammer
2
Angeklagte
1
Sachverständige
6
Zeugen
Prozesstag: Mittwoch,
27. Juni 2018, 09.00 Uhr, Saal E 12
Fortsetzungstermin: 04. Juli 2018, 09.00 Uhr, Saal E 12
Einem
28-jährigen Mann wird vorgeworfen, im Spätsommer 2016 einen Mann in dessen
Wohnung in Schönebeck überfallen und geschlagen haben. Im Mai 2017 sollen dann der 28-jährige und
der 27-jähriger Angeklagten den Zeugen aufgesucht und diesen veranlasst haben,
Handyverträge auf den Namen des Zeugen abzuschließen und die Handys dem
Angeklagten zur Nutzung übergeben zu haben. Weiterhin sollen der Zeuge im
Zeitraum Juni bis Juli 2017 von dem 28-jährigen Angeklagten mit einem Hammer
zwei Finger gebrochen worden sein. Am 23. Juli 2017 sollen beide Angeklagte mit
einem Pkw den mit einem Fahrrad fahrenden Zeugen gestoppt und gewaltsam in den
Pkw verbracht haben. Die Tatbeute soll insgesamt einen Wert von 7.400,00 ?
gehabt haben.
Beide
Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.
II. Zivilverfahren
Zivilverfahren am Landgericht Magdeburg betreffen die Verwendung einer
Software zur Steuerung des Motors und/oder Abgaswerte von Kraftfahrzeugen
10. Zivilkammer
Am Donnerstag, den 07. Juni 2018 finden von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr im Saal B 13 in
insgesamt 19 Verfahren die mündlichen Verhandlungen statt.
Hierbei geht es sowohl um Verfahren, in denen Käufer
allein die Volkswagen-AG verklagen, als auch um Verfahren, in denen auch
Händler verklagt werden.
Am Landgericht Magdeburg sind derzeit 115
Zivilverfahren anhängig, in denen bis auf
ein Verfahren (10 O 320/18 gegen die Daimler AG) Käufer von Neu- und
Gebrauchtfahrzeugen der Marken des VW-Konzerns Ansprüche gegenüber Händlern
und/oder die Hersteller Volkswagen bzw. Audi geltend machen.
Alle
Verfahren sind bereits seit einiger Zeit in der 10. Zivilkammer konzentriert.
Hierdurch soll eine Spezialisierung erreicht und widersprechende Entscheidungen
innerhalb des Landgerichts sollen vermieden werden.
Die
erste Klage wurde 2016 eingereicht. Ein Ende der Klagewelle ist derzeit nicht
abzusehen. Die Kläger werden, ebenso wie die Beklagten, durch unterschiedliche
Rechtsanwaltskanzleien vertreten.
Die
10. Zivilkammer hat bislang einige Urteile verkündet in denen Klagen der Käufer
gegen VW als unzulässig abgewiesen wurden. Die jüngsten zwei Entscheidungen
datieren vom 19.04.2018 (10 O 971/17 und 10 O 440/17). Die Besonderheit in
diesen Verfahren ist, dass die Kläger lediglich festgestellt haben wollten,
dass VW Schadensersatz für Schäden aus der Manipulation der Fahrzeuge leisten
muss. Das Gericht hat die Klagen mit der Begründung abgewiesen, dass den
Klägern das hierfür erforderliche Feststellungsinteresse fehlt. Die Kläger
müssten und könnten ihren Schaden beziffern und auf Leistung klagen ? etwa auf
die Rückzahlung des Kaufpreises. Dies haben sie trotz Hinweis des Gerichts
nicht getan.
Soweit
in der Vergangenheit Klagen abgewiesen wurden befinden sich diese Verfahren
teilweise in der Berufungsinstanz beim Oberlandesgericht Naumburg (z.B. 8 U
2/18; 2 U 34/18; 4 U 61/18; 4 U 62/18).
Einzelne
Verfahren befinden sich in der Beweisaufnahme beim Sachverständigen. In diesen
Verfahren soll geklärt werden, ob das von VW angebotene Software-Update
negative Auswirkungen auf die Fahrzeuge haben. In Betracht kommt hier etwa ein
Kraftstoffmehrverbrauch oder ein schnellerer Verschleiß.
Einzelne
Verfahren ruhen wegen Vergleichsverhandlungen.
Ein
großer Teil der Verfahren ist noch nicht terminiert bzw. entschieden. Die
Bearbeitung der Verfahren ist aufwendig, da häufig Schriftsätze von bis zu
mehreren hundert Seiten eingereicht werden.
Löffler
Pressesprecher
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