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(LG MD) Eilverfahren: AFD Landtagsfraktion macht Gegendarstellungsansprüche gegen die Internetplattform "volksstimme.de" geltend
31.07.2018, Magdeburg – 20
- Landgericht Magdeburg
9 O 859/18 9. Zivilkammer
Prozesstag: Mittwoch,
18. Juli 2017, 09.30 Uhr, Saal B13
Die AFD Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt
macht einen Gegendarstellungsanspruch
gegen die Internetplattform "volksstimme.de" nach dem Mediengesetz
Sachsen-Anhalt geltend.
Im Internet sollen ab 08.06.2018
auf der angegebenen Seite im Hinblick auf einen Fraktionsdialog der AFD vom
06.06.2018 vier falsche Behauptungen über Äußerungen von Abgeordneten der AFD Landtagsfraktion
aufgestellt worden sein.
Außergerichtlich hatte die
Fraktion die Antragsgegnerin zur Veröffentlichung der Gegendarstellung
aufgefordert. Die Antragsgegnerin soll ab er nur eine der vier Behauptungen
korrigiert haben.
Die Antragsgegnerin ist durch
das Gericht aufgefordert worden, sich bis zum 12.07.2018 zu dem Antrag zu
äußern.
Um ihren behaupteten Anspruch durchzusetzen beantragt die AFD Fraktion
den Erlass einer sogenannten "einstweiligen Verfügung" Die mit
drei Berufsrichtern besetzte 9. Zivilkammer (Pressekammer) wird über den Antrag
auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in öffentlicher Sitzung verhandeln.
Thomas
Kluger
stv.
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