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Landgericht Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
(LG MD) Zivilverfahren am Landgericht Magdeburg betreffen die Verwendung einer Software zur Steuerung des Motors und/oder Abgaswerte von Kraftfahrzeugen
08.08.2018, Magdeburg – 22
- Landgericht Magdeburg
10. Zivilkammer
Am Donnerstag, den 09. August um 08.30 Uhr, Saal B13 wird die Verkündung von 8 Urteilen
erwartet.
Hierbei wird in allen Verfahren die VW-AG verklagt.
Die Kläger fordern, dass VW ihre Fahrzeuge gegen Rückzahlung des Kaufpreises
unter Abzug einer Nutzungsentschädigung zurücknimmt. In 6 Fällen geht es um
Fahrzeuge des Herstellers VW, sowie um einen Audi und einen Seat.
In 2 der Verfahren wird VW nicht nur als Hersteller
in Anspruch genommen, sondern zusätzlich als Verkäufer.
Den Entscheidungen vorausgegangen ist eine
Verhandlung am 07.06.2018, in der beide Parteien grundsätzlich
Vergleichsbereitschaft erklärt haben. Daher wurde im Hinblick auf laufenden
Vergleichsverhandlungen ein weiträumiger Verkündungstermin auf den 09.08.2018
anberaumt. Bis heute sind keine Vergleichsabschlüsse dem Gericht mitgeteilt
worden, so dass die Kammer entscheiden wird.
Am Landgericht Magdeburg sind bislang über 150
Zivilverfahren anhängig, in denen bis auf
ein Verfahren (10 O 320/18 gegen die Daimler AG) Käufer von Neu- und
Gebrauchtfahrzeugen der Marken des VW-Konzerns Ansprüche gegenüber Händlern
und/oder die Hersteller Volkswagen bzw. Audi geltend machen.
Alle
Verfahren sind bereits seit einiger Zeit in der 10. Zivilkammer konzentriert.
Hierdurch soll eine Spezialisierung erreicht und widersprechende Entscheidungen
innerhalb des Landgerichts sollen vermieden werden.
Die
erste Klage wurde 2016 eingereicht. Ein Ende der Klagewelle ist derzeit nicht
abzusehen. Die Kläger werden, ebenso wie die Beklagten, durch unterschiedliche
Rechtsanwaltskanzleien vertreten.
Die
10. Zivilkammer hat bislang einige Urteile verkündet in denen Klagen der Käufer
gegen VW als unzulässig abgewiesen wurden. Die jüngsten zwei Entscheidungen
datieren vom 19.04.2018 (10 O 971/17 und 10 O 440/17). Die Besonderheit in
diesen Verfahren ist, dass die Kläger lediglich festgestellt haben wollten,
dass VW Schadensersatz für Schäden aus der Manipulation der Fahrzeuge leisten
muss. Das Gericht hat die Klagen mit der Begründung abgewiesen, dass den
Klägern das hierfür erforderliche Feststellungsinteresse fehlt. Die Kläger
müssten und könnten ihren Schaden beziffern und auf Leistung klagen ? etwa auf
die Rückzahlung des Kaufpreises. Dies haben sie trotz Hinweis des Gerichts
nicht getan.
Soweit
in der Vergangenheit Klagen abgewiesen wurden befinden sich diese Verfahren
teilweise in der Berufungsinstanz beim Oberlandesgericht Naumburg (z.B. 8 U
2/18; 2 U 34/18; 4 U 61/18; 4 U 62/18).
Einzelne
Verfahren befinden sich in der Beweisaufnahme beim Sachverständigen. In diesen
Verfahren soll geklärt werden, ob das von VW angebotene Software-Update
negative Auswirkungen auf die Fahrzeuge haben. In Betracht kommt hier etwa ein
Kraftstoffmehrverbrauch oder ein schnellerer Verschleiß.
Einzelne
Verfahren ruhen wegen Vergleichsverhandlungen.
Ein
großer Teil der Verfahren ist noch nicht terminiert bzw. entschieden. Die
Bearbeitung der Verfahren ist aufwendig, da häufig Schriftsätze von bis zu
mehreren hundert Seiten eingereicht werden.
Kluger
stv.
Pressesprecher
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