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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LG MD) Vergleich gescheitert - Zoo Magdeburg fordert weiterhin von der Gemeinde Barleben einen Betriebskostenzuschuss

21.08.2018, Magdeburg – 24

  • Landgericht Magdeburg

 

 

(31 O 87/17 ?

Handelskammer)

 

 

 

Prozesstag:                       28.08.2018, 09.00 Uhr,

Saal C 13

 

 

 

 

 

Mit

Urteil vom 12.09.2017 wurde die Gemeinde Barleben in einem Urkundenprozess  verurteilt an den Zoo Magdeburg zum 10. Januar

2018 300.000 tsd ? Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2017 zu zahlen.

 

 

 

In

dem Termin am  16.01.2018 haben die

Parteien auf Anraten des Gericht einen "Widerrufsvergleich"

geschlossen. Die Gemeinde Barleben hat dieser Vergleich wiederrufen, nachdem im

Nachhinein Barleben einen günstigeren Vergleich erstrebt hat. Der Zoo Magdeburg

bzw. die dahinterstehende Stadt war mit dem gerichtlich protokollierten Vergleichsvorschlag

einverstanden.

 

 

 

Die

streitige Verhandlung wird nun fortgesetzt.

 

 

 

Aufgrund

eines Vertrages aus dem Jahr 2006 verpflichtete sich die Gemeinde Barleben,

einen jährlichen Betriebskostenzuschuss ab 2007 für den Zoo in Höhe von

jährlich 300.000,00 ? zu bezahlen.  Die

Gemeinde Barleben hat den Vertrag im Mai 2017 außerordentlich aus wichtigem

Grund gekündigt. Sie meint hierzu berechtigt zu sein, da ihr aus finanziellen

Gründen, das Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar sei.

 

 

 

 

 

Der Text des widerrufen Vergleichs lautet wie folgt:

 

 

 

1. Die Gemeinde

Barleben zahlt ab 2018 für den Zeitraum, in dem sie der Haushaltskonsolidierung

unterliegt, längstens bis einschließlich Geschäftsjahr 2020, an die Klägerin

einen reduzierten Betriebskostenzuschuss von 150.000,00 ? p. a.

 

 

 

2. Für die sechs,

dem Ende der Konsolidierung folgenden Geschäftsjahre, spätestens ab 2024, zahlt

die Gemeinde Barleben an die Klägerin einen (nur) um 100.000,00 ? erhöhten

Zuschuss, also 400.000,00 ? p. a.

 

 

 

3. Erfüllt die

Gemeinde Barleben die unter den vorstehenden Ziffern fixierten Verpflichtungen

vollständig und fristgemäß, steht die Landeshauptstadt Magdeburg nach Ende des

vorletzten Jahres zu Gesprächen über eine Neuregelung der Höhe der im

Gesellschaftsvertrag verankerten Zahlungen ergebnisoffen bereit.

 

 

 

4. Die Regelung

steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Landeshauptstadt Magdeburg und,

soweit erforderlich, der Billigung durch die zuständige

Kommunalaufsichtsbehörde.

 

 

 

5. Die Kosten des

Rechtsstreits trägt die Beklagte; die Kosten des Vergleichs werden

gegeneinander aufgehoben.

 

 

 

6. Beide Parteien behalten sich den Widerruf dieses

Vergleichs durch schriftsätzliche Anzeige gegenüber dem Gericht bis zum

30.04.2018 vor.

 

 

 

Löffler

 

Pressesprecher

 

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