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Landgericht Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
(LG MD) Arzt aus Halberstadt muss sich u.a. wegen mehrfacher Vergewaltigung davon in einem Fall mit Todesfolge, Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz und möglicherweise wegen Mordes verantworten
11.09.2018, Magdeburg – 29
- Landgericht Magdeburg
21
Ks 853 Js 73061/18 (11/18) ? 1. Strafkammer
1
Angeklagter
1
rechtsmedizinische Sachverständige
1
psychiatrischer Sachverständiger
3
Nebenkläger
7
Zeugen
Prozessbeginn: Freitag 28. September 2018, 09.00 Uhr,
Saal A 23
Fortsetzungstermine: 4., 5., 11., 12., 15., 18., 22., 23., 25.
Oktober; 2., 06., 07., 15. November, sowie vorsorglich 19., 20., 22., 23., 26.,
27., 29. und 30. November, 09.00 Uhr, Saal A 23
Dem
42-jährigen nicht vorbestraften Arzt werden insgesamt 10 Straftaten
vorgeworfen, die er von September 2015 bis Februar 2018 in Halberstadt und
anderen Orten begangen haben soll.
Schwerster
Tatvorwurf ist, dass der Angeklagte einer Frau in Halberstadt am 20.02.2018
heimlich im Rahmen eines ansonsten einvernehmlichen sexuellen Kontakts Kokain
verabreicht haben soll. Das Opfer soll dann an Kokainvergiftung gestorben sein.
Sollte der Angeklagte dieser Tat überführt werden sieht die Staatsanwaltschaft
hierin u.a. eine Vergewaltigung mit Todesfolge. Das Gesetz droht hierfür eine lebenslange Freiheitsstrafe oder eine
Freiheitsstrafe zwischen 10 und 15 Jahren an, (§178 StGB).
In
seinem Eröffnungsbeschluss vom 4. September 2018 hat das Schwurgericht zudem
den rechtlichen Hinweis erteilt, dass möglicherweise auch eine Verurteilung
wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen oder Totschlages in Betracht kommen
könnte. Zudem könnte bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen eine
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und/oder Sicherungsverwahrung in
Betracht kommen.
In
9 weiteren Fällen soll der Angeklagte heimlich und teilweise gegen deren
erklärten Willen 4 anderen Frauen Drogen verabreicht und mit diesen teilweise
sexuell verkehrt haben. Eine Frau soll unter Kokaineinfluss Verkehrsunfälle
gebaut haben. In anderen Fällen sollen die Frauen aufgrund der Drogenvergiftung
nicht mehr in der Lage gewesen sein, sich zu äußern, ob sie sexuelle Kontakte
wünschten oder nicht.
Der
Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren von seinem Schweigerecht Gebrauch
gemacht. Er wurde am 29.03.2018 festgenommen und befindet sich seitdem in
Untersuchungshaft
Löffler
Pressesprecher
§ 177 StGB Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung;
Vergewaltigung
(1) Wer gegen den
erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person
vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder
Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft,
wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen
lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder
von einem Dritten bestimmt, wenn
1. der Täter ausnutzt, dass die Person nicht
in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,
?
(6) In besonders schweren
Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein
besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf
vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer
vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen,
insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind
(Vergewaltigung), oder
?
§ 178 StGB Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und
Vergewaltigung mit Todesfolge
Verursacht
der Täter durch den sexuellen Übergriff, die sexuelle Nötigung oder
Vergewaltigung (§ 177) wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die
Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
§ 211 StGB
Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe
bestraft.
(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des
Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine
andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
§ 212 StGB Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein,
wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf
lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
(Betäubungsmittelgesetz - BtMG)
§ 30 Straftaten
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird
bestraft, wer
1. ?
3. Betäubungsmittel abgibt, einem anderen
verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überläßt und dadurch leichtfertig
dessen Tod verursacht oder
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