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(LG SDL) Junger Wiederholungstäter in U-Haft
18.12.2008, Hansestadt Stendal – 31
- Landgericht Stendal
Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 031/08
Stendal, den 11. Dezember 2008
(LG SDL) Junger Wiederholungstäter in U-Haft
Junger Wiederholungstäter in
U-Haft
Am 06.12.2008 überfiel eine Bande aus drei
Jugendlichen in Magdeburg einen Taxifahrer. Gemeinsam schlugen die minderjährigen
Fahrgäste zunächst auf den Mann ein, brachen ihr Vorhaben dann aber wegen
körperlicher Überlegenheit des Chauffeurs ab und flüchteten. Nach der Festnahme
durch die Polizei lehnte das Amtsgericht Magdeburg die Einweisung der zwei
14-jährigen Mädchen in ein Heim ab. Gegen den 17-jährigen Jugendlichen erließ
es zwar Haftbefehl, setzte ihn aber außer Vollzug.
Das Landgericht Stendal hatte den 17-Jährigen erst
am 25.11.2008 wegen mehrfachen Diebstahls unter Einbeziehung früherer Strafen
zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt.
Die Strafkammer erfuhr am 10.12.2008 aus der Presse vom Rückfall des Probanden
und erließ noch am selben Tag einen auf Wiederholungsgefahr gestützten
Sicherungshaftbefehl. Der junge Mann sitzt seit dem 11.12.2008 in der
Justizvollzugsanstalt Magdeburg, Abteilung Stendal. Über den Widerruf der
Bewährung wird die Strafkammer in den nächsten Wochen entscheiden.
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