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(LG SDL) Junger Wiederholungstäter in U-Haft

18.12.2008, Hansestadt Stendal – 31

  • Landgericht Stendal

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 031/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stendal, den 11. Dezember 2008

 

 

 

(LG SDL) Junger Wiederholungstäter in U-Haft

 

 

 

Junger Wiederholungstäter in

U-Haft

 

Am 06.12.2008 überfiel eine Bande aus drei

Jugendlichen in Magdeburg einen Taxifahrer. Gemeinsam schlugen die minderjährigen

Fahrgäste zunächst auf den Mann ein, brachen ihr Vorhaben dann aber wegen

körperlicher Überlegenheit des Chauffeurs ab und flüchteten. Nach der Festnahme

durch die Polizei lehnte das Amtsgericht Magdeburg die Einweisung der zwei

14-jährigen Mädchen in ein Heim ab. Gegen den 17-jährigen Jugendlichen erließ

es zwar Haftbefehl, setzte ihn aber außer Vollzug.

 

Das Landgericht Stendal hatte den 17-Jährigen erst

am 25.11.2008 wegen mehrfachen Diebstahls unter Einbeziehung früherer Strafen

zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt.

Die Strafkammer erfuhr am 10.12.2008 aus der Presse vom Rückfall des Probanden

und erließ noch am selben Tag einen auf Wiederholungsgefahr gestützten

Sicherungshaftbefehl. Der junge Mann sitzt seit dem 11.12.2008 in der

Justizvollzugsanstalt Magdeburg, Abteilung Stendal. Über den Widerruf der

Bewährung wird die Strafkammer in den nächsten Wochen entscheiden.

 

 

 

 

 

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