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(LG SDL) Täter des Überfalls von Gerwisch
verurteilt
18.12.2008, Hansestadt Stendal – 32
- Landgericht Stendal
Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 032/08
Stendal, den 18. Dezember 2008
(LG SDL) Täter des Überfalls von Gerwisch
verurteilt
Das Amtsgericht Burg verurteilte
zwei junge Männer wegen vorsätzlicher
Körperverletzung; hingegen
sprach es sie von den Vorwürfen des
Landfriedensbruchs und des
Verwendens von Kennzeichen verfassungs-
widriger Organisationen frei.
Gegen einen 25-jährigen Angeklagten wurde
eine Geldstrafe von 50
Tagessätzen zu je ? 10,- verhängt. Ein 22-Jähriger
wurde ermahnt, muß sich bei
seinem Opfer entschuldigen und 120 Stunden
gemeinnützige Arbeit leisten.
Die drei übrigen Angeklagten wurden in vollem
Umfang freigesprochen. Das
Urteil blieb damit hinter dem Plädoyer der
Staatsanwaltschaft zurück, die
für vier der Angeklagten Haftstrafen auf
Bewährung beantragt hatte.
Das Jugendschöffengericht sah es
als erwiesen an, daß die verurteilten
Angeklagten am 21.10.2006 gegen
23.45 Uhr neben weiteren ca. 10 bis 15
unbekannt gebliebenen, z.T.
vermummten Personen das Bürgerhaus in
Gerwisch betraten, in dem zu
dieser Zeit eine Geburtstagsfeier von ca. 40 ¿ 50
linkspolitisch orientierten
Personen stattfand. Dort schlugen sie mit
Fäusten auf die Partygäste ein.
Die Geschädigten erlitten hierdurch
Schwellungen, Platzwunden, eine
Gehirnerschütterung, Schnittverletzungen am
Unterarm und Handgelenkschmerzen
bzw. einen Knorpelabriß an der linken Hand.
In dem heute beendeten Verfahren
hörte das Gericht unter dem Vorsitz von
Richter am Amtsgericht Ernst an
20 Sitzungstagen 33 Zeugen. Eine frühere
Hauptverhandlung mußte wegen der
Erkrankung eines Schöffen abgebrochen
werden. An dem Verfahren nahmen
auch drei anwaltlich vertretene Nebenkläger
teil. Die Entscheidung ist noch
nicht rechtskräftig.
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