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Pressemitteilungen des Landgerichts Stendal
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Pressemitteilungen des Landgerichts Stendal

(LG SDL) Täter des Überfalls von Gerwisch
verurteilt

18.12.2008, Hansestadt Stendal – 32

  • Landgericht Stendal

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 032/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stendal, den 18. Dezember 2008

 

 

 

(LG SDL) Täter des Überfalls von Gerwisch

verurteilt

 

 

 

Das Amtsgericht Burg verurteilte

zwei junge Männer wegen vorsätzlicher

 

Körperverletzung; hingegen

sprach es sie von den Vorwürfen des

 

Landfriedensbruchs und des

Verwendens von Kennzeichen verfassungs-

 

widriger Organisationen frei.

Gegen einen 25-jährigen Angeklagten wurde

 

eine Geldstrafe von 50

Tagessätzen zu je ? 10,- verhängt. Ein 22-Jähriger

 

wurde ermahnt, muß sich bei

seinem Opfer entschuldigen und 120 Stunden

 

gemeinnützige Arbeit leisten.

Die drei übrigen Angeklagten wurden in vollem

 

Umfang freigesprochen. Das

Urteil blieb damit hinter dem Plädoyer der

 

Staatsanwaltschaft zurück, die

für vier der Angeklagten Haftstrafen auf

 

Bewährung beantragt hatte.

 

Das Jugendschöffengericht sah es

als erwiesen an, daß die verurteilten

 

Angeklagten am 21.10.2006 gegen

23.45 Uhr neben weiteren ca. 10 bis 15

 

unbekannt gebliebenen, z.T.

vermummten Personen das Bürgerhaus in

 

Gerwisch betraten, in dem zu

dieser Zeit eine Geburtstagsfeier von ca. 40 ¿ 50

 

linkspolitisch orientierten

Personen stattfand. Dort schlugen sie mit

 

Fäusten auf die Partygäste ein.

Die Geschädigten erlitten hierdurch

 

Schwellungen, Platzwunden, eine

Gehirnerschütterung, Schnittverletzungen am

 

Unterarm und Handgelenkschmerzen

bzw. einen Knorpelabriß an der linken Hand.

 

In dem heute beendeten Verfahren

hörte das Gericht unter dem Vorsitz von

 

Richter am Amtsgericht Ernst an

20 Sitzungstagen 33 Zeugen. Eine frühere

 

Hauptverhandlung mußte wegen der

Erkrankung eines Schöffen abgebrochen

 

werden. An dem Verfahren nahmen

auch drei anwaltlich vertretene Nebenkläger

 

teil. Die Entscheidung ist noch

nicht rechtskräftig.

 

 

 

 

 

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