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Pressemitteilungen des Landgerichts Stendal

(LG SDL) Strafprozess um
tödlichen Manöverunfall auf der Elbe

17.03.2009, Hansestadt Stendal – 5

  • Landgericht Stendal

 

 

 

 

 

Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 005/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stendal, den 17. März 2009

 

(LG SDL) Strafprozess um

tödlichen Manöverunfall auf der Elbe

 

27-jähriger

Fährführer vor dem Amtsgericht Stendal angeklagt

 

Stendal/Storkau. Bei

einem Manöver der Bundeswehr in Storkau stürzte am 8. Oktober 2007 in den

späten Abendstunden ein Panzer von einer Fähre und versank im Fluß. Dabei kam

ein Soldat ums Leben, drei weitere wurden verletzt. Ein Fährführer muß sich nun

wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung vor

dem Amtsgericht Stendal verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last,

er habe den Unfall durch ein vorzeitiges Signal an den Hauptfährführer

verursacht. Der heute 27-jährige Angeklagte habe die Aufgabe gehabt, für die

ordnungsgemäße Verladung von Fahrzeugen auf dem wasserseitigen Teil einer

Schwimmschnellbrücke ¿Amphibie M3¿ zu sorgen. Obwohl ein Kampfpanzer ¿Leopard

II¿ auf der Fähre zu weit vor gefahren sei, so daß bereits Wasser an Deck

gelaufen sei, und der Einweiser den sicheren Stand des Fahrzeugs noch nicht

bestätigt habe, soll der Angeklagte Meldung über die Bereitschaft zum Ablegen

gemacht haben. In Höhe der Strommitte habe der Angeklagte lediglich die

Drosselung der Fahrt befohlen, obwohl die Überflutung der Fähre massiv

zugenommen habe und die Gefahr eines Kenterns erkennbar gewesen sei. Um das

Gleichgewicht wieder herzustellen, habe der Einweiser dem Panzerführer einen

Befehl gebeten, ein Stück zurückzusetzen. Infolge eines Fehlers sei der Panzer

jedoch vorwärts gefahren, vom Fährverband gekippt und in der Elbe versunken.

Der Panzerfahrer ertrank, drei weitere Soldaten erlitten Unterkühlungen,

Blutergüsse bzw. Nierenversagen.

 

Das Amtsgericht hat

insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt (17.03, 31.03, 07.04 und 14.04.2009,

jeweils 9.00 Uhr, Saal 102). Es wird unter dem Vorsitz von Richter am

Amtsgericht Thomas Schulz voraussichtlich rund ein Dutzend Zeugen vernehmen und

zwei Sachverständige befragen. Sollte der Vorwurf nachzuweisen sein, muß der

Angeklagte mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstraße von bis zu fünf

Jahren rechnen. Der Unfall kann auch dienst- oder disziplinarrechtliche

Konsequenzen für den damaligen Soldaten auf Zeit haben, die aber nicht

Gegenstand der Verhandlung sind. Die Mutter des getöteten Obergefreiten ist dem

Verfahren als Nebenklägerin beigetreten.

 

 

 

 

 

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