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(LG SDL) Strafprozess um
tödlichen Manöverunfall auf der Elbe
17.03.2009, Hansestadt Stendal – 5
- Landgericht Stendal
Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 005/09
Stendal, den 17. März 2009
(LG SDL) Strafprozess um
tödlichen Manöverunfall auf der Elbe
27-jähriger
Fährführer vor dem Amtsgericht Stendal angeklagt
Stendal/Storkau. Bei
einem Manöver der Bundeswehr in Storkau stürzte am 8. Oktober 2007 in den
späten Abendstunden ein Panzer von einer Fähre und versank im Fluß. Dabei kam
ein Soldat ums Leben, drei weitere wurden verletzt. Ein Fährführer muß sich nun
wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung vor
dem Amtsgericht Stendal verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last,
er habe den Unfall durch ein vorzeitiges Signal an den Hauptfährführer
verursacht. Der heute 27-jährige Angeklagte habe die Aufgabe gehabt, für die
ordnungsgemäße Verladung von Fahrzeugen auf dem wasserseitigen Teil einer
Schwimmschnellbrücke ¿Amphibie M3¿ zu sorgen. Obwohl ein Kampfpanzer ¿Leopard
II¿ auf der Fähre zu weit vor gefahren sei, so daß bereits Wasser an Deck
gelaufen sei, und der Einweiser den sicheren Stand des Fahrzeugs noch nicht
bestätigt habe, soll der Angeklagte Meldung über die Bereitschaft zum Ablegen
gemacht haben. In Höhe der Strommitte habe der Angeklagte lediglich die
Drosselung der Fahrt befohlen, obwohl die Überflutung der Fähre massiv
zugenommen habe und die Gefahr eines Kenterns erkennbar gewesen sei. Um das
Gleichgewicht wieder herzustellen, habe der Einweiser dem Panzerführer einen
Befehl gebeten, ein Stück zurückzusetzen. Infolge eines Fehlers sei der Panzer
jedoch vorwärts gefahren, vom Fährverband gekippt und in der Elbe versunken.
Der Panzerfahrer ertrank, drei weitere Soldaten erlitten Unterkühlungen,
Blutergüsse bzw. Nierenversagen.
Das Amtsgericht hat
insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt (17.03, 31.03, 07.04 und 14.04.2009,
jeweils 9.00 Uhr, Saal 102). Es wird unter dem Vorsitz von Richter am
Amtsgericht Thomas Schulz voraussichtlich rund ein Dutzend Zeugen vernehmen und
zwei Sachverständige befragen. Sollte der Vorwurf nachzuweisen sein, muß der
Angeklagte mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstraße von bis zu fünf
Jahren rechnen. Der Unfall kann auch dienst- oder disziplinarrechtliche
Konsequenzen für den damaligen Soldaten auf Zeit haben, die aber nicht
Gegenstand der Verhandlung sind. Die Mutter des getöteten Obergefreiten ist dem
Verfahren als Nebenklägerin beigetreten.
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